Kennzeichnung von Leder

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Echtes Leder

Als Endverbraucher steht man häufig vor der Frage, ob man es überhaupt mit Leder zu tun hat, und wenn, um welche Lederart es sich handelt (siehe Definition "Was ist Leder?"). Hilfreich könnte eine nachvollziehbare Kennzeichnung von Leder sein, die dazu dient, eine Lederart eindeutig zuzuordnen und daraus die Behandlung bei Reinigungsproblemen und zur Pflege herzuleiten.

Leder wird auch nicht weltweit nach den gleichen Standarts produziert. Daher wäre es wünschenswert, wenn die Tierart, das Herkunftsland und der Ort der Ledergerbung nachvollziehbarer wären. Dadurch hätte der Konsument bessere Möglichkeiten, die Qualität eines Leders nachzuvollziehen.

Leider gibt es keine für einen Endverbraucher nachvollziehbare und leicht verständliche Kennzeichnung.


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Typische Kennzeichnung von Lederprodukten.

 


Das Lederhautsymbol

Als Symbol für Ledererzeugnisse und für mit Leder verbundene Themen und Betriebe hat sich die stilisierte Darstellung einer ausgebreiteten Tierhaut eingebürgert. Sie ist häufig als Schmuckelement in Prospekten, Firmenlogos, auf Produktetiketten oder auf Websites anzutreffen; weiterhin verwenden Hersteller insbesondere von Lederbekleidung und Lederschuhen das Symbol gern mit der ergänzenden Bezeichnung "Echtes Leder", um den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass das Produkt den Anforderungen für die Echtlederbezeichnung genügt und nicht etwa aus Kunstleder besteht.

Das Ledersymbol ohne Zusatz darf im Zusammenhang mit Lederprodukten nur verwendet werden, wenn diese Produkte auch der Definition von Leder entsprechen. Sicherheitshalber sollte aber auf den Zusatz "Echtes Leder" geachtet werden, um eine relative Sicherheit zu erhalten, auch wirklich Leder zu erwerben. Auch ist wichtig anzumerken, dass der Umstand, ein echtes Lederprodukt vor sich zu haben, noch nichts über die Qualität dieses Produktes oder die Herkunft des Leders aussagt. Eine Verwendung des Ledersymbols, wenn es sich nicht um Leder handelt, kann wie bei einer Falschdeklarationen abgemahnt werden und Unterlassungserklärungen eingefordert werden. Der Verband der Deutschen Lederindustrie tut dies zum Glück rigoros. Der VDL gehört zur Lieder der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach dem UWG und darf daher wettbewerbliche Abmahnungen aussprechen.


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Extrembeispiele für Falschdeklarationen. Es handelt sich um Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite.

 

Verwendung des Lederlogos

Das Leder-Logo der Lederhaut ist kein geschütztes Symbol. Jeder kann ein Ledersymbol nach eigenem Geschmack entwerfen und verwenden. Unzulässig ist die Kopie eines vorhandenen Leder-Logos. Daher sollte in jedem Fall immer ein eigenes Ledersymbol gestaltet werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.


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Symbol zur Kennzeichnung eines Produktes aus echtem Leder. - Lederlogo der Lederzentrum GmbH. - Kennzeichnung für Schuhe.

 

Besonderheiten bei Schuhen

Per Gesetz gibt es in der Europäischen Union bei Schuhen Vorschriften zur exakten Kennzeichnung der Materialien. Hersteller von Schuherzeugnissen (Sandalen, geschlossene Schuhe, Stiefel) sind verpflichtet, beim Verkauf die verarbeiteten Materialien anzugeben. In Textform oder als Piktogramme, lesbar, haltbar, gut sichtbar, aufgedruckt, eingeprägt, aufgeklebt oder anderweitig angebracht. Mindest ein Objekt eines Paares muss gekennzeichnet sein. Verantwortlich dafür sind die EU-Importeure oder EU-Hersteller, aber auch der Handel.

