Washingtoner Artenschutzabkommen: Unterschied zwischen den Versionen
Admin (Diskussion | Beiträge) |
Admin (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
<p align=center> | <p align=center> | ||
− | [[bild:E-_Zwischenlager_Fotoverzeichnis-Firma_DATA2-FO_Artenschutz-01.jpg| | + | [[bild:E-_Zwischenlager_Fotoverzeichnis-Firma_DATA2-FO_Artenschutz-01.jpg|500px]] |
− | [[bild:E-_Zwischenlager_Fotoverzeichnis-Firma_DATA2-FO_Artenschutz_Artenschutz-02.jpg| | + | </p> |
+ | <p align=center> | ||
+ | [[bild:E-_Zwischenlager_Fotoverzeichnis-Firma_DATA2-FO_Artenschutz_Artenschutz-02.jpg|500px]] | ||
</p> | </p> | ||
<p align=center> | <p align=center> | ||
Zeile 47: | Zeile 49: | ||
− | Eine CITES-Bescheinigung ist z.B. bei einem Auslandskauf von Leder von [[Alligatorleder|Alligatoren]], [[Krokodilleder|Krokodilen]], [[Echsenleder|Waranen]], [[Echsenleder|Teju-Eidechsen]], [[Schlangenleder|Riesenschlangen]], [[Schweinsleder|Pekari]] oder [[Elefantenleder|Elefanten]] nötig. | + | Eine CITES-Bescheinigung ist z.B. bei einem Auslandskauf von Leder von [[Alligatorleder|Alligatoren]], [[Krokodilleder|Krokodilen]], [[Echsenleder|Waranen]], [[Echsenleder|Teju-Eidechsen]], [[Schlangenleder|Riesenschlangen]], [[Schweinsleder|Pekari]] oder [[Elefantenleder|Elefanten]] nötig. |
− | + | ||
− | + | ||
− | + | ||
Version vom 29. August 2022, 16:37 Uhr
Das Washingtoner Artenschutzabkommen ist eine internationale Vereinbarung von inzwischen 164 Staaten der Erde, die den weltweiten Handel mit Pflanzen, Tieren sowie aus diesen hergestellten Produkten kontrollieren soll. Ziel des Abkommens, das im Jahr 1973 in Washington von zunächst achtzig Regierungen unterzeichnet wurde, ist der Schutz gefährdeter Arten vor Ausrottung und Überwilderung. Die Bundesrepublik ratifizierte das Abkommen im Jahr 1976.
Das Abkommen beinhaltet drei Listen vom Aussterben bedrohter oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, deren Handel, auch in verarbeiteter Form vollständig verboten ist. Dies betrifft Kakteen, Orchideen, Schnecken und Korallen, aber auch Elfenbein, Kaviar, Schildpatt und schließlich Leder, insbesondere Reptilienleder, Waranarten, Riesenschlangen, Kobraarten, Großtejuarten und Pekaris . Bei der Einfuhr erfolgt regelmäßig eine Beschlagnahme durch den Zoll, in seiner Eigenschaft als Vollzugsbehörde des Bundesamts für Naturschutz.
Vom Zoll beschlagnahmte Exotenleder
Häufig gelangt man durch das Erben von Gegenständen oder Häuten aus Exotenledern in den Besitz solcher Leder. Die Veräußerung kann dann eine Straftat sein. Ebay und Co. schließen im Zweifel solche Lederartikel vom Handel aus. Ohne eine Artenschutzfahne ist eine Veräußerung auch verboten. Daher ist es meist empfehlenswert, diese legal erhaltenen Objekte zu behalten oder zu verschenken oder einen Experten zu konsultieren.
Objekte, die eindeutig und nachweislich vor 1976 hergestellt wurden, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen gehandelt werden. Dazu braucht man aber ein Gutachten, dass das Alter bestätigt und die Tierart bestimmt. Fällt das Gutachten positiv aus, kann man bei der örtlichen Naturschutzbehörde eine Verkaufslizenz erhalten.
Hilfe und Gutachten: Herr Manuel Fuchs, Ledertechniker, mfuchs13@gmx.de.
Zum Glück gibt es keinen "Markt" für verbotene Exotenleder. Anders als bei Nashornpulver etc. wird Exotenleder keine potenzfördernde Kraft angedichtet. Daher gibt es weder Käufer aus diesem Grund, noch gibt es eine Sammlergemeinde, die solche Lederartikel illegal erwerben würde.
Die meisten Exotenleder kommen durch unbedachten Kauf von Souveniers aus Fernreisen in den Umlauf. Schöne Korallen oder Muscheln, oder Objekte aus Exotenleder oder Zähnen von seltenen Tieren werden auf Touristenmärkten angeboten. Man sollte da vorsichtig sein. Die Strafen sind empfindlich hoch und die Objekte werden eingezogen.
Legitim gehandelte Reptilienleder kann der Verbraucher daran erkennen, dass sie entweder eine Artenschutzfahne des Internationalen Reptillederverbandes oder eine CITES-Bescheinigung aufweisen. Die CITES-Bescheinigung gibt es im Ausland und die Artenschutzfahne wird in Deutschland vergeben. Die Artenschutzfahne gibt mittels eines Nummerncodes Aufschluss über Herstellungsjahr und -ort, Herstellungsbetrieb, Reptilspezies und Artikelgruppe. Ob Artenschutzfahne oder CITES-Bescheinigung, beides sollte immer mit den Objekten aufbewahrt werden. Damit kann man immer den legalen Besitz nachweisen und die Waren auch leichter weiter veräußern.
Legal importierte Reptilienleder stammen immer aus Reptilfarmen - wie etwa der Samut-Prakarn-Farm im thailändischen Bangkok, wo rund 20000 Reptilien auf 400000 Quadratmeter Fläche gehalten und etwa 10000 Häute pro Jahr produziert werden. Eine Farm vergleichbarer Größe befindet sich auch in Mombasa, Kenia.
Frei gewähltes, fiktives Beispiel für den Code auf einer Reptilartenschutzfahne. Von oben links nach unten rechts:
87 = Ausstellungjahr der CITES-Bescheinigung, hier 1987
09969 = CITES-Nummer
DE = Ausstellungsland der CITES, hier Deutschland
1 = Position 1=A auf dem CITES-Formular
103 = Artenschlüssel, hier: Caiman c. yacare
US = Produktionsland des Artikels, hier USA
30 = Artikelgruppe, hier Uhrenarmband
42 = Durch den Reptilartenschutz vergebene Kundennummer
00459 = Laufende Vorgangsnummer im Kennzeichnungssystem für Reptilartenschutz (IRV-Nummer)
Eine CITES-Bescheinigung ist z.B. bei einem Auslandskauf von Leder von Alligatoren, Krokodilen, Waranen, Teju-Eidechsen, Riesenschlangen, Pekari oder Elefanten nötig.
Weitere Informationen
- Hilfe und Gutachten: Herr Manuel Fuchs, Ledertechniker, Tel. 01743 196 733
- PETA - Kritische Betrachtung der Lederherstellung
- Bundesamt für Naturschutz
- Die Artenschutzfahne
- Artenschutz im Urlaub