Katzenleder: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Laut der VERORDNUNG (EG) Nr. 1523/2007 und durch das Deutsche Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz (TierErzHaVerbG) ist es grundsätzlich verboten, Katzenfelle und [[Hundeleder|Hundefelle]] sowie Produkte, die solche [[Felle]] enthalten, in der EU in Verkehr zu bringen, und in die EU ein- bzw. aus ihr auszuführen. Das gilt für den gewerblichen Bereich. Grenzüberschreitungen aus nicht kommerziellen Gründen sind erlaubt. | |
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* [[Froschleder| Frosch- und Krötenleder]] | * [[Froschleder| Frosch- und Krötenleder]] | ||
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* [[Walrossleder]] | * [[Walrossleder]] | ||
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Aktuelle Version vom 2. Juni 2023, 15:56 Uhr
Bereits in der Antike wurden Katzenfelle für verschiedene Zwecke genutzt. In Ägypten hatten Katzen eine besondere Bedeutung und wurden als heilige Tiere verehrt. Ihre Felle wurden für Kleidung, Decken und andere Textilien verwendet. Ähnlich wurden in anderen antiken Zivilisationen wie dem alten Rom und Griechenland Katzenfelle für Kleidung und als Statussymbol genutzt. Während des Mittelalters und der Renaissance waren Katzenfelle in Europa beliebt. Die Felle wurden zu Pelzen verarbeitet und von wohlhabenden Menschen als Luxusartikel getragen. Insbesondere in England waren Katzenfelle als Zeichen von Wohlstand und Prestige begehrt.
Katzenleder und Katzenfelle stammen heutzutage hauptsächlich aus Ostasien und dienen z. B. als Pelzbesatz auf Kleidung, Stofftiere oder Wärmedecken. Bis in die 1970er Jahre wurden Katzenfelle als Rheumaschutz von Apotheken verkauft.
Es existieren Schätzungen, nach denen weltweit jährlich zwei Millionen Katzen sowie Hunde diesbezüglich verarbeitet werden.
Laut der VERORDNUNG (EG) Nr. 1523/2007 und durch das Deutsche Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz (TierErzHaVerbG) ist es grundsätzlich verboten, Katzenfelle und Hundefelle sowie Produkte, die solche Felle enthalten, in der EU in Verkehr zu bringen, und in die EU ein- bzw. aus ihr auszuführen. Das gilt für den gewerblichen Bereich. Grenzüberschreitungen aus nicht kommerziellen Gründen sind erlaubt.
Diese Verordnungen beziehen sich aber nur auf Felle von Hunden undKatzen. Das haarlose Leder von Hunden und Katzen unterliegt demnach nicht diesem Verbot. Eine Erklärung dafür gibt es nicht. Auch Zähne, Krallen oder Knochen dürften demnach keinem Verbot unterliegen. Auch nicht die Haare der Tiere ohne Haut.
Geregelt ist aber der Verzehr von Katzenfleisch oder Hundefleisch in Deutschland in der Lebensmittelhygiene-Verordnung in § 22. Der Verzehr ist untersagt.
Um das Wort "Katze" zu vermeiden, das dem westlichen Kunden unangenehm ist, werden im Handel phantasievolle Bezeichnungen wie "Lipi", "Genotte", "mountain cat", "wild cat" oder einfach, nicht näher präzisiert, "orthopädisches Leder" gewählt. Die Herkunft ist in der Regel die Hauskatze.
Selbst für Fachleute ist es kaum erkennbar, von welchem Tier ein Leder oder ein Fell stammt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Felle oder Leder im asiatischen Raum verarbeitet werden und nach Europa importiert werden.
Weiter Informationen
Video über Leder verschiedener Tierarten
Filme über Leder von verschiedenen Tierarten
Weitere Exotenleder
- Alligatorleder
- Antilopenleder
- Bullenhoden
- Carpincholeder
- Echsenleder
- Elefantenleder
- Fischleder: Aal, Haifisch, Karpfen, Lachs, Muräne, Rochen, Tilapia, Stör, Kugelfisch
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