Emissionslabel für Lederpflege: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Hersteller, die das geschützte DGM-Emissionslabel verwenden möchten, müssen vorgeschriebene Schadstoffprüfungen vornehmen lassen. Gesetzlich vorgeschrieben wäre nur ein Grenzwert für Formaldehyd. Das DGM Emissionslabel verschärft die Grenzwerte für Emissionen durch die Einteilung in Klassen von A bis D. Die Emissionsklasse A erfüllt die strengeren Anforderungen der RALGZ 430 und damit die Anforderungen des [[Blaue Engel|Blauen Engels]] RAL-UZ 38 (Holzwerkstoffe), RAL-UZ 117 (Polstermöbel) bzw. RAL-UZ 119 (Matratzen). Die Emissionsklasse C und D genügt zumindest den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Grenzwertes für [[Synthetische Gerbung|Formaldehyd]]. Die Emissionsklassen B, C und D wurden durch Beschluss des DGM-Arbeitskreises „Umwelt und Gesundheit“ in Zusammenarbeit mit der TÜV Rheinland LGA Products | Die Hersteller, die das geschützte DGM-Emissionslabel verwenden möchten, müssen vorgeschriebene Schadstoffprüfungen vornehmen lassen. Gesetzlich vorgeschrieben wäre nur ein Grenzwert für Formaldehyd. Das DGM Emissionslabel verschärft die Grenzwerte für Emissionen durch die Einteilung in Klassen von A bis D. Die Emissionsklasse A erfüllt die strengeren Anforderungen der RALGZ 430 und damit die Anforderungen des [[Blaue Engel|Blauen Engels]] RAL-UZ 38 (Holzwerkstoffe), RAL-UZ 117 (Polstermöbel) bzw. RAL-UZ 119 (Matratzen). Die Emissionsklasse C und D genügt zumindest den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Grenzwertes für [[Synthetische Gerbung|Formaldehyd]]. Die Emissionsklassen B, C und D wurden durch Beschluss des DGM-Arbeitskreises „Umwelt und Gesundheit“ in Zusammenarbeit mit der TÜV Rheinland LGA Products |
Version vom 2. November 2022, 14:58 Uhr
Fachartikel in der Pro-Leder Ausgabe 2016-01 von Lars Pickhardt, Lederzentrum GmbH, Rosdorf.
Fachartikel in der Pro-Leder Ausgabe 2016-01 - Emissionslabel für Lederpflege
In diesem Fachartikel aus dem Jahr 2016 wird das Emissionslabel für Ledermöbel und für Lederpflege beschrieben.
In den letzten Jahren ist die Sensibilität beim Thema Möbelgerüche und Emissionen weiter gestiegen. Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) hat daher ein Emissionslabel ins Leben gerufen, um gesundes Wohnen zu gewährleisten.
In den letzten Jahrzehnten haben sich die Anforderungen an unser Wohnen verändert. Durch ökologische und energetische Bauweisen ist der Luftaustausch im Wohnraum zurückgegangen. Parallel dazu ist die Sensibilität für Emissionen und Gerüche gestiegen. Der Wunsch des Konsumenten nach ungestörtem Genießen des Wohn- und Arbeitsalltags ohne gesundheitsgefährdende Emissionen wird bei der Kaufentscheidung immer wichtiger. Da unnatürliche Gerüche immer mit der Sorge um die Gesundheit verbunden sind, werden auch nicht schädigende, aber als unangenehm wahrgenommene Geruchsemmissionen als Mangel eingestuft. Diese Sichtweise wurde durch ein Urteil vom Landgericht Coburg (Az: 21 O 28/09) rechtskräftig bestätigt. Bei diesem Urteil ging es um Schlafzimmermöbel, die nach einem Jahr immer noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmten. Das Gericht entschied, dass selbst bei nachgewiesener gesundheitlicher Unbedenklichkeit ein Rücktritt vom Vertrag zulässig ist.
Um Kunden durch geprüfte Qualität einen gesunden Wohnraum zu gewährleisten, hat die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V. in Fürth das DGM-Emissionslabel auf Grundlage der RAL-RG 437 ins Leben gerufen. Das Label kann für Sitzmöbel, Kastenmöbel, Tische, Büromöbel, Lattenroste, Matratzen und Betten vergeben werden. Durch direkte Anbringung des Labels am Produkt hat der Käufer dann die Möglichkeit, Qualitäten zu unterscheiden.
Emissionsklassen der Emissionslabel verschiedener Möbelarten.
Die Hersteller, die das geschützte DGM-Emissionslabel verwenden möchten, müssen vorgeschriebene Schadstoffprüfungen vornehmen lassen. Gesetzlich vorgeschrieben wäre nur ein Grenzwert für Formaldehyd. Das DGM Emissionslabel verschärft die Grenzwerte für Emissionen durch die Einteilung in Klassen von A bis D. Die Emissionsklasse A erfüllt die strengeren Anforderungen der RALGZ 430 und damit die Anforderungen des Blauen Engels RAL-UZ 38 (Holzwerkstoffe), RAL-UZ 117 (Polstermöbel) bzw. RAL-UZ 119 (Matratzen). Die Emissionsklasse C und D genügt zumindest den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Grenzwertes für Formaldehyd. Die Emissionsklassen B, C und D wurden durch Beschluss des DGM-Arbeitskreises „Umwelt und Gesundheit“ in Zusammenarbeit mit der TÜV Rheinland LGA Products GmbH und der eco-Institut Germany GmbH entwickelt. Die Prüfung der Emissionen nach Gütesicherung Möbel RAL-GZ 430 bzw. die Anforderungen des Blauen Engels muss durch Prüfprotokolle unabhängiger und anerkannter Prüfinstitute nachgewiesen werden.
