Beschichtetes Leder: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter beschichteten [[Leder|Ledern]] versteht man i.d.R. unter Lederexperten alle Leder, die mit einer Folie beschichtet sind. Leder, die im [[Zurichtung|Sprühverfahren]] gefärbt werden, bezeichnet man eher als oberflächengefärbte oder [[Pigmentierung|pigmentierte Leder]].  
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Unter beschichteten [[Leder|Ledern]] versteht man i. d. R. unter Lederexperten alle Leder, die mit einer Folie beschichtet sind. Leder, die im [[Zurichtung|Sprühverfahren]] gefärbt werden, bezeichnet man eher als oberflächengefärbte oder [[Pigmentierung|pigmentierte Leder]].  
  
 
Anders ist es bei den [[Leder#Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?|Vorschriften für die richtige Deklaration]] der Lederart für den Endkunden: Als '''"beschichtetes Leder"''' deklariert werden muss Leder, wo eine Schichtstärke von über 0,15 mm aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.). Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, darf das Material auch nicht mehr als Leder bezeichnet werden.  
 
Anders ist es bei den [[Leder#Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?|Vorschriften für die richtige Deklaration]] der Lederart für den Endkunden: Als '''"beschichtetes Leder"''' deklariert werden muss Leder, wo eine Schichtstärke von über 0,15 mm aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.). Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, darf das Material auch nicht mehr als Leder bezeichnet werden.  
  
Also gilt Vorschrift für die richtige Deklarierung auch für Leder, die im [[Zurichtung|Sprühverfahren]] gefärbt wurden.  
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Also gilt die Vorschrift für die richtige Deklarierung auch für Leder, die im [[Zurichtung|Sprühverfahren]] gefärbt wurden.  
  
Zu den beschichteten Ledern zählen auch die [[PU-Leder|folienbeschichteten Spaltleder]], wo dich Schichtstärke unter 0,15 mm ist, aber eine Folie auf [[Rauleder#Veloursleder|Spaltleder]] aufgeklebt wird. Nur müssen diese entsprechend der Deklarationspflicht nicht als "beschichtetes Leder" bezeichnet werden, sondern als "beschichtetes Spaltleder".  
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Zu den beschichteten Ledern zählen auch die [[PU-Leder|folienbeschichteten Spaltleder]], wo die Schichtstärke unter 0,15 mm ist, aber eine Folie auf [[Rauleder#Veloursleder|Spaltleder]] aufgeklebt wird. Nur müssen diese entsprechend der Deklarationspflicht nicht als "beschichtetes Leder" bezeichnet werden, sondern als "beschichtetes Spaltleder".  
  
 
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Version vom 6. Oktober 2010, 00:10 Uhr

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Unter beschichteten Ledern versteht man i. d. R. unter Lederexperten alle Leder, die mit einer Folie beschichtet sind. Leder, die im Sprühverfahren gefärbt werden, bezeichnet man eher als oberflächengefärbte oder pigmentierte Leder.

Anders ist es bei den Vorschriften für die richtige Deklaration der Lederart für den Endkunden: Als "beschichtetes Leder" deklariert werden muss Leder, wo eine Schichtstärke von über 0,15 mm aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.). Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, darf das Material auch nicht mehr als Leder bezeichnet werden.

Also gilt die Vorschrift für die richtige Deklarierung auch für Leder, die im Sprühverfahren gefärbt wurden.

Zu den beschichteten Ledern zählen auch die folienbeschichteten Spaltleder, wo die Schichtstärke unter 0,15 mm ist, aber eine Folie auf Spaltleder aufgeklebt wird. Nur müssen diese entsprechend der Deklarationspflicht nicht als "beschichtetes Leder" bezeichnet werden, sondern als "beschichtetes Spaltleder".

Umfaerbung 01.jpg Spaltleder-Pu-Folie01.jpg PU-Leder-M-002.jpg

Bild 1: Pigmentierung im Sprühverfahren - Bild 2: Folienbeschichtung bei Spaltledern - Bild 3: folienbeschichtes PU-Leder

 

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