Handytasche

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Handy- und Tablettasche aus Naturleder von www.katharinaeisenkoeck.com.

 


Handytaschen - Tablettaschen - Labtoptaschen aus Leder

Nicht nur seit den Smartphones gibt es ein großes Angebot an Handytaschen. Mit Begriffen wie „Handy Case“, „Case Flip“, „Flip Case“ „Handy Hülle“, „Handy Cover“ oder „Handy Etui“ werden diverse Schutzhüllen für die empfindlichen Kommunikationsgeräte angeboten. Dazu auch Taschen für Labtops und Tablets. Fast jeder Lederart kann verwendet werden und im unteren Preissegment tauchen noch diverse, weitere Materialien auf, die aber nicht immer korrekt bezeichnet werden.


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Damen-Handytaschen aus echtem Leder von www.gusti-leder.de

 

Manche Kunden verwenden auch ganz alte Leder für die Smartphones. Früher wurden Zigarrenetuis aus Leder gefertigt, die heute perfekt zum Smartphone in gleicher Größe passt.


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Zigarrenetuis aus Leder werden heute eher für Smartphones verwendet

 

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Eine Sonderanfertigung: Handytasche aus Rochenleder

 

Handyrücken aus Leder

Meist sind Handyrücken aus Kunststoff. Es gibt aber auch wenige Hersteller, die Handyrücken mit Leder beziehen. Das ist beim LG G4 der Fall.


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Handyrücken aus echtem Leder.

 

Die Herstellung des Handyrückens aus Leder des LG G4.

 

Materialprüfung bei Handytaschen auf "Echtes Leder"

Oft werden auch preiswerte Handy-Taschen mit dem Begriff „Leder“ in der Produktbeschreibung angepriesen. Viele Käufer, aber auch Anbieter fragen sich dann, ob es sich beim angebotenen Produkt um „Leder“ im Sinne der DIN- und RAL-Vorschriften handelt. Zum einen, weil man wissen will, ob man das Beschriebene tatsächlich erhalten hat, zum anderen, weil es bei Falschkennzeichnungen schnell zu Abmahnungen zwischen den konkurrierenden Anbietern kommt.


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Folgend werden diverse Handytaschen auf ihre Kennzeichnung hin überprüft und beschrieben. Vorab aber schon mal ein Fazit: Viele Handytaschen in der Preisklasse bis 10 Euro sind nicht aus Leder im Sinne der Kennzeichnungsvorschriften. Sehr viele haben noch nicht einmal Lederfaserstoff verarbeitet, was aber dem Endkunden auch keinen Nutzen stiftet. Meist sind die Taschen aus erstaunlich vielen Varianten von Kunstledern, Pappen, Planenstoffen, Fasern und Textilien.

Grundsätzlich handelt es sich auf den ersten Blick um praktische, stabile und brauchbare Schutzhüllen. Nur mit „Leder“ im Sinne der Definition hat es nichts zu tun.


Handytasche Fall 1 (2012-09)

In diesem Fall handelt es sich um eine Handytasche eines Endkunden, der den Verdacht hatte, dass es sich bei seiner Tasche nicht um Leder handelt. Laut Anbieter und Rücksprache mit dem Händler würde es sich aber doch um Leder handeln.


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Beschreibung: Handytasche aus Ebay, Außenmaterial schwarz-anthrazit, Innenmaterial hellbraun, Angebotspreis 9,19 €.

Kennzeichnung und Materialbeschreibung: „Case Leder Flipstyle“, „Widerstandsfähiges Leder“, „Material Leder“.


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Beschreibung laut Anbieter

 


Untersuchung Außenmaterial:

Beim Außenmaterial handelt es sich um ein dreischichtiges Material. Oben ist eine Art dünne Folie, dahinter ein schaumartiges Material und dahinter Fasern. Beim Reißtest erwies sich das Schaummaterial mit Folie als der eigentliche Widerstand. Die Fasern auf der Rückseite hatten keinen stabilen Zusammenhalt. Bei der Folie und dem Schaummaterial dahinter handelt es sich eindeutig nicht um Leder. Die Fasern dahinter könnten Leder sein.