Emissionsklassen für Sitzmöbel.
Für Ledersitzmöbel werden folgende Werte beim Emissionstest geprüft:
- Formaldehyd: Stechend riechender Stoff. Kann Allergien, Haut-, Atemwegs- oder Augenreizungen erzeugen.
- TVOC: Summe der flüchtigen, organischen Verbindungen VOC ≥ 5 μg/m3 im Retentionsbereich C6 bis C16 (gasförmig).
- TSVOC:v Summe schwerfälliger, organischer Verbindungen SVOC ≥ 5 μg/m3 im Retentionsbereich C16 bis C22 (Feststoff, Ansammlung z. B. Hausstaub).
- CMR Stoffe: Substanzen die laut einer EG-Verordnung als karzinogen (krebserregend), mutagen (erbgutverändernd) oder reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) eingestuft sind.
- Summe VOC ohne NIK: NIK-Werte sind die Hilfsgrößen der gesundheitsbezogenen Einzelstoffbewertung bei der Produktemission.
- R-Wert: Summe aller NIK-Werte.
Der Prozess der Lederherstellung besteht aus vielen Einzelschritten, wobei viele verschiedene Substanzen zum Einsatz kommen. Um den höchsten Anforderungen des DGM Emissionslabels der Klasse A zu genügen, müssen alle Prozesse der Lederherstellung auf deren Auswirkung auf Emissionsmessungen optimiert und stetig überwacht werden. Die Gerberei Heller-Leder GmbH & Co. KG in Hehlen war die erste Gerberei, die den Blauen Engel für ausgewählte Ledertypen umgesetzt hat und somit automatisch die Emissionsklasse A mit dem Blauen Engel Sortiment erfüllt. Da das Emissionslabel aber für das Möbel als Ganzes gilt, müssen Ledermöbel trotzdem im Materialverbund einer erneuten Emissionsprüfung unterzogen werden.
Um Ledermöbel möglichst langlebig zu halten, sind diese regelmäßig zu reinigen und zu pflegen. Entsprechende Empfehlungen werden von den Herstellern ausgesprochen. Konsequenterweise wurde daher auf Initiative von Lars Pickhardt der Lederzentrum GmbH die Frage gestellt, ob die empfohlenen Reinigungs- und Pflegeprodukte nicht auch daraufhin zu prüfen sind, ob diese Einfluss auf die Emissionswerte der Möbel haben. Am Markt der Lederpflegemittelhersteller tummeln sich viele Anbieter und es gibt immer noch Lederreiniger und Pflegemittel mit Lösungsmittelanteilen (VOC) und mit störenden Eigengerüchen. Auch bei chemischen Produkten hat die Sensibilisierung in den letzten Jahren deutlich zugenommen und die Europäische Gemeinschaft hat dem durch die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures (EG) Nr. 1272/2008) Rechnung getragen. Informationen zu Inhaltsstoffen und Allergenen müssen ausführlich auf den Produkten deklariert werden. Das betrifft neben den Hauptsubstanzen der Reinigungs- und Pflegemittel auch die enthaltenen Konservierungsmittel und Geruchsstoffe. Das Ziel der Verordnung sind klarere Informationen, aber auch die Reduktion von kritischen Substanzen. Gemeinsam mit der Lederzentrum GmbH wurden die klassischen Reinigungs- und Pflegeprodukterezepturen unter dem Aspekt geprüft, alle emissionsverdächtigen Stoffe soweit möglich zu reduzieren, ohne die Funktion der Produkte zu beeinträchtigen. Geruchsstoffe wurden teilweise eliminiert und Konservierungsmittel weitestgehend reduziert oder umgestellt.
Parallel dazu wurde durch die DGM eine Vergabegrundlage für das Emissionslabel für Möbelpflegeprodukte formuliert. Die Anforderung an Reinigungs- und Pflegemittel wurden so gestellt, dass diese bei empfohlenem Einsatz die Emissionsklasse A eines Möbels nach RAL-RG 437 nicht nachteilig verändern oder beeinflussen darf. Nach Optimierung der Rezepturen wurde ein Emissionstest bei einem Lederreiniger und einer Versiegelung (die klassischen Pflegeprodukte für pigmentierte Neuleder) von Herrn Dr. Christian Schelle vom TÜV Rheinland LGA Products GmbH in Nürnberg durchgeführt.
Emissionslabel Lederpflege - Prüfkammer für Lederemissionen.
Wie erhofft entsprach der Emissionstest den Anforderungen der RAL-GZ 430 für Möbel. Alle Tests erfüllten die Anforderungen der Klasse A. In den beiden Produkten konnten keine der folgenden Stoffe nachgewiesen werden: TVOC, SVOC, kanzerogene, mutagene oder reproduktionstoxische Substanzen. Beim Geruch gab es auf einer Scala von 1 bis 5 die Bewertung 1,9 (= schwacher, nicht belästigender Geruch).
Lederpflegeset mit Leder Versiegelung und Reiniger Mild der Emissionsklasse A von der Lederzentrum GmbH.
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