  • RICHTLINIE 94/11/EG (März 1994): Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Kennzeichnung von Materialien für die Hauptbestandteile von Schuherzeugnissen zum Verkauf an den Verbraucher.


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Vorgeschriebene Kennzeichnung in Schuhen.

 

Folgende Bestandteile eines Schuhs müssen hinsichtlich des verwendeten Materials gekennzeichnet sein:

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  • Bild 1: Obermaterial: Damit ist das obere, äußere Material gemeint.
  • Bild 2: Futter und Decksohle: Damit sind die oberen und unteren Materialien, die im Schuh verarbeitet sind, bezeichnet.
  • Bild 3: Laufsohle: Die Laufsohle bezeichnet das Kontaktmaterial zum Fußboden, welches sich abnutzt. Das für diese Bereiche angegebene Material muss 80% der Fläche und Volumens ausmachen. Sind mehrere Materialien verarbeitet (z.B. Leder und Textil als Obermaterial), müssen die Hauptmaterialien angegeben werden.


Folgende Materialien werden unterschieden:

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  • Bild 1: Leder: Unter Leder versteht man Häute und Felle, deren Faserstruktur nicht verändert wurde. Leder, die aufgelöst oder gemahlen wurden und verklebt und zu Bahnen verarbeitet wurden, sind kein „Leder“. Eine aufgetragene Farb- oder Folienschicht darf nicht dicker als 0,15 mm sein.
  • Bild 2: Beschichtetes Leder: Beschichtete Leder sind Leder, wo ein Farbauftrag oder eine Folie dicker als 0,15 mm ist und nicht mehr als 1/3 der Gesamtstärke ausmacht. Ist der Auftrag stärker als 1/3, dann ist es kein „Leder“ mehr, sondern ein Kunstleder.
  • Bild 3: Textil: Unter Textilien versteht man sämtliche natürliche und synthetische Textilien.
  • Bild 4: Sonstiges Material: Unter sonstiges Material versteht man alle Materialien, die nicht unter die oberen Gruppen fallen. Zum Beispiel Gummi oder Kunststoff für eine Laufsohle.'


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Lederschuh mit Leder auf allen Flächen, Ledersohle doppelt gekennzeichnet.

 

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Ledersohle aus Rindsleder von Damen-Schuhen mit Oberleder aus Krokodilleder. Hier wird nur die Ledersohle mit dem Ledersymbol gekennzeichnet, weil es die Vorschrift zur Kennzeichen der Restmaterialien noch nicht gab.

 

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Was auf den ersten Blick nach einem typischen Turnschuh mit Rauleder als Oberleder aussieht, entpuppt sich nur anhand der Symbole als Kunstfaser.

 

Weitere Informationen


Besonderheiten bei Bekleidungsleder

In den meisten Lederbekleidungen sucht man vergeblich nach Hinweisen auf die Herkunft und Handhabung. Ca. ein Drittel der im Handel vertriebenen Lederbekleidung ist mit einem Pflegeeinnäher versehen. Weniger als 1% gibt an, um welche Lederart es sich handelt. Die Pflegehinweise sind häufig unklar und die Symbole nicht bekannt.

Die am meisten bei der Lederbekleidung verwendeten Leder sind von folgenden Tieren: Lamm, Schaf, Ziege, Rind, Kalb oder Schwein. Es wird aber auch Hirschleder, Rehleder, Rentierleder oder Elchleder verarbeitet. Selten sind Leder von Kängurus (Motorradkombis), Pferden (Schuhe), Schlangen oder Antilopen.


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Pflegekennzeichen ohne Angabe der Tierart. - Klare Benennung Schafleder.

 

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Vorbildliche Kennzeichnung bei C&A.

 

Für den Laien sind die Leder kaum unterscheidbar. Selbst Experten können nicht immer auf den ersten Blick eindeutig sagen, welche Tierart verwendet wurde.

