Vollleder: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Juni 2014, 19:10 Uhr
Voll-Leder ist Leder, welches durch Bearbeitung von der Fleischseite auf die für den Einsatzzweck (Sattelleder, Polsterleder, Täschnerleder etc.) erforderliche Dicke gebracht ist. Im Gegensatz zum "vollnarbigen Leder darf die Narbung aber im geringen Umfang verändert werden. Nicht zulässig sind Bearbeitungen auf der Narbenseite, die die Dicke des Leders spürbar beeinflusst oder das Narbengefüge beseitigt. Schleifen und Buffen ist bei Voll-Leder erlaubt.
PU-Leder oder andere folienbeschichtete Spaltleder und geprägte Spaltleder dürfen nicht als "Vollleder" deklariert werden.
ungeprägtes Leder - die Haarporen sind noch gut sichtbar (anklicken zum Vergrößern)
geprägtes Leder. Die Haarporen sind übergefärbt und über geprägt.
Es gibt auch den Begriff der "Vollleder-Ausstattung". Damit sind aber Fahrzeuge mit einer reinen Lederausstattung gemeint.
"Vollleder" und "Vollnarbig" haben nicht die gleiche Bedeutung!
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