Kennzeichnung von Leder
Als Endverbraucher steht man häufig vor der Frage, ob man es überhaupt mit Leder zu tun hat, und wenn, um welche Lederart es sich denn dann handelt (siehe Definition "Was ist Leder?"). Hilfreich könnte eine nachvollziehbare Kennzeichnung von Leder sein, die dazu dient, eine Lederart eindeutig zuzuordnen und daraus die Behandlung bei Reinigungsproblemen und zur Pflege herzuleiten.
Leder wird auch nicht weltweit nach den gleichen Standarts produziert. Daher wäre es wünschenswert, wenn die Tierart, das Herkunftsland und der Ort der Ledergerbung nachvollziehbarer wären. Dadurch hätte der Konsument bessere Möglichkeiten, die Qualität eines Leders nachzuvollziehen.
Leider gibt es im Grunde keine für einen Endverbraucher nachvollziehbare oder leicht verständliche Kennzeichnung.
Typische Kennzeichnung von Lederprodukten
Inhaltsverzeichnis
Das Lederhautsymbol
Als Symbol für Ledererzeugnisse und für mit Leder verbundene Themen und Betriebe hat sich die stilisierte Darstellung einer ausgebreiteten Tierhaut eingebürgert. Sie ist häufig als Schmuckelement in Prospekten, Firmenlogos, auf Produktetiketten oder auf Websites anzutreffen; weiterhin verwenden Hersteller insbesondere von Lederbekleidung und Lederschuhen das Symbol gern mit der ergänzenden Bezeichnung "Echtes Leder", um den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass das Produkt den Anforderungen für die Echtlederbezeichnung genügt und nicht etwa aus Kunstleder besteht.
Das Ledersymbol ohne Zusatz darf im Zusammenhang mit Lederprodukten nur verwendet werden, wenn diese Produkte auch der Definition von Leder entsprechen. Sicherheitshalber sollte aber auf den Zusatz "Echtes Leder" geachtet werden, um eine relative Sicherheit zu erhalten, auch wirklich Leder zu erwerben. Auch ist wichtig anzumerken, dass der Umstand, ein echtes Lederprodukt vor sich zu haben, noch nichts über die Qualität dieses Produktes oder die Herkunft des Leders aussagt. Eine Verwendung des Ledersymbols, wenn es sich nicht um Leder handelt, kann wie bei einer Falschdeklarationen abgemahnt werden und Unterlassungserklärungen eingefordert werden. Der Verband der Deutschen Lederindustrie tut dies zum Glück rigoros.
Extrembeispiele für Falschdeklarationen. Es handelt sich um Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite
Verwendung des Lederlogos
Das Leder-Logo der Lederhaut ist kein geschütztes Symbol. Jeder kann ein Ledersymbol nach eigenem Geschmack entwerfen und verwenden. Unzulässig ist die Kopie eines vorhandenen Leder-Logos. Daher sollte in jedem Fall immer ein eigenes Ledersymbol gestaltet werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Bild 1: Symbol zur Kennzeichnung eines Produktes aus echtem Leder - Bild 2: Lederlogo der Lederzentrum GmbH - Bild 3: Kennzeichnung für Schuhe aus beschichtetem Leder
Besonderheiten bei Schuhen
Per Gesetz gibt es bei Schuhen Vorschriften zur exakten Kennzeichnung der Materialien.
Hersteller von Schuherzeugnissen (Sandalen, geschlossene Schuhe, Stiefel) sind verpflichtet, beim Verkauf die verarbeiteten Materialien anzugeben. In Textform oder als Piktogramme.
vorgeschriebene Kennzeichnung in Schuhen
Folgende Bestandteile eines Schuhs müssen hinsichtlich des verwendeten Materials gekennzeichnet sein:
Bild 1: Obermaterial: Damit ist das obere, äußere Material gemeint.
Bild 2: Futter und Decksohle: Damit sind die oberen und unteren Materialien, die im Schuh verarbeitet sind, bezeichnet.
