Washingtoner Artenschutzabkommen
Das Washingtoner Artenschutzabkommen ist eine internationale Vereinbarung von inzwischen 164 Staaten der Erde, die den weltweiten Handel mit Pflanzen, Tieren sowie aus diesen hergestellten Produkten kontrollieren soll. Ziel des Abkommens, das im Jahr 1973 in Washington von zunächst achtzig Regierungen unterzeichnet wurde, ist der Schutz gefährdeter Arten vor Ausrottung und Überwilderung. Die Bundesrepublik ratifizierte das Abkommen im Jahr 1976.
Das Abkommen beinhaltet drei Listen vom Aussterben bedrohter oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, deren Handel, auch in verarbeiteter Form vollständig verboten ist. Dies betrifft Kakteen, Orchideen, Schnecken und Korallen, aber auch Elfenbein, Kaviar, Schildpatt und schließlich Leder, insbesondere Reptilienleder. Bei der Einfuhr erfolgt regelmäßig eine Beschlagnahme durch den Zoll, in seiner Eigenschaft als Vollzugsbehörde des Bundesamts für Naturschutz.
Vom britischen Zoll beschlagnahmte Krokodilledertaschen. Bild: public domain
Häufig gelangt man durch das Erben von Gegenständen oder Häuten aus Exotenledern in den Besitz solcher Leder. Die Veräußerung ist dann schwierig. Ebay und Co. schließen im Zweifel solche Lederartikel vom Handel aus. Ohne eine Artenschutzfahne ist eine Veräußerung auch verboten. Daher ist es meist empfehlenswert, diese legal erhaltenen Objekte zu behalten oder zu verschenken.
Zum Glück gibt es keinen "Markt" für verbotene Exotenleder. Anders als bei Nashornpulver etc. wird Exotenleder keine potenzfördernde Kraft angedichtet. Daher gibt es weder Käufer aus diesem Grund, noch gibt es eine Sammlergemeinde, die solche Lederartikel illegal erwerben würde.
Legitim gehandelte Reptilienleder kann der Verbraucher daran erkennen, daß sie entweder eine Artenschutzfahne des Internationalen Reptillederverbandes oder eine CITES-Bescheinigung aufweisen. Die CITES-Bescheinigung gibt es im Ausland und die Artenschutzfahne wird in Deutschland vergeben. Die Artenschutzfahne gibt mittels eines Nummerncodes Aufschluss über Herstellungsjahr und -ort, Herstellungsbetrieb, Reptilspezies und Artikelgruppe. Ob Artenschutzfahne oder CITES-Bescheinigung, beides sollte immer mit den Objekten aufbewahrt werden. Damit kann man immer den legalen Besitz nachweisen und die Waren auch leichter weiter veräußern.
Legal importierte Reptilienleder stammen immer aus Reptilfarmen - wie etwa der Samut-Prakarn-Farm im thailändischen Bangkok, wo rund 20000 Reptilien auf 400000 Quadratmeter Fläche gehalten und etwa 10000 Häute pro Jahr produziert werden. Eine Farm vergleichbarer Größe befindet sich auch in Mombasa, Kenia.
Frei gewähltes, fiktives Beispiel für den Code auf einer Reptilartenschutzfahne. Von oben links nach unten rechts:
87 = Ausstellungjahr der CITES-Bescheinigung, hier 1987
09969 = CITES-Nummer
DE = Ausstellungsland der CITES, hier Deutschland
1 = Position 1=A auf dem CITES-Formular
103 = Artenschlüssel, hier: Caiman c. yacare
US = Produktionsland des Artikels, hier USA
30 = Artikelgruppe, hier Uhrenarmband
42 = Durch den Reptilartenschutz vergebene Kundennummer
00459 = Laufende Vorgangsnummer im Kennzeichnungssystem für Reptilartenschutz (IRV-Nummer)
Eine CITES-Bescheinigung ist z.B. bei einem Auslandskauf von Leder von Alligatoren, Krokodilen, Kaimanen, Waranen, Teju-Eidechsen, Riesenschlangen, Pekari oder Elefanten nötig.
Weitere Informationen
- Exotenleder
- PETA - Kritische Betrachtung der Lederherstellung
- Bundesamt für Naturschutz
- Die Artenschutzfahne
- Artenschutz im Urlaub