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Der Begriff Leder wird über die RAL 060 A 2 definiert. Demnach darf die gegerbte Haut eines Tieres nur als Leder bezeichnet werden, wenn es „unter Erhaltung der gewachsenen Fasern in ihrer natürlichen Verflechtung hergestellt ist“. Auf den ersten Blick ist es beim vorliegenden Material auch so. Bei der Lederrückseite sind die Fasern aber fest verbunden. Bei diesem Material ließen sich die Fasern aber leicht mit dem Fingernagel abzupfen. Ein „natürlicher“ Verbund ist nicht vorhanden. Mit wenig Kraftaufwand können die Fasern bis zur Rückseite der Schaumfolie entfernt werden. Es handelt sich daher um Lederfaserstoff und die Kennzeichnung „Leder“ oder „echtes Leder“ ist daher nicht zulässig. Die DIN erlaubt für solche Materialien ausschließlich die Begriffe „Lederfaserstoff“ oder „Kunstleder“.


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Dazu gibt es in der RAL 060 A 2 noch die Regel, dass das Obermaterial nicht mehr als ein Drittel der Gesamtstärke ausmachen darf, um noch als Leder bezeichnet werden zu können (wenn das Untermaterial Leder wäre), oder es muss als „beschichtetes Leder“ bezeichnet werden, wenn die Schichtstärke dicker als 0,15 Millimeter ist. Beim vorliegenden Material übersteigt das Obermaterial vermutlich ein Drittel der Gesamtstärke und ganz sicher 0,15 Millimeter. Da das Untermaterial aber kein "Leder" ist, sind diese weiteren Betrachtungen hinfällig und würden eh nur das erste Ergebnis unterstützen.


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Die Stabilität kommt von der oberen, geschäumten und beschichteten Schicht. Die Lederfasern sind aufgeklebt und haben keinen eigenen Verbund.

 


Untersuchung Innenmaterial

Beim Innenmaterial handelt es sich um ein geschäumtes Obermaterial mit einem faserigen Innenmaterial, was nicht an Lederfasern erinnert. Es ist eindeutig ein „Kunstleder“.


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Das Innenmaterial ist geschäumt mit einem Synthetik-Gewirke auf der Rückseite.

 


Fazit: Grundsätzlich ist gegen die Qualiltät der Taschen nichts einzuwenden. Diese Tasche darf maximal mit den Worten "Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite" angeboten werden. Das Wort "Leder" darf gar nicht verwendet werden, weil die Tasche weder innen noch außen aus Leder ist.


Handytasche Fall 2 (2012-09)

Aufgabenstellung war die Ermittlung der Materialkennzeichnung für einen Händer solcher Handy-Taschen.


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Sichtseite innen: Weißes Kunstleder mit einem Trägergewebe.

 

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Innenmaterial: Verschiedene Pappen und Versteifungen.

 

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Außenmaterial: Weißes Kunstleder mit einem Faserverbund auf der Rückseite.

 

Ergebnis: Kein Leder. Es handelt sich um eine Kunstledertasche.


Handytasche Fall 3 (2012-09)

Aufgabenstellung war die Ermittlung der Materialkennzeichnung für einen Händer solcher Handy-Taschen.


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Sichtseite innen: Kunstleder, Beschichtung mit Prägung in Schweinslederoptik.

 

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Innenmaterial: Verschiedene Pappen und Planenstoff.

 

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Außenmaterial: Kunstleder pink auf einem Gewebeträger.

 

Ergebnis: Kein Leder. Es handelt sich um eine Kunstledertasche.


Handytasche Fall 4 (2012-09)

Aufgabenstellung war die Ermittlung der Materialkennzeichnung für einen Händer solcher Handy-Taschen.


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Sichtseite innen: Kunstleder beige mit Prägung in Schweinslederoptik.