Bild 3: Laufsohle: Die Laufsohle bezeichnet das Kontaktmaterial zum Fußboden, welches sich abnutzt. Das für diese Bereiche angegebene Material muss 80% der Fläche und Volumens ausmachen. Sind mehrere Materialien verarbeitet (z.B. Leder und Textil als Obermaterial), müssen die Hauptmaterialien angegeben werden.
Folgende Materialien werden unterschieden:
Bild 1: Leder: Unter Leder versteht man Häute und Felle, deren Faserstruktur nicht verändert wurde. Leder, die aufgelöst oder gemahlen wurden und verklebt und zu Bahnen verarbeitet wurden, sind kein „Leder“. Eine aufgetragene Farb- oder Folienschicht darf nicht dicker als 0,15 mm sein.
Bild 2: Beschichtetes Leder: Beschichtete Leder sind Leder, wo ein Farbauftrag oder eine Folie dicker als 0,15 mm ist und nicht mehr als 1/3 der Gesamtstärke ausmacht. Ist der Auftrag stärker als 1/3, dann ist es kein „Leder“ mehr, sondern ein Kunstleder.
Bild 3: Textil: Unter Textilien versteht man sämtliche natürliche und synthetische Textilien.
Bild 4: Sonstiges Material: Unter sonstiges Material versteht man alle Materialien, die nicht unter die oberen Gruppen fallen. Zum Beispiel Gummi oder Kunststoff für eine Laufsohle.'
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Besonderheiten bei Bekleidungsleder
In den meisten Lederbekleidungen sucht man vergeblich nach Hinweisen auf die Herkunft und Handhabung. Ca. ein Drittel der im Handel vertriebenen Lederbekleidung ist mit einem Pflegeeinnäher versehen. Weniger als 1% gibt an, um welche Lederart es sich handelt. Die Pflegehinweise sind häufig unklar und die Symbole nicht bekannt.
Die am meisten bei der Lederbekleidung verwendeten Leder sind von folgenden Tieren: Lamm, Schaf, Ziege, Rind, Kalb oder Schwein. Es wird aber auch Hirschleder, Rehleder, Rentierleder oder Elchleder verarbeitet. Selten sind Leder von Kängurus (Motorradkombis), Pferden (Schuhe), Schlangen oder Antilopen.
Vorbildliche Kennzeichnung bei C&A
Für den Laien sind die Leder kaum unterscheidbar. Selbst Experten können nicht immer auf den ersten Blick eindeutig sagen, welche Tierart verwendet wurde.
Für Motorradkombis wird hauptsächlich Rindsleder verarbeitet. Die meisten glatten Freizeitjacken sind aus Lammleder. Die meisten weichen, dünnen Rauleder sind Ziegenleder. Schweinsleder wird meist auch als Rauleder verarbeitet, fühlt sich aber steifer an als Ziegenvelours, und bei Schweinsleder sieht man auch meist die charakteristischen Punkte der Haarwurzelnarben. Schweinsleder sind in der Regel preiswerter, weil sie nicht so weich und reißfest sind.
Häufig wird für die Kennzeichnung von echten Ledern neben den folgenden Begriffen das Symbol einer Lederhaut verwendet.
Deutsch: 100%, "echt Leder" oder "echtes Leder"
Italienisch: "Pelle", "vera Pelle" oder "Cuoio Vero"
Englisch: "genuine leather", "real leather" oder "pure Leather"
Französisch: "Cuir", "Cuir veritable", "Peau veritable", "vrai Cuir" oder "pur Cuir"
- Besonderheit in Frankreich: Spaltleder darf in Frankreich nicht "cuir" genannt werden.
Spanisch: "Piel", "verdadero Cuero", "legitimo Cuero"
Holländisch: "Leer" oder "Echt Leer"
Weitere Kennzeichnungen
Porc, Porc Split: Schweinsleder, Spaltleder vom Schwein
Lamb Leather, Cuir Agneau: Lammleder (Englisch, Französisch)
Material entspricht der PCP und A20 Verordnung: Solche Kennzeichnungen weisen darauf hin, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte für bestimmte Stoffe (Azo-Farbstoffe, PCP, giftiges Chrom VI etc.) eingehalten werden. Grundsätzlich müssen und werden die Werte auch von nicht so deklarierter Lederbekleidung eingehalten.
