Vollleder: Unterschied zwischen den Versionen
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[[PU-Leder]] oder andere [[Beschichtetes Leder|folienbeschichtete Spaltleder]] und [[Spaltleder#Geprägtes Spaltleder|geprägte Spaltleder]] dürfen nicht als "Vollleder" [[Leder#Geprägtes Spaltleder|deklariert]] werden. | [[PU-Leder]] oder andere [[Beschichtetes Leder|folienbeschichtete Spaltleder]] und [[Spaltleder#Geprägtes Spaltleder|geprägte Spaltleder]] dürfen nicht als "Vollleder" [[Leder#Geprägtes Spaltleder|deklariert]] werden. | ||
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Version vom 29. November 2015, 16:01 Uhr
Voll-Leder ist Leder, welches durch Bearbeitung von der Fleischseite auf die für den Einsatzzweck (Sattelleder, Polsterleder, Täschnerleder etc.) erforderliche Dicke gebracht ist. Im Gegensatz zum "vollnarbigen" Leder darf die Narbung aber im geringen Umfang verändert werden. Nicht zulässig sind Bearbeitungen auf der Narbenseite, die die Dicke des Leders spürbar beeinflusst oder das Narbengefüge beseitigt. Schleifen und Buffen ist bei Voll-Leder erlaubt.
PU-Leder oder andere folienbeschichtete Spaltleder und geprägte Spaltleder dürfen nicht als "Vollleder" deklariert werden.
Ungeprägtes Leder. Die Haarporen sind noch gut sichtbar -> Vollleder.
geprägtes Leder. Die Haarporen sind übergefärbt und über geprägt -> Noch Vollleder.
Folienbeschichtung bei Spaltledern und PU-Ledern -> Kein Vollleder.
Es gibt auch den Begriff der "Vollleder-Ausstattung". Damit sind aber Fahrzeuge mit einer reinen Lederausstattung gemeint.
"Vollleder" und "Vollnarbig" haben nicht die gleiche Bedeutung!
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