Emissionslabel für Lederpflege: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Februar 2016, 16:44 Uhr
Fachartikel in der Pro-Leder Ausgabe 2016-01 von Lars Pickhardt, LeTec GmbH, Bad Segeberg, Jörg Rausch, Lederzentrum GmbH, Rosdorf.
Fachartikel in der Pro-Leder Ausgabe 2016-01 - Emissionslabel für Lederpflege
In diesem Fachartikel aus dem Jahr 2016 wird das Emissionslabel für Ledermöbel und für Lederpflege beschrieben.
In den letzten Jahren ist die Sensibilität beim Thema Möbelgerüche und Emissionen weiter gestiegen. Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) hat daher ein Emissionslabel ins Leben gerufen, um gesundes Wohnen zu gewährleisten.
In den letzten Jahrzehnten haben sich die Anforderungen an unser Wohnen verändert. Durch ökologische und energetische Bauweisen ist der Luftaustausch im Wohnraum zurückgegangen. Parallel dazu ist die Sensibilität für Emissionen und Gerüche gestiegen. Der Wunsch des Konsumenten nach ungestörtem Genießen des Wohn- und Arbeitsalltags ohne gesundheitsgefährdende Emissionen wird bei der Kaufentscheidung immer wichtiger. Da unnatürliche Gerüche immer mit der Sorge um die Gesundheit verbunden sind, werden auch nicht schädigende, aber als unangenehm wahrgenommene Geruchsemmissionen als Mangel eingestuft. Diese Sichtweise wurde durch ein Urteil vom Landgericht Coburg (Az: 21 O 28/09) rechtskräftig bestätigt. Bei diesem Urteil ging es um Schlafzimmermöbel, die nach einem Jahr immer noch einen [[unangenehmen Chemikaliengeruch verströmten. Das Gericht entschied, dass selbst bei nachgewiesener gesundheitlicher Unbedenklichkeit ein Rücktritt vom Vertrag zulässig ist.
Um Kunden durch geprüfte Qualität einen gesunden Wohnraum zu gewährleisten, hat die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V. in Fürth das DGM-Emissionslabel auf Grundlage der RAL-RG 437 ins Leben gerufen. Das Label kann für Sitzmöbel, Kastenmöbel, Tische, Büromöbel, Lattenroste, Matratzen und Betten vergeben werden. Durch direkte Anbringung des Labels am Produkt hat der Käufer dann die Möglichkeit, Qualitäten zu unterscheiden.
Emissionsklassen der Emissionslabel verschiedener Möbelarten.
Die Hersteller, die das geschützte DGM-Emissionslabel verwenden möchten, müssen vorgeschriebene Schadstoffprüfungen vornehmen lassen. Gesetzlich vorgeschrieben wäre nur ein Grenzwert für Formaldehyd. Das DGM Emissionslabel verschärft die Grenzwerte für Emissionen durch die Einteilung in Klassen von A bis D. Die Emissionsklasse A erfüllt die strengeren Anforderungen der RALGZ 430 und damit die Anforderungen des Blauen Engels RAL-UZ 38 (Holzwerkstoffe), RAL-UZ 117 (Polstermöbel)
bzw. RAL-UZ 119 (Matratzen).
Die Emissionsklasse C und
D genügt zumindest den gesetzlichen
Anforderungen hinsichtlich
des Grenzwertes für Formaldehyd.
Die Emissionsklassen B, C und D
wurden durch Beschluss des DGMArbeitskreises
„Umwelt und Gesundheit“
in Zusammenarbeit mit
der TÜV Rheinland LGA Products
GmbH und der eco-Institut Germany
GmbH entwickelt. Die Prüfung
der Emissionen nach Gütesicherung
Möbel RAL-GZ 430 bzw.
die Anforderungen des Blauen Engels
muss durch Prüfprotokolle unabhängiger
und anerkannter Prüfinstitute
nachgewiesen werden.
Für Ledersitzmöbel werden folgende
Emissionsklassen für Sitzmöbel.