Für Motorradkombis wird hauptsächlich Rindsleder verarbeitet. Die meisten glatten Freizeitjacken sind aus Lammleder. Die meisten weichen, dünnen Rauleder sind Ziegenleder. Schweinsleder wird meist auch als Rauleder verarbeitet, fühlt sich aber steifer an als Ziegenvelours, und bei Schweinsleder sieht man auch meist die charakteristischen Punkte der Haarwurzelnarben. Schweinsleder sind in der Regel preiswerter, weil sie nicht so weich und reißfest sind.

Häufig wird für die Kennzeichnung von echten Ledern neben den folgenden Begriffen das Symbol einer Lederhaut verwendet.

Deutsch: 100%, "echt Leder" oder "echtes Leder"

Italienisch: "Pelle", "vera Pelle" oder "Cuoio Vero"

Englisch: "genuine leather", "real leather" oder "pure Leather"

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Französisch: "Cuir", "Cuir veritable", "Peau veritable", "vrai Cuir" oder "pur Cuir"

Spanisch: "Piel", "verdadero Cuero", "legitimo Cuero"

Holländisch: "Leer" oder "Echt Leer"


Weitere Kennzeichnungen

Porc, Porc Split: Schweinsleder, Spaltleder vom Schwein

Lamb Leather, Cuir Agneau: Lammleder (Englisch, Französisch)

Material entspricht der PCP und A20 Verordnung: Solche Kennzeichnungen weisen darauf hin, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte für bestimmte Stoffe (Azo-Farbstoffe, PCP, giftiges Chrom VI etc.) eingehalten werden. Grundsätzlich müssen und werden die Werte auch von nicht so deklarierter Lederbekleidung eingehalten.


Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung Nr. 1007/2011)

Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung Nr. 1007/2011) betrifft Objekte mit einem Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80%. Die Textilkennzeichnungsverordnung soll Konsumenten schützen, die keine tierischen Fell- oder Hautbestandteile wünschen. Das gilt für die Fasergemische im Textil, aber auch für Pelzkragen und Lederbesatz.

Eine wesentliche Änderung gegenüber der früheren Verordnungen ist im Artikel 12 aufgeführt. Darin wird verlangt, dass bei der Etikettierung oder Kennzeichnung von Textilerzeugnissen, die nichttextile Teile tierischen Ursprungs enthalten, der wortwörtliche Hinweis Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs angegeben wird. Damit werden insbesondere Produkte, die Leder oder Fell enthalten, angesprochen.


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Fast alle Jeans haben Aufnäher im Gürtelbereich, die wie Leder aussehen. Aber nicht alle Aufnäher sind aus echtem Leder. Selbst bei Marken-Jeans gibt es gleiche Modelle mit und ohne Aufnäher aus Leder. Man kann das an der Deklaration nach der EU-Textilkennzeichnungsverordnung erkennen.


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Levis 501 aus Bangladesch: Echtes Leder, an den Haarporen gut zu erkennen und richtig deklariert.

 

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Levis 501 aus der Türkei: Kein echtes Leder, an der Faserstruktur zu erkennen und richtig deklariert.

 

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Richtig deklariert. Eines der beiden oder beide verarbeiteten Teile haben einen tierischen Ursprung.

 

Kennzeichnung von Fellen

Felle werden auch mit der Bezeichnung "gewachsenes Fell" gekennzeichnet, um sich von Kunstpelzen zu unterscheiden. Dazu gibt es aber auch Materialien, wo Schafwolle mit einem Gewebe verwoben ist, so dass es wie ein gewachsenes Fell aussieht. Daher immer genau prüfen, ob es wirklich gewachsenes Fell ist, wenn man diese Qualität wünscht.


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Kennzeichnung einer Lammfelljacke.


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Sieht aus wie Schaffell, ist aber verwobene Schafwolle im Kinderstiefel.


