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| b) Bestimmte Azofarbstoffe, die Amine enthalten, welche in der Bedarfsgegenständeverordnung aufgeführt sind. | | b) Bestimmte Azofarbstoffe, die Amine enthalten, welche in der Bedarfsgegenständeverordnung aufgeführt sind. |
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− | c) Formaldehyd, das in der { | + | c) Formaldehyd, das in der [[synthetische Gerbung|synthetischen Gerbung]] Verwendung findet. |
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− | 1. PCP (Pentachlorphenol), ein Konservierungsmittel, das vor allem in tropischen Ländern angewendet wird, in Europa aber schon seit mehr als zehn Jahren von der chemischen Industrie nicht mehr verwendet wird.
| + | d) Krebserregendes Chrom-VI, das bei der [[Chromgerbung]] unter ungünstigen Umständen aus dem ungefährlichen Chrom-III entstehen kann. |
− | 2. Einzelne Azo-Farbstoffe, die eines der 20 Amine enthalten, die auf der deutschen Bedarfsgegenständeverordnung aufgelistet sind. Es sind also nicht generell alle Azo- Farbstoffe verboten, sondern nur einzelne. Im übrigen werden Azo-Farbstoffe in viel grösseren Mengen in der Textilindustrie angewendet als im Leder.
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− | 3. Formaldehyd (nicht zu verwechseln mit Glutaradehyd), der als Hilfsgerbstoff eingesetzt werden kann. Ebenso dient Formaldehyd als Vernetzter von caseinhaltigen Zurichtungen.
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− | 4. Sechswertiges Chrom (nicht zu verwechseln mit dreiwertigem Chrom), das unter extremen Bedingungen aus dem gerbenden Chrom III entstehen kann.
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− | Es obliegt der Verantwortung jeder Gerberei, Erklärungen abzugeben, ob diese Produkte in ihren Ledern enthalten sind oder nicht. Die noch verbliebenen Gerbereien in der Schweiz können problemlos bestätigen, dass oben erwähnte Produkte in ihren Ledern nicht enthalten sind.
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− | Wir tragen täglich Leder auf unserem Körper oder kommen mit Leder in Berührung: Schuhe, Bekleidung, Uhrbänder, Handtaschen, Mappen, Sitzbezüge. 90 Prozent der weltweit produzierten Leder sind mit Chrom gegerbt. Bis heute sind keinerlei Krankheiten aufgetreten, die auf eine Lebensgefahr für den Menschen durch Chromgerbstoffe hindeuten. Bekannt sind heute gewisse Hautallergien, die mit Chrom in Zusarnmenhang stehen. Es besteht aber kein Anlass, die praktische, einfache und preisgünstige Chrom-Gerbmethode zu verwerfen, wenn eine andere Gerbmethode nicht eindeutig umweltverträglicher, besser oder billiger sein kann.
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Version vom 23. März 2007, 14:41 Uhr
Wie in jeder Industrie, in der chemische Hilfsstoffe eingesetzt werden, muss auch das Ledergewerbe Umwelterwägungen beachten und strenge Emissionsgrenzwerte einhalten.
So dürfen bestimmte Substanzen, die während der Lederherstellung eingesetzt werden können, im fertigen Leder nicht mehr enthalten sein. Beispiele sind:
a) PCP (Pentachlorphenol). Dieses Konservierungsmittel wird vor allem noch in den Tropen verwendet, ist in Europa aber seit mehr als zehn Jahren unüblich.
b) Bestimmte Azofarbstoffe, die Amine enthalten, welche in der Bedarfsgegenständeverordnung aufgeführt sind.
c) Formaldehyd, das in der synthetischen Gerbung Verwendung findet.
d) Krebserregendes Chrom-VI, das bei der Chromgerbung unter ungünstigen Umständen aus dem ungefährlichen Chrom-III entstehen kann.