Salzkonservierung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[bild:salzkonserv.jpg|thumb|300px|Mit Salz konserviertes Leder.]][[Leder]] muss zwischen dem Schlachthof und der eigentlichen [[Gerbung]] konserviert werden, damit es in diesem Zeitraum nicht verdirbt. Heute ist das gängigste Verfahren Kälte. Aber früher war die '''Salzkonservierung''' weit verbreitet.
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#redirect[[Konservierung durch Trocknung, Salzen oder Einfrieren#Einsalzen]]
 
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Die Salzkonservierung kann durch Einstreuen der Haut mit festem Salz, der sogenannten Trockensalzstreukonservierung erfolgen, oder durch Behandeln der Haut mit Salzlösungen, der sogenannten Nasssalzung.
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Die Salzkonservierung bewirkt in erster Linie wieder eine Entwässerung der Haut. Diese Möglichkeit der Entwässerung der Haut durch Kochsalz beruht auf dem Bestreben aller leicht löslichen festen Salze, sich in Gegenwart von Wasser aufzulösen bzw. aller gesättigten oder konzentrierten Salzlösungen, sich in Gegenwart von Wasser zu verdünnen. Eine eigentlich bakterientötende Wirkung ist beim Kochsalz noch gering.
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Das für die Salzkonservierung verwendete Salz (Steinsalz oder Siedesalz, chemisch: Natriumchlorid), und das gilt für alle Salzkonservierungsmethoden, soll immer frisch sein, denn ein Salz, das schon einmal zur Konservierung verwendet worden war, enthält zu viele Mikroorganismen und ergibt daher dann bei Wiederverwendung keine Gewähr für eine gute Konservierung. Das Konservierungssalz soll keine Verunreinigungen durch Eisenverbindungen haben. Ebenso dürfen nur ganz geringfügige Mengen von Kalzium- bzw. Magnesiumverbindungen als Verunreinigungen vorliegen.
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Aus steuerlichen Gründen muss das Salz vergällt, d. h. für den menschlichen Gebrauch ungenießbar gemacht worden sein. Als Vergällungsmittel für Hautkonservierungssalz kommen nur solche Stoffe in Betracht, die an der Haut keinerlei Veränderungen verursachen, die nachteilig für die Verarbeitung des Hautmaterials zu Leder wirken können. So wird heute als Vergällungsmittel Soda (chemisch: Natriumcarbonat) in einer Menge von 2 - 3 % auf Salzgewicht zugesetzt. Als Vergällungsmittel ist in der Bundesrepublik Deutschland auch ein Zusatz von 0,25 % Naphtalin, bezogen auf Salzgewicht, für sich allein zugelassen.
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Für die Kalbfellkonservierung, aber auch für die Konservierung von Großviehhäuten, empfiehlt es sich, 1 % Naphtalin, bezogen auf Salzgewicht, neben Soda noch dem Salz zuzusetzen. Petroleum, früher hauptsächlich empfohlen, ist als Vergällungsmittel nicht geeignet, da es auf der Haut und später auf dem Leder Flecken geben kann; es wird aber mancherorts noch als Vergällungsmittel zusätzlich zu Soda eingesetzt. Das Konservierungssalz soll eine bestimmte Korngröße haben: Zu grobkörniges Konservierungssalz, wie es oft an USA-Häuten zu bemerken ist, gibt vor allem während des Lagerns der Häute auf Stapeln in den ersten drei Wochen Eindrücke in die [[Narbenseite]] der Haut, die bis zum fertigen Leder nicht mehr zu beseitigen sind und der Narbenoberfläche am fertigen Leder ein fehlerhaftes Aussehen geben.
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''Der Vorgang der Trockensalzstreukonservierung:'' Nach dem Erkalten wird die zu konservierende Haut mit der Fleischseite nach oben auf eine schräge Unterlage gelegt, damit die sich durch den Wasserentzug bildende Salzlake leicht abfließen kann, und mit Salz so eingestreut, dass die Fleischseite vollständig bedeckt ist. Das ergibt bei Großviehhäuten eine anzuwendende Salzmenge von 40 - 45 % Salz auf Hautgewicht und bei bei Kalbfellen und Kleintierfellen (Ziegen- und Schaffelle) eine Menge von 45 - 50 % Salz auf das Hautgewicht bezogen. Die höhere Menge an Salz bei Kalbfellen und Kleintierfellen wird deswegen angewendet, da dieses Hautmaterial wasserreicher ist. So wird nun mit jeder Haut verfahren, bis ein Stapel von 1 - 1,50 m erreicht ist. Der Stapel darf nicht höher sein, da es sonst zur Selbsterhitzung innerhalb des Häutestapels kommen kann, besonders in den wärmeren Sommermonaten. Nach Lagerung der Häute im Stapel bis zu 14 Tagen ist die Konservierung beendet, die Häute werden dann gebündelt und sind zum Verkauf frei.
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''Der Vorgang der Nasssalzung:'' Bei diesem Verfahren werden die sorgfältig auf Narben- und Fleischseite gereinigten Häute in Gruben, Haspeln oder im Fass mit gesättigter Kochsalzlösung mindestens 24 Stunden behandelt. Danach nimmt man sie heraus, lässt sie abtropfen, salzt mit frischem Salz nach und bündelt sie. Die Nasssalzung findet bis heute nur außerhalb Europas Anwendung.
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''Der Vorgang des Trockensalzens:'' Hierbei handelt es sich um ein Kombinationsverfahren zwischen Lufttrocknung und Nasssalzung. Es hat nur untergeordnete Bedeutung und wurde ausschließlich bei der Konservierung von Wildhäuten angewendet.
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[[Kategorie:Lederherstellung]]
 
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Aktuelle Version vom 9. Juni 2012, 13:39 Uhr