Robbenfell: Unterschied zwischen den Versionen

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Robbenfelle und [[Robbenleder]] waren wichtige Rohstoffe für die in den Regionen wo Robben natürlich vorkommen lebenden Menschen. Das Leder und die Felle dienten für [[Bekleidungsleder|Bekleidung]], [[Schuhleder|Schuhe]], Handschuhe, Kopfbedeckungen, Riemen und Gurte und viele andere, praktische Einsatzzwecke.  
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Robbenfelle und Robbenleder waren wichtige Rohstoffe für die in den Regionen wo Robben natürlich vorkommen lebenden Menschen. Das Leder und die Felle dienten für [[Bekleidungsleder|Bekleidung]], [[Schuhleder|Schuhe]], Handschuhe, Kopfbedeckungen, Riemen und Gurte und viele andere, praktische Einsatzzwecke.  
  
 
Durch die Massenjagd im 19. Jahrhundert wurden die Bestände teilweise deutlich dezimiert. Daraufhin wurden in vielen Ländern Gesetze erlassen, um die Bestände wieder anwachsen zu lassen.  
 
Durch die Massenjagd im 19. Jahrhundert wurden die Bestände teilweise deutlich dezimiert. Daraufhin wurden in vielen Ländern Gesetze erlassen, um die Bestände wieder anwachsen zu lassen.  

Version vom 11. Dezember 2010, 08:34 Uhr

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Robbenfelle und Robbenleder waren wichtige Rohstoffe für die in den Regionen wo Robben natürlich vorkommen lebenden Menschen. Das Leder und die Felle dienten für Bekleidung, Schuhe, Handschuhe, Kopfbedeckungen, Riemen und Gurte und viele andere, praktische Einsatzzwecke.

Durch die Massenjagd im 19. Jahrhundert wurden die Bestände teilweise deutlich dezimiert. Daraufhin wurden in vielen Ländern Gesetze erlassen, um die Bestände wieder anwachsen zu lassen.

Aufgrund einer EU-Richtlinie vom 28. März 1983 durften Felle von Jungrobben bis zum Alter von 3 Monaten der Arten Klappmütze und Sattelrobbe (Fellbezeichnungen Whitecoat und Blueback) nicht mehr eingeführt werden.

Das EU-Parlament erließ im September 2009 eine weiterreichende EU-Verordnung zur Einführung eines Handelsverbotes für Robbenfelle und andere aus Robben hergestellte Produkte. Das Verbot ist am 20. August 2010 in Kraft getreten.

Das bedeutet vorerst ein Verbot des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen in die Europäische Union. Ausnahmen gelten für Felle oder Produkte die aus einer von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betriebenen Robbenjagd stammen oder zum persönlichen Gebrauch von Reisenden eingeführt werden oder aus der Bewirtschaftung von Meeresressourcen stammen.


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