Leder: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. April 2012, 06:03 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Historie
- 2 Woraus besteht Leder?
- 3 Warum Leder?
- 4 Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?
- 4.1 Die Bezeichnung
- 4.2 Das Fasergefüge
- 4.3 Die Schichtstärke und das Verhältnis verschiedener Schichten
- 4.4 Die Mengenproportion zu anderen Materialien
- 4.5 Spaltleder
- 4.6 Beschichtetes Spaltleder
- 4.7 Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite
- 4.8 Lackleder
- 4.9 Die Kennzeichnungspflicht bei Schuhen
- 5 Filme rund ums Thema Leder
- 6 Weitere Verweise
Historie
Leder begleitet die Menschheit seit Anbeginn. Zu Beginn der Menschheitsgeschichte gaben die Felle der erbeuteten Tiere Schutz vor Kälte und Nässe in Form von Bekleidung, Schuhen, Stiefeln oder als Zeltwände. Aus Leder wurden Riemen zur Befestigung der Werkzeuge, Bekleidung oder Waffen gemacht. Heutzutage werden die meisten Leder aus Tieren gemacht, die als Nahrungsmittel dienen. Rindsleder, Schafs- und Ziegenleder oder Schweinsleder sind die häufigsten Tierarten.
Leder ist eine durch Gerben haltbar gemachte Tierhaut, damit diese nicht verwest.
Die Gerben ist vermutlich eine Zufallsentdeckung. Anfänglich wurden die Häute entfleischt, getrocknet und mit Fett und Öl eingerieben, um diese zu konservieren, vor der Witterung zu schützen und um diese wasserdicht zu machen.
Irgendwann muss jemand entdeckt haben, dass Tierhäute, welche in Wasser mit bestimmten Pflanzenresten über längere Zeit bleiben, die von den Pflanzenresten im Wasser gelösten Gerbstoffe aufnehmen und dadurch konserviert bzw. zu "Leder" werden. Daraus entwickelten sich ausgefeilte Gerbverfahren, die aus Fellen und Häuten ein langlebiges und strapazierfähiges Endprodukt machten.
Die im 19. Jahrhundert entdeckte Chromgerbung ermöglichte durch eine enorm verkürzte Produktionszeit die Industrialisierung der Lederherstellung.
Heute bieten die Gerber unendlich viele Lederarten mit den unterschiedlichsten Lederoberflächen und Färbungen.
Woraus besteht Leder?
Leder besteht aus Kollagenfasern, einem Eiweißkörper. Diese Fasern sind miteinander verflochten. Jede Kollagenfaser besteht aus bis zu 2 Mio. Fibrillen. Die Dichte der Verflechtung ist von Tierart zu Tierart unterschiedlich. Aber auch innerhalb einer Tierhaut kann die Dichte der Verflechtung erhebliche Unterschiede aufweisen. Ein lockeres Fasergeflecht ist i.d.R. weniger reißfest als ein dichtes Gefüge.
Leder im Querschnitt - oben ist das Fasergeflecht dichter und stabiler
Das gegerbte Leder besteht je nach Lederart, Gerbart und Färbung aus 45-75% Hautsubstanz, 8-45% Gerbstoffen, 1-25% Fett, bis 3% Farbstoffen und Pigmentfarben und 8-15% Feuchtigkeit. Die Gerbstoffe verhindern den Zerfall des Leders, und die Rückfettung und die gebundene Feuchtigkeit machen Leder geschmeidig.
Warum Leder?
Leder ist ein edler und natürlicher Rohstoff, der hauptsächlich bei Schuhen, Möbeln, Autos, Bekleidung und Taschen verarbeitet wird. Jährlich werden ca. 500.000 Tonnen Leder produziert, das sind ca. 1,5 Milliarden qm.
Leder ist ein Naturprodukt, strapazierfähig und warm. Leder hat aber auch einen technischen Vorteil vor alternativen Materialien. Ein Gramm Leder hat bis zu 300 m² innere Oberfläche, da seine feinen Fasern stark miteinander vernetzt sind. Dadurch hat Leder eine hohe Festigkeit gegen Reißen und Biegen, ist alterungs- und temperaturbeständig und kann bis zu 30% Wasser aufnehmen, ohne „nass“ zu werden. Leder kann auch Feuchtigkeit innen aufnehmen und nach außen abgeben. Kein Ersatzstoff, kein Kunstleder erreicht diese Fähigkeiten annähernd (siehe den ausführlichen Artikel zur Atmungsaktivität). Insbesondere bei Schuhen, Jacken oder Handschuhen ist Leder damit deutlich im Vorteil und bietet einen konkurrenzlosen Tragekomfort.
