Katzenleder: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Februar 2016, 21:55 Uhr
Katzenleder und Katzenfelle stammen hauptsächlich aus Ostasien und dienen z. B. als Pelzbesatz auf Kleidung, Spielzeug oder Wärmedecken. Bis in die 1970er Jahre wurden Katzenfelle als Rheumaschutz von Apotheken verkauft.
Es existieren Schätzungen, nach denen weltweit jährlich zwei Millionen Katzen sowie Hunde diesbezüglich verarbeitet werden.
Laut der VERORDNUNG (EG) Nr. 1523/2007 und durch das Deutsche Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz (TierErzHaVerbG) ist es grundsätzlich verboten, Katzenfelle und Hundefelle sowie Produkte, die solche Felle enthalten, in der EU in Verkehr zu bringen, und in die EU ein- bzw. aus ihr auszuführen. Das gilt für den gewerblichen Bereich. Grenzüberschreitungen aus nicht kommerziellen Gründen sind erlaubt.
Diese Verordnungen beziehen sich aber nur auf Felle von Hunden undKatzen. Das haarlose Leder von Hunden und Katzen unterliegt demnach nicht diesem Verbot. Eine Erklärung dafür gibt es nicht. Auch Zähne, Krallen oder Knochen dürften demnach keinem Verbot unterliegen. Auch nicht die Haare der Tiere ohne Haut.
Geregelt ist aber der Verzehr von Katzenfleisch oder Hundefleisch in Deutschland in der Lebensmittelhygiene-Verordnung in § 22. Der Verzehr ist untersagt.
Um das Wort "Katze" zu vermeiden, das dem westlichen Kunden unangenehm ist, werden im Handel phantasievolle Bezeichnungen wie "Lipi", "Genotte", "mountain cat", "wild cat" oder einfach, nicht näher präzisiert, "orthopädisches Leder" gewählt. Die Herkunft ist aber in der Regel immer die Hauskatze.
Selbst für Fachleute ist es kaum erkennbar, von welchem Tier ein Leder oder ein Fell stammt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, das solche Felle oder Leder im asiatischen Raum verarbeitet werden und nach Europa importiert werden.
Weiter Informationen
Video über Leder verschiedener Tierarten
Filme über Leder von verschiedenen Tierarten
Weitere Exotenleder
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