Echtes Leder: Unterschied zwischen den Versionen

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====Riemen grau mit Nieten====
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====Ledergurt grau mit Nieten====
Bei diesem Riemen handelt es sich um ein Rindsleder mit einer Stärke von ca. 3,3 mm. Es ist ein pigmentiertes „Glattleder“. Die Haarporen sind erkennbar unter der auflackierten Farbschicht. Dieser Riemen darf als „echt Leder“ bezeichnet werden.  
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Bei diesem [[Gürtel#Ledergurte|Ledergurt]] handelt es sich um ein [[Rindsleder]] mit einer [[Lederdicke|Stärke]] von ca. 3,3 mm. Es ist ein [[Zurichtung|pigmentiertes]] „[[Glattleder]]“. Die [[Haarporen]] sind erkennbar unter der [[Zurichtung|auflackierten Farbschicht]]. Dieser Ledergurt darf als „echt Leder“ bezeichnet werden.  
  
  
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====Gürtel schwarz mit Nieten====
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====[[Gürtel]] schwarz mit Nieten====
Dieser Gürtel besteht aus drei Schichten. Unten ist ein Ledermaterial, darüber ein graues, geschäumtes Material und auf der Oberfläche ist eine Folienbeschichtung in schwarz. Die gesamte Materialstärke beträgt ca. 3,3 mm.  
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Dieser Gürtel besteht aus drei Schichten. Unten ist ein Ledermaterial, darüber ein graues, geschäumtes Material und auf der Oberfläche ist eine Folienbeschichtung in schwarz. Die gesamte [[Lederdicke|Materialstärke]] beträgt ca. 3,3 mm.  
  
  
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Beim Ledermaterial handelt es sich um Spaltleder. Die Narbenseite ist nicht vorhanden. Auf beiden Seiten ist eine Veloursschicht. Die Schichtstärke des grauen Schaummaterials inkl. der Folie macht ca. 25 - 30% der Gesamtstärke aus. Laut der RAL 060 A 2 dürfen Leder, bei denen der auf die Außenseite aufgebrachte Oberflächenüberzug ein Drittel der Gesamtdicke des Materials nicht überschreitet, jedoch eine Dicke von mehr als 0,15 mm aufweist, nur als „Beschichtetes Leder“ deklariert werden. Die korrekte Kennzeichnung wäre daher „Beschichtetes Spaltleder“.  
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Beim Ledermaterial handelt es sich um [[Spaltleder]]. Die [[Narbenseite]] ist nicht vorhanden. Auf beiden Seiten ist eine Veloursschicht. Die [[Lederdicke|Schichtstärke]] des grauen Schaummaterials inkl. der Folie macht ca. 25 - 30% der Gesamtstärke aus. Laut der [[Leder#Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?|RAL 060 A 2]] dürfen Leder, bei denen der auf die Außenseite aufgebrachte Oberflächenüberzug ein Drittel der Gesamtdicke des Materials nicht überschreitet, jedoch eine Dicke von mehr als 0,15 mm aufweist, nur als „Beschichtetes Leder“ deklariert werden. Die korrekte Kennzeichnung wäre daher „Beschichtetes Spaltleder“.  
  
  
====Gürtel braun mit Nieten====
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====[[Gürtel]] braun mit Nieten====
Dieser Gürtel besteht auch aus drei Schichten. Unten ist ein Ledermaterial, darüber ein graubraunes, geschäumtes Material und auf der Oberfläche ist eine Folienbeschichtung in dunkelbraun. Die gesamte Materialstärke beträgt ca. 3,3 mm.
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Dieser Gürtel besteht auch aus drei Schichten. Unten ist ein Ledermaterial, darüber ein graubraunes, geschäumtes Material und auf der Oberfläche ist eine Folienbeschichtung in dunkelbraun. Die gesamte [[Lederdicke|Materialstärke]] beträgt ca. 3,3 mm.
  
