Blaue Engel: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Der Blaue Engel''' wird von der Firma RAL gGmbH für im Innenraum eingesetzte Polsterleder gem. [[Leder|DIN 68871 und DIN EN15987]] vergeben, die entsprechend den Vorgaben der '''RAL-ZU 148 „Emissionsarme Polsterleder“''' produziert sind. Die Maßgaben dieser Norm beziehen sich auf den ganzen Lebensweg des Leders. Es wird Wert auf eine umweltfreundliche [[Lederherstellung|Produktion]], ein gesundheitlich unbedenkliches Endprodukt und auf eine unbedenkliche Entsorgung gelegt.  
  
 
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* Die chemische [[Konservierung]] für Transport und Lagerung der Häute soll vermieden werden. Wenn unvermeidbar, müssen die eingesetzten Stoffe ungiftig sein.  
* Es dürfen keine [[Azofarbstoff|Azofarbstoffe]], krebserzeugende, fruchtschädigende, fortpflanzungsgefährdende, sensibilisierende oder schwermetallhaltige (Cadmium, Quecksilber, Blei, Nickel) [[Lederfarbe#Durchgefärbte Leder|Farbstoffe]] verwendet werden.  
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* Es dürfen keine [[Lederfarbe#Durchgefärbte Leder|Azofarbstoffe]], krebserzeugende, fruchtschädigende, fortpflanzungsgefährdende, sensibilisierende oder schwermetallhaltige (Cadmium, Quecksilber, Blei, Nickel) [[Lederfarbe|Farbstoffe]] verwendet werden.  
 
* Es gibt Auflagen für den Wasserverbrauch in der Lederherstellung (nicht mehr als 25m³/t für [[Rohhaut|Rohhäute]]) und der Abwasserbehandlung.  
 
* Es gibt Auflagen für den Wasserverbrauch in der Lederherstellung (nicht mehr als 25m³/t für [[Rohhaut|Rohhäute]]) und der Abwasserbehandlung.  
 
* Es gibt Grenzwerte für das bzw. die [[Fogging|Emmission]] zur Sicherung der Innenraumqualität.
 
* Es gibt Grenzwerte für das bzw. die [[Fogging|Emmission]] zur Sicherung der Innenraumqualität.

Version vom 15. Juni 2012, 08:47 Uhr

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Der Blaue Engel wird von der Firma RAL gGmbH für im Innenraum eingesetzte Polsterleder gem. DIN 68871 und DIN EN15987 vergeben, die entsprechend den Vorgaben der RAL-ZU 148 „Emissionsarme Polsterleder“ produziert sind. Die Maßgaben dieser Norm beziehen sich auf den ganzen Lebensweg des Leders. Es wird Wert auf eine umweltfreundliche Produktion, ein gesundheitlich unbedenkliches Endprodukt und auf eine unbedenkliche Entsorgung gelegt.

Die wichtigsten Anforderungen der RAL-ZU 148 für den Blauen Engel:

  • Rohhäute nur von landwirtschaftlichen Nutztieren der Milch- und Fleischgewinnung.
  • Es dürfen im Leder keine giftigen, sehr giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende oder fruchtschädigende Stoffe enthalten sein.
  • Chrom VI darf nicht nachweisbar sein.
  • Die chemische Konservierung für Transport und Lagerung der Häute soll vermieden werden. Wenn unvermeidbar, müssen die eingesetzten Stoffe ungiftig sein.
  • Es dürfen keine Azofarbstoffe, krebserzeugende, fruchtschädigende, fortpflanzungsgefährdende, sensibilisierende oder schwermetallhaltige (Cadmium, Quecksilber, Blei, Nickel) Farbstoffe verwendet werden.
  • Es gibt Auflagen für den Wasserverbrauch in der Lederherstellung (nicht mehr als 25m³/t für Rohhäute) und der Abwasserbehandlung.
  • Es gibt Grenzwerte für das bzw. die Emmission zur Sicherung der Innenraumqualität.

Dazu gibt es weitere Reglungen zum Verpackungsmaterial, der Lederqualität (Gebrauchstauglichkeit) und der Verwertung und Entsorgung.

Viele dieser Vorgaben werden auch schon durch weitere Regelungen verpflichtend für alle Hersteller vorgegeben. Trotzdem ergibt sich in der Summe eine für den Konsumenten sicherere Qualität.

Bei der Verwendung des Blauen Engels muss der Lederhersteller, der den Blauen Engel führen darf, mit erwähnt werden, damit die Richtigkeit der Kennzeichnung überprüft werden kann.

Der Kunde, der ein Produkt mit diesem Siegel erhält, muss folgende Begleitinformation erhalten:

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