Prüfverfahren

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Version vom 18. Mai 2007, 14:45 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)

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Bevor ein Leder zum Endkunden gelangt, durchläuft es eine ansehnliche Reine von Prüfprozessen, die verschiedene Qualitäten gewährleisten sollen, die in der Verwendung erwünscht oder sogar unerläßlich sind. Dies ist besonders relevant für die Autoindustrie, die für ihre Strenge bekannt ist, was die Prüfung von Fahrzeugleder betrifft, aber natürlich auch für Möbel- und nicht zuletzt Bekleidungsleder (Umwelterwägungen). Die konkreten Prüfnormen variieren zwar je nach Hersteller und werden gemäß dem Einsatzort des Leders gewählt; die geprüften Eigenschaften selbst sind jedoch recht einheitlich.

Zu diesen Eigenschaften gehören (die Liste ist nicht erschöpfend):

  • Gewicht (DIN 53352)
  • Dicke (DIN 53353)
  • Zugfestigkeit (DIN 53354)
  • Weiterreißkraft (DIN 53329, DIN 53356 und DIN 53363)
  • Haftfestigkeit (DIN 53357)
  • Brennverhalten/Schwerentflammbarkeit (DIN 75200 und DIN EN 1021 1/2)
  • Reibechtheit (trocken/nass/alkalisch) (DIN 11640, DIN 53339, DIN 54021)
  • Lichtechtheit (DIN 54004, DIN 75202)
  • Flexibilität (DIN 53351)
  • Knickverhalten (DIN 53351)
  • Zurichtungshaftung (IUF 470E)
  • Haptik
  • Klimawechseltest
  • Glanzgrad
  • Rückpolierbarkeit
  • Anschmutzverhalten
  • Geruch

Aufgrund dieser strengen Prüfnormen sind z. B. Autoleder im Ergebnis sehr einheitlich. Es sind fast immer einfarbige, oberflächengefärbte Glattleder.