Chrom-VI: Unterschied zwischen den Versionen
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Arbeitshandschuhe dürfen in Deutschland maximal drei Milligramm freisetzbares Chrom-VI pro Kilogramm Leder enthalten. Dies ist gleichzeitig die technische Nachweisgrenze. | Arbeitshandschuhe dürfen in Deutschland maximal drei Milligramm freisetzbares Chrom-VI pro Kilogramm Leder enthalten. Dies ist gleichzeitig die technische Nachweisgrenze. | ||
− | In dieser Hinsicht ist aber zu bemerken, dass sich der genannte Grenzwert nur auf den Arbeitsschutzbereich bezieht. Bei anderen Lederartikeln, die in engen Kontakt mit der Haut geraten - also vor allem Bekleidung und [[Schuhe]]n - existiert bis dato ''kein'' Grenzwert, der dem privaten Endverbraucher eine ähnliche Qualitätsgarantie geben würde. Auch sind die Hersteller der Lederwaren nicht verpflichtet, deren Chromatgehalt offen auszuzeichnen. So kann es bei Routineuntersuchungen staatlicher Prüfinstitutionen zu bösen Überraschungen kommen. Die Untersuchungsbehörden der Bundesländer haben etwa zwischen den Jahren 2000 bis 2006 etwa 850 Lederproben (Handschuhe, Schuhe, Armbänder etc.) auf ihren Chrom-VI-Gehalt analysiert - ungefähr jede zweite dieser Proben enthielt die gesundheitsschädliche Chemikalie. Jede sechste Probe überschritt sogar einen Anteil von 10 Milligramm Chrom-VI pro Kilogramm Leder. Schon durch Konzentrationen ab 5 Milligramm pro Kilogramm aber besteht die Gefahr einer schleichenden Immunsensibilisierung, die in eine konkrete Allergie münden können - insbesondere bei Personen, die bereits zu Hautekzemen neigen. Ein weiterer Risikofaktor ist der Kontakt von chromatbelasteten Lederartikeln mit nicht intakter Haut (Aufrauhungen, kleine Verletzungen). Ist die Allergie erst einmal ausgebildet, genügen schon geringste Chromatmengen, um Hautreaktionen hervorzurufen. Mediziner gehen davon aus, dass bereits 500000 Personen in Deutschland von Chromatallergien betroffen sind. Für solcherart Betroffene ist es ratsam, bei der Anschaffung von Lederartikeln chromgegerbte Leder konsequent zu vermeiden und auf [[Pflanzengerbung|pflanzlich gegerbte]] Leder auszuweichen. | + | In dieser Hinsicht ist aber zu bemerken, dass sich der genannte Grenzwert nur auf den Arbeitsschutzbereich bezieht. Bei anderen Lederartikeln, die in engen Kontakt mit der Haut geraten - also vor allem Bekleidung und [[Schuhe]]n - existiert bis dato ''kein'' Grenzwert, der dem privaten Endverbraucher eine ähnliche Qualitätsgarantie geben würde. Auch sind die Hersteller der Lederwaren nicht verpflichtet, deren Chromatgehalt offen auszuzeichnen. |
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+ | So kann es bei Routineuntersuchungen staatlicher Prüfinstitutionen zu bösen Überraschungen kommen. Die Untersuchungsbehörden der Bundesländer haben etwa zwischen den Jahren 2000 bis 2006 etwa 850 Lederproben (Handschuhe, Schuhe, Armbänder etc.) auf ihren Chrom-VI-Gehalt analysiert - ungefähr jede zweite dieser Proben enthielt die gesundheitsschädliche Chemikalie. Jede sechste Probe überschritt sogar einen Anteil von 10 Milligramm Chrom-VI pro Kilogramm Leder. Schon durch Konzentrationen ab 5 Milligramm pro Kilogramm aber besteht die Gefahr einer schleichenden Immunsensibilisierung, die in eine konkrete Allergie münden können - insbesondere bei Personen, die bereits zu Hautekzemen neigen. Ein weiterer Risikofaktor ist der Kontakt von chromatbelasteten Lederartikeln mit nicht intakter Haut (Aufrauhungen, kleine Verletzungen). | ||
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+ | Ist die Allergie erst einmal ausgebildet, genügen schon geringste Chromatmengen, um Hautreaktionen hervorzurufen. Mediziner gehen davon aus, dass bereits 500000 Personen in Deutschland von Chromatallergien betroffen sind. Für solcherart Betroffene ist es ratsam, bei der Anschaffung von Lederartikeln chromgegerbte Leder konsequent zu vermeiden und auf [[Pflanzengerbung|pflanzlich gegerbte]] Leder auszuweichen. | ||
Wie Chrom-VI-Verbindungen konkret entstehen bzw. konsequent vermieden werden können, ist Gegenstand intensiver Forschung und noch nicht bis ins Detail geklärt. Man weiß jedoch, dass Chrom-VI bei der Gerbung auch aus den als ungefährlich geltenden Chrom-III-Verbindungen entstehen kann, wenn Unregelmäßigkeiten im Gerbprozess sowie bestimmte Zusatzstoffe hineinspielen. Inzwischen gibt es Chromgerbstoffe, die mit Additiven versehen sind, die einer Chrom-VI-Entstehung gezielt entgegenwirken; diese Stoffe sind jedoch teuer, und der Verbraucher kann insbesondere bei preiswerten Importartikeln nicht grundsätzlich davon ausgehen, es mit gesundheitlich unbedenklicher Ware zu tun zu haben. Hier kann der Kunde nur