Bekleidungs- und Schuhoberleder sind heute fast ausnahmslos chromgegerbt. Es handelt sich dabei um eine harmlose, in vielen Nahrungsmitteln vorkommende Chromart (Chrom III). Die heutigen Leder aus dem Fachhandeln sind auch gut kontrolliert und frei von Giftstoffen.
Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?
Häufig stellt sich die Frage, ob die Bezeichnung, mit der ein Hersteller ein Material beschreibt, tatsächlich so verwendet werden darf. Insbesondere im Online-Geschäft oder bei besonders günstigen Angeboten werden "Leder" häufig falsch deklariert. Der Kunde kann in der Regel nur schwierig feststellen, ob es sich beim vorliegenden Material tatsächlich um "echtes Leder" handelt.
Typische Kennzeichnung von Lederprodukten
Um den Verbraucher vor irreführenden Angaben im Handel zu schützen, existieren in Deutschland strenge Regelungen.
Die Bezeichnung
Ledertypische Begriffe wie Echtes Leder oder auch Nubukleder oder Nappaleder dürfen nur verwendet werden, wenn es sich eindeutig um ein Leder laut den folgenden Definitionen handelt. Gleiches gilt für Bezeichnungen wie Lederjacke, Lederhose oder Ledermöbel. Wenn es sich nicht um ein Leder entsprechend der Definition handelt, muss das klar und eindeutig gekennzeichnet sein. Ein Hinweis im "Kleingedruckten" reicht nicht aus. Abweichungen hiervon sind ein ausreichender Grund für eine Reklamation.
Werden lederähnliche Materialien, die nicht aus Haut oder Fell hergestellt werden, mit Wortverbindungen bezeichnet, die auf ein Leder hinweisen könnten, so ist dieses unzulässig. Das Wort "Kunstleder" darf aber verwendet werden, da es eindeutig ausschließt, dass es sich um Leder handelt.
Dagegen sind Begriffe wie "Coskin", "Wieleder" oder "regeneriertes Leder" irreführend. Auch Bezeichnungen wie "Textilleder" oder "Pellissimo" werden vom Verband der Deutschen Lederindustrie (VDL) zum Glück rigoros abgemahnt und Unterlassungserklärungen werden eingefordert.
Abgemahnt wurde auch der Begriff "Faux Leder", der in Frankreich und im anglofonen Sprachgebrauch verbreiteter ist. "Faux Leather" (für Kunstleder oder Lederimitat) und "Faux Fur" (für Kunstfell) sind auch irreführend, da nicht jeder der französischen Sprache mächtig ist oder sich die Bedeutung vom "Faux pas" herleiten kann.
Bei Begriffen wie "Leder-Look" sollte dem Verbraucher aber klar sein, dass es sich nicht unbedingt um Leder handelt, sondern um Kunstleder oder Stoffe.
Das Fasergefüge
Als "Leder", "Echt Leder" oder "Echtes Leder" darf nur ungespaltene oder gespaltene tierische Haut unter Erhaltung der gewachsenen Fasern und ihrer natürlichen Verflechtung bezeichnet werden. Aufgelöste oder gemahlene oder mit Bindemitteln verklebte und zu Bahnen verarbeitete Materialen dürfen nicht als Leder bezeichnet werden. Solche Materialien werden als "Lederfaserstoff" oder abekürzt "Lefa" bezeichnet.
Die Schichtstärke und das Verhältnis verschiedener Schichten
Leder, wo eine Schichtstärke von mehr als 0,15 Millimetern aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.) oder die Schichtstärke der maximal 0,15 Millimeter dicken Schicht mehr als ein Drittel der Gesamtstärke ausmacht, muss als "beschichtetes Leder" deklariert werden. Die "Ein Drittel Regel" ist z.B. relevant, wenn harte Oberflächen beschichtet werden (Fotoapparate, Gehäuse etc.). Dann wird sehr dünnes Leder verwendet und zum Schutz beschichtet.
Die Mengenproportion zu anderen Materialien
Lederprodukte müssen zum überwiegenden Teil, der für den Gebrauch erheblich ist, aus echtem Leder bestehen oder dürfen ansonsten nicht derart benannt werden. Letzteres ist speziell der Fall, wenn das Produkt vollständig oder zum größten Teil aus Kunstleder hergestellt ist.
Grundsätzlich muss der Werkstoff, der für das Produkt maßgeblich ist, ausgewiesen werden (z. B. als "Kunstledertasche mit Lederdekoration").
Bei "Volllederausstattungen" in Fahrzeugen müssen alle Flächen aus Leder sein, die optisch einer Lederoberfläche entsprechen.
Ist das Leder in einem Produkt fest mit einem anderen Werkstoff verbunden (z. B. Aufkleben auf textilen Untergrund), so handelt es sich nur dann um ein Lederprodukt, wenn die Gesamtdicke des Produktes zu mindestens 80 Prozent vom Leder bestimmt wird. Ansonsten müssen Außen- und Innenseite etwa eines Uhrarmbandes separat deklariert werden. Im Übrigen ist bei Kunstlederprodukten die genaue Art des verwendeten Kunststoffes anzugeben.