Kennzeichnung von Pelzen

Pelze werden i. d. R. als "echt Pelz" gekennzeichnet. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es bisher nur in der Schweiz. Dort ist der Handel zur Kennzeichnung nach Tierart und Herkunft für Pelze und Pelzprodukte (Produkte, in denen Pelz enthalten ist) verpflichtet. Der Schweizer Bundesrat hat eine Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten verabschiedet, die am 1. März 2013 in Kraft getreten ist. Unter diese Bestimmung fallen alle Wildtierpelze und Pelze bestimmter domestizierter Tierarten, darunter auch Hauskaninchen. Ausgenommen sind Felle von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. Die Kennzeichnung muss bei der Abgabe an den Verbraucher vorliegen. Damit liegt die Kennzeichnungspflicht beim Händler und nicht beim Hersteller. Die Angaben könnten auf den Etiketten oder Preisschildern erfolgen.

Da Pelze oft in der Kritik sind und alternativen preiswerter sind, werden oft Kunstpelze angeboten. Sind keine tierischen Materialien verarbeitet, muss auch nichts deklariert werden. Zum einen kann man prüfen, ob die Haare auf einem Gewebe sind (manchmal nur schwer zugänglich) und man kann wenige Haare im verdeckten Bereich entfernen und anzünden. Riecht es nach verbrannten Haaren, sind es vermutlich keine Kunstfasern, riecht es nach verbranntem Plastik, ist es eher kein Naturmaterial. Dieser Test ist nicht 100% sicher, aber die Fehlerquote ist nicht groß. Dazu aber auch immer prüfen, ob es auf einem Einnäher irgendwelche Hinweise gibt.

Nach Presseberichten in 2016, dass Bekleidung derart falsch deklariert angeboten würde, dass echter Pelz aus asiatischer Billigproduktion mit fragwürdiger Tierhaltung als Kunstpelz deklariert würde, weil der Echtpelz billiger sei, haben sich bei einer Untersuchung des Bayrischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei 50 Proben im gleichen Jahr nicht bestätigt. In keinem der untersuchten Fälle wurde dahingehend falsch deklarierte Ware entdeckt.

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Auf den ersten Blick zwei Jacken mit Pelzkragen, aber Gewerbe auf der Rückseite. Ohne weitere Kennzeichnung und bei richtigen Angaben, ist kein tierisches Material verarbeitet.


In anderen Staaten verwendete Symbole und Kennzeichnungsvorschriften

Die Verwendung des Begriffs "Leder" ist in 5 Staaten der EU und in Brasilien durch nationale Gesetze geschützt, um die nationale Lederindustrie zu unterstützen. Die 5 EU Staaten sind Italien, Spanien, Frankreich, Belgien und Portugal.


Italien

In Italien versucht der Gerberverband Unic immer wieder, Importware aus Leder durch Gesetze und Regelungen zu erschweren.

In Italien wurden im Februar 2009 die Schuhe mehrerer deutscher Hersteller beschlagnahmt, weil sie laut dem italienischen Verband der Gerber UNIC (Union Nazionale Industria Conceria) eine durch den Verband geschützte Kennzeichnung hätten. Die UNIC hatte die international allgemein gebräuchlichen Zeichen für die Lederhaut mit der Beschreibung "vera pelle" und "vero cuoio" als italienische Marke schützen lassen.


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Die Symbole zur Lederidentifikation in Italien.

 

Diese Kennzeichnung ist seit Jahrzehnten weltweit gebräuchlich für die Kennzeichnung echter Leder. Da die Lederkennzeichnung mit Ledersymbol für Schuhe sogar vorgeschrieben ist, hat dieser Schutz keinen rechtlichen Bestand. Trotzdem herrschte unter Herstellern von Lederartikeln mit Exporten nach Italien zunächst Unsicherheit. Zeitweise versuchte die UNIC durch ein Genehmigungsverfahren die Verwendung des Leder-Logos zu regulieren und kontrollieren. Zwar hat die UNIC auf ihrer Homepage immer noch Lederlogos mit dem Zeichen "©" abgelichtet, aber ob diese Ablichtung reicht gegen Ledersymbole vorzugehen, ist mehr als zweifelhaft. Man sollte aber grafisch identische Symbole vermeiden. Auch wenn man Recht haben sollte, ist eine Beschlagnahmung erst mal ein großer Schaden.