auf Selbstverpflichtungen jener Hersteller vertrauen, die sich freiwilligen Kontrollen ihrer Chargen unterziehen und dies mit Siegeln unabhängiger Prüfinstitutionen belegen können. | Wie Chrom-VI-Verbindungen konkret entstehen bzw. konsequent vermieden werden können, ist Gegenstand intensiver Forschung und noch nicht bis ins Detail geklärt. Man weiß jedoch, dass Chrom-VI bei der Gerbung auch aus den als ungefährlich geltenden Chrom-III-Verbindungen entstehen kann, wenn Unregelmäßigkeiten im Gerbprozess sowie bestimmte Zusatzstoffe hineinspielen. Inzwischen gibt es Chromgerbstoffe, die mit Additiven versehen sind, die einer Chrom-VI-Entstehung gezielt entgegenwirken; diese Stoffe sind jedoch teuer, und der Verbraucher kann insbesondere bei preiswerten Importartikeln nicht grundsätzlich davon ausgehen, es mit gesundheitlich unbedenklicher Ware zu tun zu haben. Hier kann der Kunde nur auf Selbstverpflichtungen jener Hersteller vertrauen, die sich freiwilligen Kontrollen ihrer Chargen unterziehen und dies mit Siegeln unabhängiger Prüfinstitutionen belegen können. |
Version vom 7. Februar 2008, 17:19 Uhr
Immer wieder einmal erreichen den Verbraucher über die Medien Berichte darüber, dass in bestimmten Lederartikeln (speziell Arbeitshandschuhen) Konzentrationen von Chromverbindungen festgestellt wurden, die die gesetzlich zulässigen Grenzwerte überschreiten. Dabei handelt es sich in der Regel um Stoffe, die bei der Chromgerbung zwar nicht zwangsläufig entstehen müssen, wohl jedoch abhängig von dem im Detail eingesetzten Verfahren und den Werkstoffen entstehen können.
Der Chemiker spricht hier von sogenannten Chrom-VI-Verbindungen, also von Verbindungen, die sechswertige Chrom-Ionen z. B. mit Sauerstoff eingehen (Chromat). Im Gegensatz zu den wenig schädlichen Verbindungen des dreiwertigen Chroms (Chrom-III) gelten chrom-VI-basierte Stoffe als zumindest allergen, in höheren und dauerhaften Dosen als krebserregend und akut toxisch.
Arbeitshandschuhe dürfen in Deutschland maximal drei Milligramm freisetzbares Chrom-VI pro Kilogramm Leder enthalten. Dies ist gleichzeitig die technische Nachweisgrenze.
In dieser Hinsicht ist aber zu bemerken, dass sich der genannte Grenzwert nur auf den Arbeitsschutzbereich bezieht. Bei anderen Lederartikeln, die in engen Kontakt mit der Haut geraten - also vor allem Bekleidung und Schuhen - existiert bis dato kein Grenzwert, der dem privaten Endverbraucher eine ähnliche Qualitätsgarantie geben würde. Auch sind die Hersteller der Lederwaren nicht verpflichtet, deren Chromatgehalt offen auszuzeichnen.
So kann es bei Routineuntersuchungen staatlicher Prüfinstitutionen zu bösen Überraschungen kommen. Die Untersuchungsbehörden der Bundesländer haben etwa zwischen den Jahren 2000 bis 2006 etwa 850 Lederproben (Handschuhe, Schuhe, Armbänder etc.) auf ihren Chrom-VI-Gehalt analysiert - ungefähr jede zweite dieser Proben enthielt die gesundheitsschädliche Chemikalie. Jede sechste Probe überschritt sogar einen Anteil von 10 Milligramm Chrom-VI pro Kilogramm Leder. Schon durch Konzentrationen ab 5 Milligramm pro Kilogramm aber besteht die Gefahr einer schleichenden Immunsensibilisierung, die in eine konkrete Allergie münden können - insbesondere bei Personen, die bereits zu Hautekzemen neigen. Ein weiterer Risikofaktor ist der Kontakt von chromatbelasteten Lederartikeln mit nicht intakter Haut (Aufrauhungen, kleine Verletzungen).
Ist die Allergie erst einmal ausgebildet, genügen schon geringste Chromatmengen, um Hautreaktionen hervorzurufen. Mediziner gehen davon aus, dass bereits 500000 Personen in Deutschland von Chromatallergien betroffen sind. Für solcherart Betroffene ist es ratsam, bei der Anschaffung von Lederartikeln chromgegerbte Leder konsequent zu vermeiden und auf pflanzlich gegerbte Leder auszuweichen.
Wie Chrom-VI-Verbindungen konkret entstehen bzw. konsequent vermieden werden können, ist Gegenstand intensiver Forschung und noch nicht bis ins Detail geklärt. Man weiß jedoch, dass Chrom-VI bei der Gerbung auch aus den als ungefährlich geltenden Chrom-III-Verbindungen entstehen kann, wenn Unregelmäßigkeiten im Gerbprozess sowie bestimmte Zusatzstoffe hineinspielen. Inzwischen gibt es Chromgerbstoffe, die mit Additiven versehen sind, die einer Chrom-VI-Entstehung gezielt entgegenwirken; diese Stoffe sind jedoch teuer, und der Verbraucher kann insbesondere bei preiswerten Importartikeln nicht grundsätzlich davon ausgehen, es mit gesundheitlich unbedenklicher Ware zu tun zu haben. Hier kann der Kunde nur auf Selbstverpflichtungen jener Hersteller vertrauen, die sich freiwilligen Kontrollen ihrer Chargen unterziehen und dies mit Siegeln unabhängiger Prüfinstitutionen belegen können.