Kennzeichnung von Fellen
Felle werden auch mit der Bezeichnung "gewachsenes Fell" oder "echt Pelz" gekennzeichnet, um sich von Kunstpelzen zu unterscheiden. Eine Kennzeichnung nach Tierart und Herkunft besteht nur in der Schweiz.
Der Schweizer Bundesrat hat eine Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten verabschiedet, die am 1. März 2013 in Kraft getreten ist. Konsumenten bekommen dadurch genaue Angaben über Tierart, Herkunft des Fells und die Gewinnungsart. Der Konsument erhält sogar die Information, ob ein Tier für die Pelzindustrie mit Fallen gefangen, oder ob es in Käfigen mit Naturböden oder Gitterböden gehalten wurde.
Kennzeichnung einer Lammfelljacke
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In anderen Staaten verwendete Symbole
Australien und Neuseeland
In Australien und Neuseeland verwenden Hersteller, die den Standards der Commercial Leather Association of Australia and New Zealand (CLA) folgen, spezielle Symbole, um die im jeweiligen Produkt verarbeitete Lederart zu kennzeichnen (Bild). Es existieren Piktogramme für Anilinleder, Nubukleder, Pull-Up-Leder, Semianilinleder, pigmentiertes Glattleder sowie Leder mit korrigierter Narbung. In Europa sind Artikel mit diesen Kennzeichnungen selten.
Die Symbole zur Lederidentifikation der Commercial Leather Association of Australia and New Zealand (CLA).
Italien
In Italien wurden im Februar 2009 die Schuhe mehrerer deutscher Hersteller beschlagnahmt, weil sie laut dem italienischen Verband der Gerber UNIC (Union Nazionale Industria Conceria) eine durch den Verband geschützte Kennzeichnung hätten. Die UNIC hatte die allgemein gebräuchlichen Zeichen für die Lederhaut mit der Beschreibung "vera pelle" und "vero cuoio" als italienische Marke schützen lassen.
Die Symbole zur Lederidentifikation der Commercial Leather Association of Australia and New Zealand (CLA).
Diese Kennzeichnung ist seit Jahrzehnten weltweit gebräuchlich für die Kennzeichnung echter Leder. Da die Lederkennzeichnung mit Ledersymbol für Schuhe sogar vorgeschrieben ist, hat dieser Schutz vermutlich keinen rechtlichen Bestand.
Trotzdem herrscht in der Lederbranche mit Export nach Italien vorerst Unsicherheit. Eine Kennzeichnung des Ledersymbols mit den Begriffen "Genuine Leather" und "Echt Leder" dürfte aber keine Probleme bereiten.
Die Verwendung der italienischen Begriffe geht nur mit Genehmigung der UNIC. Auf der Seite http://www.unic.it/verapelle/en/Information%20sheet_eng.pdf befindet sich das Antragsformular für die Logoverwendung (Fax 0039 0272 0000 72). UNIC Kontaktdaten: Tel. 0039 028807711, Fax 0039 02860032, www.unic.it, www.verapelle.it, www.verocuoio.it, info@unic.it. Leider kann man sich auf den Seiten nur schlecht orientieren, und der Informationsgehalt auf den englischen Seiten ist schlechter als auf den italienischen. Auch die Kontaktdaten sind schwer zu finden und nicht überprüft.
Das Verhalten der UNIC ist bedauerlich und keine Werbung für Italien. Wenn man statt durch gute Qualität lieber durch Marktzutrittsschranken seinen Markt verteidigt, dann spricht das nicht für eine Position der Stärke und Stolz auf den Berufsstand, sondern eher für eine Position der Schwäche, die durch solche Marktzutrittsschranken mehr schlecht als recht verteidigt wird.
Sobald wir neue Informationen zu diesem Thema haben, werden wir die umgehend ergänzen. Gerne nehmen wir auch Informationen auf, wenn Erfahrungen mit dem "legalen" Erwerb der Kennzeichnung gemacht worden sind.
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