2013 versuchte die UNIC Schuhhändlern juristisch zu verbieten, Schuhe mit den Kennzeichnungen "pelle" oder "vera pelle" ohne Herkunftslandangaben zu vertreiben, wenn das Leder nicht aus Italien stammte. Dazu wurde ein Gesetz erlassen. Es sollte vorschreiben, dass alle Lederprodukte, die nicht aus Italien stammten, mit dem Ursprungsland gekennzeichnet werden müssen. Dazu entschied der Europäische Gerichtshof 2015, dass nationale Kennzeichnungsbestimmungen den Handel mit Schuherzeugnissen nicht behindern dürfen, solange diese die Anforderungen der Schuhkennzeichnungs-Richtlinie der EU erfüllen.

Das Verhalten der UNIC ist bedauerlich und keine Werbung für die italienische Lederindustrie. Wenn man statt durch gute Qualität lieber durch zweifelhafte Marktzutrittsschranken seinen Markt verteidigt, dann spricht das nicht für eine Position der Stärke und Stolz auf den Berufsstand, sondern eher für eine Position der Schwäche, die durch solche Marktzutrittsschranken mehr schlecht als recht verteidigt wird.


England

Auch in England wurde das Ledersymbol durch das BLC (BLC Leather Technology Centre Ltd) und UKLF (UK Leather Federation) als Marke geschützt um die missbräuchliche Nutzung für Nichtledermaterialien sicher zu verhindern. Ein Missbrauch zur Sicherung des nationalen Marktes wie in Italien sind in diesem Fall nicht bekannt.


Frankreich

Besonderheit in Frankreich:

  • Spaltleder darf in Frankreich nicht "cuir" genannt werden. Laut dem Conseil National du Cuir forderte 2017, dass die strengeren Kennzeichnungsvorschriften zukünftig auch für importierte Ware und den Onlinehandel gelten sollte. Demnach sind von der Kennzeichnungspflicht nur nationale Anbieter betroffen.
  • Laut Auskunft eines Lederhändlers in Frankreich muss die Tierart, die Art der Gerbung und die Herkunft der Tierhaut angegeben werden. Eine Onlinerecherche bei Online-Shops in Frankreich ergab, dass meist nur die Lederart angegeben wurde, aber nicht die Tierart, Gerbart oder Herkunft.


Lederbegriffe in Frankreich:

  • Begriffsverwendung Cuir (Leder): Produkt aus Gerbung einer Tierhaut unter Erhaltung der natürlichen Faserstruktur und zumindest eines Teils der natürlichen Narbung.
  • Begriffsverwendung croûte de cuir oder refente de cuir (Spaltleder): Fleischspalt. Haarporen etc. sind nicht mehr vorhanden, außer beim Schweinsleder.
  • Begriffsverwendung Peau de bovin avec poils: Hierbei handelt es sich um Kuhfell.
  • Begriffsverwendung Synderme: Material aus Lederfasern, wobei 50% des Gewichts Ledermaterial sein muss.
  • Begriffsverwendung Synthétique: Alle Kunstlederarten.

Weitere Informationen zu Lederbegriffen in Frankreich www.conseilnationalducuir.org.


China

Oft wird mit China „Billigproduktion“ und „Nepp“ verbunden. China ist ein Produzent für preiswerte Ware. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass manchmal absichtlich falsch deklariert wird. Aber oft sind es auch Missverständnisse, weil die Vorschriften der Lederkennzeichnung von Land zu Land unterschiedlich sind und die vielen verschiedenen Sprachen auf der Welt es nicht einfacher machen.

