Volllederausstattung: Unterschied zwischen den Versionen
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2008 wurde um die mit einem Aufpreis in Höhe von 1.258 Euro angebotene Lederausstattung (Leder Ebenholz schwarz) vom [[Autoleder#Opel|Opel]] GT vor dem Landgericht in Saarbrücken (Aktenzeichen 9 0 188/08) gestritten. In diesem Fall waren die Sitzwangen, Kopfstützen und Türverkleidungen nicht aus [[Leder]]. Im Prospekt wurde dies nicht erwähnt. Hier ist ein Verstoß gegen die [[Kennzeichnung von Leder]] zu sehen. Die Kennzeichnung ist irreführend und daher auch so nicht ausreichend. Das Gericht verurteilte den Händler zur Bezahlung der Kosten eines Sattlers für den nachträglichen Bezug in Leder. | 2008 wurde um die mit einem Aufpreis in Höhe von 1.258 Euro angebotene Lederausstattung (Leder Ebenholz schwarz) vom [[Autoleder#Opel|Opel]] GT vor dem Landgericht in Saarbrücken (Aktenzeichen 9 0 188/08) gestritten. In diesem Fall waren die Sitzwangen, Kopfstützen und Türverkleidungen nicht aus [[Leder]]. Im Prospekt wurde dies nicht erwähnt. Hier ist ein Verstoß gegen die [[Kennzeichnung von Leder]] zu sehen. Die Kennzeichnung ist irreführend und daher auch so nicht ausreichend. Das Gericht verurteilte den Händler zur Bezahlung der Kosten eines Sattlers für den nachträglichen Bezug in Leder. |
Version vom 9. September 2015, 19:17 Uhr
Fahrzeughersteller verkaufen das Interieur eines Fahrzeuges manchmal als "Volllederausstattung". Diese sind dann aufpreispflichtig und gelten als besonders wertvoll. In solchen Fällen geht man davon aus, dass das gesamte Interieur mit Leder bezogen ist und kein Kunstleder oder Kunststoffteile verarbeitet sind. Eine genaue Definition gibt es dazu aber nicht. Im Englischen Sprachraum wird auch von "leather appointed” oder “leather trim" gesprochen.
2008 wurde um die mit einem Aufpreis in Höhe von 1.258 Euro angebotene Lederausstattung (Leder Ebenholz schwarz) vom Opel GT vor dem Landgericht in Saarbrücken (Aktenzeichen 9 0 188/08) gestritten. In diesem Fall waren die Sitzwangen, Kopfstützen und Türverkleidungen nicht aus Leder. Im Prospekt wurde dies nicht erwähnt. Hier ist ein Verstoß gegen die Kennzeichnung von Leder zu sehen. Die Kennzeichnung ist irreführend und daher auch so nicht ausreichend. Das Gericht verurteilte den Händler zur Bezahlung der Kosten eines Sattlers für den nachträglichen Bezug in Leder.
Unter Teillederausstattungen versteht man i. d. R. Autositze, wo die Mittelbahnen aus Leder, Alcantara, Kunstleder oder Stoff sind und die Außenflanken dann aus einem anderen Material der Auflistung. Es ist aber nur dann eine "Teillederausstattung", wenn entweder die Mittelbahnen oder die Außenflanken aus echtem Leder sind.
Auch die Fahrzeughersteller verwenden zunehmend beschichtetes oder geprägtes Spaltleder für die unbelasteten Bereiche (Türverkleidungen, Kopfstützen) ohne entsprechende Deklaration. Der Käufer erwirbt dann gutgläubig eine hochwertige "Lederausstattung" oder "Volllederausstattung". Auch hier sollte selbst bei den hochpreisigen, nationalen Marken bewusst nachgefragt werden und man sollte sich im Vertrag zusichern lassen, dass kein Spaltleder verbaut wurde, sondern "Narbenleder".
BMW E28 M5 von 1986 mit einer Volllederausstattung. Sogar der Himmel ist aus Nubukleder, was selbst bei einer Volllederausstattung nicht erwartet wird.
Klassische Teillederausstattung - Teilleder im Opel Omega
BMW Z1 "fungelb" mit Teilleder
Bild 1: Lancia mit Alcantara-Leder - Bild 2: BMW X3 Teilleder
Kein Teilleder: Mercedes Stoff-Kunstleder - Golf "Aigner" - Nicht genug Leder für "Teillederausstattung"'
BMW Teilleder. Leder außen, innen Stoff mit Lederstreifen verwoben
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