Besteht ein Gegenstand nur zum Teil aus Leder, sind Wortverbindungen mit Leder zur Bezeichnung des Produktes nur erlaubt, wenn Leder den überwiegenden und für die Gebrauchseigenschaften wichtigsten Bestandteil darstellt. Ist dies nicht der Fall, sind die anderen Materialien ebenfalls eindeutig zu bezeichnen.
Auf keinen Fall darf der Eindruck erweckt werden, dass sämtliche Teile aus Leder sind. Beispiele für korrekte Bezeichnungen bei Kombination von Leder mit anderen Materialien bei Ledermöbeln, wo die Kontaktflächen im unteren Preissegment oft aus "Leder" sind, aber die Spannteile aus Kunstleder oder Spaltleder: "Ledersofa - Rückseite und Seitenteile aus Kunstleder" (oder "Spaltleder").
Spaltleder
Die Unterseite eines gespaltenen Leders (Fleischspalt, Velourleder) muss als "Spaltleder" deklariert werden. Häufig taucht hier auch der Begriff "Split" auf.
Spaltleder muss als "Spaltleder" gekennzeichnet werden. Häufig werden bei Möbeln die Kontaktflächen (Rücken, Sitze, Armlehnen und Armlehneninnenseiten) mit Narbenleder bezogen und der Rest mit beschichtetem Spaltleder oder mit Kunstleder. In solchen Fällen muss die Deklaration lauten: "Ledersofa - Rückseite und Seitenteile aus Spaltleder". Leider werden die Käufern von Möbeln sehr häufig nicht richtig informiert. Daher sollte man beim Möbelkauf immer genau nachfragen, um welche Materialien es sich wirklich handelt. Leider sind die Deklarationen insbesondere beim Onlinekauf sehr häufig falsch und werden auch bei Rückfragen nicht korrigiert. Daher die Materialart in solchen Fällen immer bestätigen lassen! (siehe "Was man beim Neukauf von Ledermöbeln beachten sollte")
Auch die Fahrzeughersteller verwenden zunehmend beschichtetes oder geprägtes Spaltleder für die unbelasteten Bereiche (Türverkleidungen, Kopfstützen) ohne entsprechende Deklaration. Der Käufer erwirbt dann gutgläubig eine hochwertige "Lederausstattung" oder "Volllederausstattung". Auch hier sollte selbst bei den hochpreisigen, nationalen Marken bewusst nachgefragt werden, und man sollte sich im Vertrag zusichern lassen, dass kein Spaltleder verbaut wurde, sondern "Narbenleder".
Beschichtetes Spaltleder
In Fällen, wo ein Leder als beschichtetes Leder bezeichnet werden muss (Schichtstärke von mehr als 0,15 Millimetern) und es sich zusätzlich um ein Spaltleder handelt, muss es als "beschichtetes Spaltleder" oder als "beschichtetes Leder" mit dem Zusatz "Spalt" deklariert werden. Diese Deklarationspflicht als "Spaltleder" besteht aber auch, wenn die Schichtstärke gleich oder geringer als 0,15 Millimeter ist, damit dem Verbraucher erkennbar ist, dass es sich um ein qualitativ schlechteres Spaltleder handelt, auch wenn es wie ein Narbenleder aussieht und nicht so stark beschichtet ist.
Bild 1: Folienbeschichtung bei Spaltledern - Bild 2: folienbeschichtes PU-Leder
Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite
Bei diesen Materialien handelt es sich um Kunstleder, wo auf der Rückseite Lederfasern verklebt werden. In der Werbung werden diese Materialien dann als "lederähnlich" gepriesen oder sogar sogar mit dem Begriff "Leder" verknüpft. Diese Bezeichnung ist aber unzulässig. Es darf weder als "Leder", noch als "Echtes Leder" bezeichnet werden.
Ein Extrembeispiel für Falschdeklarationen
Lackleder
Bei Lackledern darf der Begriff "Lackleder" auch dann verwendet werden, wenn die Schichtstärke eigentlich die Bezeichnung "beschichtetes Leder" vorschreibt. Bei Lackledern ist allgemein bekannt, dass eine stärkere Schicht aufgetragen ist.
Die Kennzeichnungspflicht bei Schuhen
Bei Schuhen gibt es im Gegensatz zu Fahrzeug-, Möbel- und Bekleidungsledern eine Kennzeichnungspflicht. Es wäre wünschenswert, wenn es das zum Schutz des Konsumenten auch für andere Lederartikel gäbe.
Filme rund ums Thema Leder
Lederherstellung in der Gerberei - Glattlederarten
Leder nach Tierarten - Motive auf Leder
Weitere Verweise