Welche erstaunlichen Materialkombinationen in Asien vorgenommen werden, zeigt eine Untersuchung von Handytaschen aus dem Jahr 2013.

Auf einer Messe 2013 in Deutschland sprach ich mal einen chinesischen Aussteller an, weil der Kunstleder als „PU-Leder" anbot. Er sprach nur Englisch. Freundlich lächelnd antwortete er immer wieder „Yes, yes, it’s PU-Leather“. Evtl. ist die Übersetzung für Kunstleder aus dem Chinesischen so was wie “PU-Leder". Eine Klärung war aufgrund der Sprachbarriere nicht möglich.

2013 erhielt ich auch diese Werbemail eines chinesischen Kunstlederherstellers: "Does synthetic leather ring a bell for you? We’re a supplier of such material (PU, PVC, SEMI-PU Leathers)". Auch dies ist missverständlich. Vermutlich meinte er PU-Kunstleder (PU steht für Polyurethan) und „Semi-PU“ für irgendeine Art von Mischung verschiedener Materialien. Wir verstehen unter PU-Leder und unter Semianilinleder etwas anderes.

Daher sollten deutsche Importeure Lederware immer nach den nationalen Vorschriften für die Kennzeichnung von Leder abgleichen. Schnell kommt es zu ungewollten Missverständnissen. Insbesondere bei Ebay kommt es schnell zu kostspieligen Abmahnungen zwischen den Anbietern. Ledergutachter können da für Gewissheit sorgen.


Brasilien

In Brasilien regelt das Gesetz über Leder "Lei do Couro" (LEI Nº 4.888/65, DE 9 DE DEZEMBRO DE 1965, Proíbe o emprêgo da palavra couro em produtos industrializados, e dá outras providências.) die Verwendung des Wortes couro (Leder). Das Gesetz schließt jede Verwendung des Wortes Leder aus, wenn es sich nicht um Leder handelt. Auch das Wort "couro sintético" (Kunstleder) ist nicht erlaubt. Erlaubt sind nur die Begriffe "sintético", "material sintético" oder "laminado sintético".

Neben dem Begriff "couro sintético", sind Begriffe wie "couro ecologico", "couro natural", "couro legitimo", "couro fake" und "couro vegano" unzulässig, wenn es sich nicht im Leder handelt.

In Brasilien gibt es eigens eingerichtete mobile Kontrollen, die Vorort prüfen, ob die Lederkennzeichnung korrekt ausgeführt ist. Patrouillen fahren rum und kontrollieren Geschäfte und die Fahrzeuge sind mit "Lei do Couro" beschriftet.


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Kontrollfahrzeug zur Durchsetzung der Lei do Couro.

 

Im Jahr 2016 kritisierten die brasilianischen Behörden viele deutsche Fahrzeughersteller, weil diese unzulässigen oder irreführende Begriffskombinationen für die verarbeiteten Materialien verwendeten.

Brasilien ist einer der größten Lederhersteller der Welt und lässt regelmäßig unangekündigt die richtige Kennzeichnung von Leder landesweite in den Geschäften prüfen.


Australien und Neuseeland

In Australien und Neuseeland verwenden Hersteller, die den Standards der Commercial Leather Association of Australia and New Zealand (CLA) folgen, spezielle Symbole, um die im jeweiligen Produkt verarbeitete Lederart zu kennzeichnen (Bild). Es existieren Piktogramme für Anilinleder, Nubukleder, Pull-Up-Leder, Semianilinleder, pigmentiertes Glattleder sowie Leder mit korrigierter Narbung. In Europa sind Artikel mit diesen Kennzeichnungen nahezu unbekannt.


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Die Symbole zur Lederidentifikation der Commercial Leather Association of Australia and New Zealand (CLA).

 

Weitere Informationen




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