  
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Beim Ledermaterial handelt es sich um Spaltleder. Die Narbenseite ist nicht vorhanden. Auf beiden Seiten ist eine Veloursschicht.
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Beim Ledermaterial handelt es sich um [[Spaltleder]]. Die [[Narbenseite]] ist nicht vorhanden. Auf beiden Seiten ist eine Veloursschicht.
  
  

Version vom 5. Dezember 2012, 21:23 Uhr

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Echtes Leder

Im Zusammenhang mit Leder stellt sich immer wieder die Frage, ob es sich bei einem vorliegenden Material wirklich um "echtes Leder" handelt. Die folgenden Verweise fassen alles zu diesem Thema zusammen. Insbesondere bei preiswerter Ware gibt es inzwischen so viele Varianten von lederähnlichen Materialien oder Materialverbindungen mit Lederfasern, dass selbst Lederexperten nicht immer auf den ersten Blick erkennen können, um was es sich handelt.







Beispiele für Begutachtungen

Begutachtung von Lederriemen und Gürteln im Dezember 2012

Auch bei Gürteln muss man genau prüfen, ob es sich um echtes Leder handelt.


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Ledergurt grau mit Nieten

Bei diesem Ledergurt handelt es sich um ein Rindsleder mit einer Stärke von ca. 3,3 mm. Es ist ein pigmentiertesGlattleder“. Die Haarporen sind erkennbar unter der auflackierten Farbschicht. Dieser Ledergurt darf als „echt Leder“ bezeichnet werden.


Nietengurt-03-01.jpg Nietengurt-03-02.jpg Nietengurt-03-03.jpg


Man kann gut erkennen, dass es durchgehend natürlich verbundene Lederfasern sind und dass die Farbschicht der Oberfläche nur dünn ist.


Nietengurt-03-04.jpg Nietengurt-03-05.jpg


Gürtel schwarz mit Nieten

Dieser Gürtel besteht aus drei Schichten. Unten ist ein Ledermaterial, darüber ein graues, geschäumtes Material und auf der Oberfläche ist eine Folienbeschichtung in schwarz. Die gesamte Materialstärke beträgt ca. 3,3 mm.


Nietengurt-02-01-zwei-zu-vi.jpg Nietengurt-02-02-zwei-zu-se.jpg Nietengurt-02-03-zwei-zu-se.jpg


Beim Ledermaterial handelt es sich um Spaltleder. Die Narbenseite ist nicht vorhanden. Auf beiden Seiten ist eine Veloursschicht. Die Schichtstärke des grauen Schaummaterials inkl. der Folie macht ca. 25 - 30% der Gesamtstärke aus. Laut der RAL 060 A 2 dürfen Leder, bei denen der auf die Außenseite aufgebrachte Oberflächenüberzug ein Drittel der Gesamtdicke des Materials nicht überschreitet, jedoch eine Dicke von mehr als 0,15 mm aufweist, nur als „Beschichtetes Leder“ deklariert werden. Die korrekte Kennzeichnung wäre daher „Beschichtetes Spaltleder“.


Gürtel braun mit Nieten

Dieser Gürtel besteht auch aus drei Schichten. Unten ist ein Ledermaterial, darüber ein graubraunes, geschäumtes Material und auf der Oberfläche ist eine Folienbeschichtung in dunkelbraun. Die gesamte Materialstärke beträgt ca. 3,3 mm.


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Beim Ledermaterial handelt es sich um Spaltleder. Die Narbenseite ist nicht vorhanden. Auf beiden Seiten ist eine Veloursschicht.


Nietengurt-01-03.jpg Nietengurt-01-04.jpg


Die Schichtstärke des Schaummaterials inkl. der Folie macht ca. 30 - 33% der Gesamtstärke aus. Es gelten die gleichen Regeln wie beim schwarzen Gürtel. Die korrekte Bezeichnung wäre daher auch „Beschichtetes Spaltleder“.


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