Washingtoner Artenschutzabkommen: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Abkommen beinhaltet drei Listen vom Aussterben bedrohter oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, deren Handel, auch in verarbeiteter Form vollständig verboten ist. Dies betrifft Kakteen, Orchideen, Schnecken und Korallen, aber auch Elfenbein, Kaviar, Schildpatt und schließlich [[Leder]], insbesondere [[Krokodilleder|Reptilienleder]]. Bei der Einfuhr erfolgt regelmäßig eine Beschlagnahme durch den Zoll, in seiner Eigenschaft als Vollzugsbehörde des Bundesamts für Naturschutz. | Das Abkommen beinhaltet drei Listen vom Aussterben bedrohter oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, deren Handel, auch in verarbeiteter Form vollständig verboten ist. Dies betrifft Kakteen, Orchideen, Schnecken und Korallen, aber auch Elfenbein, Kaviar, Schildpatt und schließlich [[Leder]], insbesondere [[Krokodilleder|Reptilienleder]]. Bei der Einfuhr erfolgt regelmäßig eine Beschlagnahme durch den Zoll, in seiner Eigenschaft als Vollzugsbehörde des Bundesamts für Naturschutz. | ||
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+ | * [http://www.bfn.de/04/index.htm Bundesamt für Naturschutz] | ||
+ | * [http://irv-ra.de/artenschutzfahne.html Die Artenschutzfahne] | ||
+ | * [http://www.artenschutz-online.de/ Artenschutz im Urlaub] | ||
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Version vom 16. März 2012, 19:42 Uhr
Das Washingtoner Artenschutzabkommen ist eine internationale Vereinbarung von inzwischen 164 Staaten der Erde, die den weltweiten Handel mit Pflanzen, Tieren sowie aus diesen hergestellten Produkten kontrollieren soll. Ziel des Abkommens, das im Jahr 1973 in Washington von zunächst achtzig Regierungen unterzeichnet wurde, ist der Schutz gefährdeter Arten vor Ausrottung und Überwilderung. Die Bundesrepublik ratifizierte das Abkommen im Jahr 1976.
Das Abkommen beinhaltet drei Listen vom Aussterben bedrohter oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, deren Handel, auch in verarbeiteter Form vollständig verboten ist. Dies betrifft Kakteen, Orchideen, Schnecken und Korallen, aber auch Elfenbein, Kaviar, Schildpatt und schließlich Leder, insbesondere Reptilienleder. Bei der Einfuhr erfolgt regelmäßig eine Beschlagnahme durch den Zoll, in seiner Eigenschaft als Vollzugsbehörde des Bundesamts für Naturschutz.
Legitim gehandelte Reptilienleder kann der Verbraucher daran erkennen, daß sie eine Plombe des Internationalen Reptillederverbandes und eine sogenannte Reptilartenschutzfahne (CITES-Fahne) aufweisen. Diese Fahne gibt mittels eines Nummerncodes Aufschluß über Herstellungsjahr und -ort, Herstellungsbetrieb, Reptilspezies und Artikelgruppe. Legal importierte Reptilienleder stammen immer aus Reptilfarmen - wie etwa der Samut-Prakarn-Farm im thailändischen Bangkok, wo rund 20000 Reptilien auf 400000 Quadratmeter Fläche gehalten und etwa 10000 Häute pro Jahr produziert werden. Eine Farm vergleichbarer Größe befindet sich auch in Mombasa, Kenia.
Frei gewähltes, fiktives Beispiel für den Code auf einer Reptilartenschutzfahne. Von oben links nach unten rechts:
87 = Ausstellungjahr der CITES-Bescheinigung, hier 1987
09969 = CITES-Nummer
DE = Ausstellungsland der CITES, hier Deutschland
1 = Position 1=A auf dem CITES-Formular
103 = Artenschlüssel, hier: Caiman c. yacare
US = Produktionsland des Artikels, hier USA
30 = Artikelgruppe, hier Uhrenarmband
42 = Durch den Reptilartenschutz vergebene Kundennummer
00459 = Laufende Vorgangsnummer im Kennzeichnungssystem für Reptilartenschutz (IRV-Nummer)
Vom britischen Zoll beschlagnahmte Krokodilledertaschen. Bild: public domain
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