Gütegemeinschaft Möbel: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Regelungen für die Verarbeitung von [[Spaltleder|Spaltledern]] sind aufgrund der [[Lederqualität|Qualität]] dieser Leder enger gefasst. Nach den Anforderungen der Gütegemeinschaft sind [[Spaltleder]] für die Gebrauchsflächen nicht zulässig. Diese dürfen nur bei Spannteilen oder im Korpusbereich verwendet werden und müssen deutlich als Spaltleder [[Lederkennzeichnung|gekennzeichnet]] werden.  
 
Die Regelungen für die Verarbeitung von [[Spaltleder|Spaltledern]] sind aufgrund der [[Lederqualität|Qualität]] dieser Leder enger gefasst. Nach den Anforderungen der Gütegemeinschaft sind [[Spaltleder]] für die Gebrauchsflächen nicht zulässig. Diese dürfen nur bei Spannteilen oder im Korpusbereich verwendet werden und müssen deutlich als Spaltleder [[Lederkennzeichnung|gekennzeichnet]] werden.  
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Version vom 30. November 2015, 20:39 Uhr

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Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM) vergibt das Gütezeichen „Das Goldene M“ an Möbelhersteller, die ihre Möbel entsprechend der Anforderung der RAL-GZ 430 (Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Möbel) fertigen. Diese gütegesicherten Möbel dürfen dann mit dem Gütezeichen „Das Goldene M“ beworben werden.

Bei Lederpolstermöbeln gibt es für das Leder Regelungen zu Ausdünstungen, zum Geruch und den verarbeiteten Gerb- und Färbchemikalien. Ähnliches gilt für die Vergabe des Blauen Engel für die Lederhersteller.

Die Regelungen für die Verarbeitung von Spaltledern sind aufgrund der Qualität dieser Leder enger gefasst. Nach den Anforderungen der Gütegemeinschaft sind Spaltleder für die Gebrauchsflächen nicht zulässig. Diese dürfen nur bei Spannteilen oder im Korpusbereich verwendet werden und müssen deutlich als Spaltleder gekennzeichnet werden.



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