Beschichtetes Leder: Unterschied zwischen den Versionen
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Anders ist es bei den [[Leder#Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?|Vorschriften für die richtige Deklaration]] der Lederart für den Endkungen: Als '''beschichtetes''' Leder deklariert werden muss Leder, wo eine Schichtstärke von über 0,15 mm aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.). Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, darf das Material nicht mehr als Leder bezeichnet werden. Also gilt Vorschrift für die richtige Deklarierung auch für Leder, die im [[Zurichtung|Sprühverfahren]] gefärbt wurden. | Anders ist es bei den [[Leder#Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?|Vorschriften für die richtige Deklaration]] der Lederart für den Endkungen: Als '''beschichtetes''' Leder deklariert werden muss Leder, wo eine Schichtstärke von über 0,15 mm aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.). Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, darf das Material nicht mehr als Leder bezeichnet werden. Also gilt Vorschrift für die richtige Deklarierung auch für Leder, die im [[Zurichtung|Sprühverfahren]] gefärbt wurden. | ||
− | Zu den beschichteten Ledern zählen auch die [[PU-Leder|folienbeschichteten Spaltleder]], wo dich Schichtstärke unter 0,15 mm ist, aber eine Folie auf [[Velourleder|Spaltleder]] aufgeklebt wird. | + | Zu den beschichteten Ledern zählen auch die [[PU-Leder|folienbeschichteten Spaltleder]], wo dich Schichtstärke unter 0,15 mm ist, aber eine Folie auf [[Velourleder#Velourleder|Spaltleder]] aufgeklebt wird. |
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Version vom 27. September 2010, 19:29 Uhr
Unter beschichteten Ledern versteht man i.d.R. unter Lederexperten alle Leder, die mit einer Folie beschichtet sind. Leder, die im Sprühverfahren gefärbt werden, bezeichnet man eher als oberflächengefärbte oder pigmentierte Leder.
Anders ist es bei den Vorschriften für die richtige Deklaration der Lederart für den Endkungen: Als beschichtetes Leder deklariert werden muss Leder, wo eine Schichtstärke von über 0,15 mm aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.). Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, darf das Material nicht mehr als Leder bezeichnet werden. Also gilt Vorschrift für die richtige Deklarierung auch für Leder, die im Sprühverfahren gefärbt wurden.
Zu den beschichteten Ledern zählen auch die folienbeschichteten Spaltleder, wo dich Schichtstärke unter 0,15 mm ist, aber eine Folie auf Spaltleder aufgeklebt wird.