Kennzeichnung von Leder

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Version vom 20. März 2007, 13:52 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)

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In den meisten Lederbekleidungen sucht man vergeblich nach Hinweisen auf die Herkunft und Handhabung. Ca. 1/3 der im Handel vertriebenen Lederbekleidung ist mit einem Pflegeeinnäher versehen. Weniger als 1% gibt an, um welche Lederart es sich handelt. Die Pflegehinweise sind häufig unklar und die Symbole nicht bekannt.

Die am meisten bei der Lederbekleidung verwendeten Leder sind von folgenden Tieren: Lamm, Schaf, Ziege, Rind, Kalb oder Schwein. Es wird aber auch Hirschleder, Rehleder, Rentierleder oder Elchleder verarbeitet. Selten sind Leder von Kängurus (Motorradkombis), Pferden (Schuhe), Schlangen oder Antilopen.


Lederkennzeichnung

Für den Laien sind die Leder kaum unterscheidbar. Selbst Experten können nicht immer auf den ersten Blick eindeutig sagen, welche Tierart verwendet wurde.

Für Motorradkombis wird hauptsächlich Rindsleder verarbeitet. Die meisten glatten Freizeitjacken sind aus Lammleder. Die meisten weichen, dünnen Rauleder sind Ziegenleder. Schweinsleder wird meist auch als Rauleder verarbeitet, fühlt sich aber steifer an als Ziegenvelours, und bei Schweinsleder sieht man auch meist die charakteristischen Punkte der Haarwurzelnarben. Schweinsleder sind i.d.R. preiswerter, weil sie nicht so weich und reißfest sind.

Häufig wird für die Kennzeichnung von echten Ledern neben den folgenden Begriffen das Symbol einer Lederhaut verwendet. Echtes Leder

Deutsch: 100%, echt oder echtes Leder

Italienisch: Pelle, vera Pelle oder Cuoio Vero

Englisch: genuine, real oder pure Leather

Französisch: Cuir, veritable, vrai oder pur Cuir

Spanisch: Piel, verdadero Cuero, legitimo Cuero

Holländisch: Leer oder Echt Leer

Weitere Kennzeichnungen

Porc, Porc Split: Schweinsleder, Spaltleder vom Schwein

Lamb Leather, Cuir Agneau: Lammleder (Englisch, Französisch)

Material entspricht der PCP und A20 Verordnung: Solche Kennzeichnungen weisen darauf hin, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte für bestimmte Stoffe (Azo-Farbstoffe, PCP, giftiges Chrom VI etc.) eingehalten werden. Grundsätzlich müssen und werden die Werte auch von nicht so deklarierter Lederbekleidung eingehalten.