 

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Innenmaterial: Verschiedene Pappen als Versteifungen.

 

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Außenmaterial: Kunstleder braun mit einer Textilprägung auf einem Gewebeträger.

 

Ergebnis: Kein Leder. Es handelt sich um eine Kunstledertasche.


Handytasche Fall 5 (2012-09)

Aufgabenstellung war die Ermittlung der Materialkennzeichnung für einen Händer solcher Handy-Taschen.


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Sichtseite innen: Kunstleder beige mit Prägung in Schweinslederoptik.

 

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Innenmaterial: Verschiedene Pappen zur Versteifungen.

 

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Außenmaterial: Kunstleder schwarz mit einer Textilprägung auf einem Gewebeträger.

 

Ergebnis: Kein Leder. Es handelt sich um eine Kunstledertasche.


Handytasche Fall 6 (2012-09)

Aufgabenstellung war die Ermittlung der Materialkennzeichnung für einen Händer solcher Handy-Taschen.


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Sichtseite innen: Kunstleder mit nubukartiger Oberfläche.

 

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Innenmaterial: Verschiedene Pappen und Kunststoff-Versteifung.

 

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Außenmaterial: Kunstleder hellrosa mit einem Faserverbund auf der Rückseite.

 

Ergebnis: Kein Leder. Es handelt sich um eine Kunstledertasche.


Handytasche Fall 7 (2012-09)

Aufgabenstellung war die Ermittlung der Materialkennzeichnung für einen Händer solcher Handy-Taschen.


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Sichtseite innen: Kunstleder mit nubukartiger Oberfläche.

 

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Außenmaterial: Kunstleder schwarz mit einem Faserverbund auf der Rückseite.

 

Ergebnis: Kein Leder. Es handelt sich um eine Kunstledertasche.


Handytasche Fall 8 (2012-09)

Aufgabenstellung war die Ermittlung der Materialkennzeichnung für einen Händer solcher Handy-Taschen.


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Sichtseite innen: Kunstleder schwarz mit einer Prägung in Schweinsleder.

 

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Außenmaterial: Kunstleder schwarz auf einem Gewebeträger.

 

Ergebnis: Kein Leder. Es handelt sich um eine Kunstledertasche.


Handytasche Fall 9 (2012-09)

Aufgabenstellung war die Ermittlung der Materialkennzeichnung für einen Händer solcher Handy-Taschen.


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Sichtseite innen: Dünner Mikrofaserstoff Farbe schwarz.

 

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Außenmaterial: Kunstleder schwarz, durchgehendes Material mit eingebundenen Fasern.

 

Ergebnis: Kein Leder. Es handelt sich um eine Kunstledertasche.


Handytasche Fall 10 (2012-09)

Aufgabenstellung war die Ermittlung der Materialkennzeichnung für einen Händer solcher Handy-Taschen.


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Sichtseite innen: Dünner Stoff anthrazit, ähnlich Satin.

 

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Innenmaterial: Glatter Stoff anthrazit, mit geschäumtem Rücken als Polster.

 

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Außenmaterial: Schwarz durchgefärbtes Leder mit einer Lochstanzung und schwarzer Farbzurichtung. Reißfestigkeit und Brenntest bestätigen die Einschätzung.

 

Ergebnis: Außenmaterial Leder, Innenmaterial synthetisches Gewebe. Diese Tasche darf als Ledertasche bezeichnet werden. Das Innenmaterial kann, muss aber wie bei einer Lederhandtasche nicht mit angegeben werden.


Handytasche Fall 11 (2012-09)

Aufgabenstellung war die Ermittlung der Materialkennzeichnung für einen Händer solcher Handy-Taschen.


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Sichtseite innen: Hartplastik und brauner Mikrofaserstoff auf Hartplastik geklebt.

 

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Außenmaterial: Front harter Kunststoff, Rückseite Kunstleder mit Faserrücken.

 

Ergebnis: Kein Leder. Es handelt sich um Hartplastik und Kunstleder.



Weitere Informationen


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