Volllederausstattung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Autoleder|Fahrzeughersteller]] verkaufen das Interieur eines Fahrzeuges manchmal als "'''Volllederausstattung'''". Diese sind dann aufpreispflichtig und gelten als besonders wertvoll. In solchen Fällen geht man davon aus, dass das gesamte Interieur mit [[Leder]] bezogen ist und kein [[Kunstleder]] oder Kunststoffteile verarbeitet sind. Eine genaue [[leder#Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?|Definition]] gibt es dazu aber nicht. Im Englischen Sprachraum wird auch von "leather appointed” oder “leather trim" gesprochen.  
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==Vollleder==
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[[Autoleder|Fahrzeughersteller]] verkaufen das Interieur eines Fahrzeuges manchmal als '''Volllederausstattung'''. Diese sind dann aufpreispflichtig und gelten als besonders wertvoll. In solchen Fällen geht man davon aus, dass das gesamte Interieur mit [[Leder]] bezogen ist und kein [[Kunstleder]] oder Kunststoffteile verarbeitet sind. Im Englischen Sprachraum wird auch von "leather appointed” oder “leather trim" gesprochen.
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Die Begrifflichkeiten um die Bezeichnung Lederausstattung, Vollleder und Teilleder sind in der DIN EN 16223 Bezeichnung und Beschreibung von Leder für Polsterungen und die Innenausstattung von Automobilen - Februar 2013) geregelt. Demnach muss bei einer Lederausstattung 80% der erwartenden Flächen mit Leder bezogen sein. Bei einer Vollleder-Ausstattung die gesamte zu erwartende Fläche. Dazu gehören die [[Autoleder|Sitze]] (außer Rückseiten der Sitze), das [[Armaturenbrett mit Leder bezogen|Armaturenbrett]], Verkleidungsteile und die Mittelkonsole aber auch das [[Lederlenkrad|Lenkrad]] (nur Außenkranz) und der Schaltknauf.  
  
 
2008 wurde um die mit einem Aufpreis in Höhe von 1.258 Euro angebotene Lederausstattung (Leder Ebenholz schwarz) vom [[Autoleder#Opel|Opel]] GT vor dem Landgericht in Saarbrücken (Aktenzeichen 9 0 188/08) gestritten. In diesem Fall waren die Sitzwangen, Kopfstützen und Türverkleidungen nicht aus [[Leder]]. Im Prospekt wurde dies nicht erwähnt. Hier ist ein Verstoß gegen die [[Kennzeichnung von Leder]] zu sehen. Die Kennzeichnung ist irreführend und daher auch so nicht ausreichend. Das Gericht verurteilte den Händler zur Bezahlung der Kosten eines Sattlers für den nachträglichen Bezug in Leder.
 
2008 wurde um die mit einem Aufpreis in Höhe von 1.258 Euro angebotene Lederausstattung (Leder Ebenholz schwarz) vom [[Autoleder#Opel|Opel]] GT vor dem Landgericht in Saarbrücken (Aktenzeichen 9 0 188/08) gestritten. In diesem Fall waren die Sitzwangen, Kopfstützen und Türverkleidungen nicht aus [[Leder]]. Im Prospekt wurde dies nicht erwähnt. Hier ist ein Verstoß gegen die [[Kennzeichnung von Leder]] zu sehen. Die Kennzeichnung ist irreführend und daher auch so nicht ausreichend. Das Gericht verurteilte den Händler zur Bezahlung der Kosten eines Sattlers für den nachträglichen Bezug in Leder.
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Nicht immer sind die Sitze im Fahrzeug komplett aus Leder. Manchmal sind nur die Kontaktflächen aus Leder, aber die seitlichen Unterteile, die Rückseiten der Rückenlehnen und Kopfstützen oder der Armlehnen aus Kunstleder. Laut der Bezeichnungsvorschriften der  DIN EN 16223 reicht dann die Kennzeichnung als "Leder" nicht aus. Es muss auf diese Materialpaarung explizit hingewiesen werden. Einzige Ausnahme sind die Rückseiten der Sitze.
  
 
Unter '''Teillederausstattungen''' versteht man i. d. R. Autositze, wo die Mittelbahnen aus Leder, [[Alcantara]], [[Kunstleder]] oder Stoff sind und die Außenflanken dann aus einem anderen Material der Auflistung. Es ist aber nur dann eine "Teillederausstattung", wenn entweder die Mittelbahnen oder die Außenflanken aus echtem Leder sind.  
 
Unter '''Teillederausstattungen''' versteht man i. d. R. Autositze, wo die Mittelbahnen aus Leder, [[Alcantara]], [[Kunstleder]] oder Stoff sind und die Außenflanken dann aus einem anderen Material der Auflistung. Es ist aber nur dann eine "Teillederausstattung", wenn entweder die Mittelbahnen oder die Außenflanken aus echtem Leder sind.  
  
Auch die Fahrzeughersteller verwenden zunehmend [[Spaltleder|beschichtetes oder geprägtes Spaltleder]] für die unbelasteten Bereiche (Türverkleidungen, Kopfstützen) ohne entsprechende [[leder#Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?|Deklaration]]. Der Käufer erwirbt dann gutgläubig eine hochwertige "Lederausstattung" oder "Volllederausstattung". Auch hier sollte selbst bei den hochpreisigen, nationalen Marken bewusst nachgefragt werden und man sollte sich im Vertrag zusichern lassen, dass kein Spaltleder verbaut wurde, sondern "[[Narbenleder]]".  
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In diesem Fall ist die DIN EN 16223 nicht konform mit dem [https://www.google.de/search?q=Teilleder&espv=2&biw=1745&bih=828&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwjwsv3Ll7XJAhWKXhQKHShVAeMQsAQIJw allgemeinen Sprachgebrauch]. Laut der Norm darf nur von Teil-Ledersitz gesprochen werden, wenn alle Kontaktbereiche des Sitzes aus Leder sind. Kommen andere Materialien im Kontaktbereich zum Einsatz, müssen die laut Norm mit Bezeichnungen wie "Sitze aus Leder und [[Alcantara]]" beschrieben werden.
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==Spaltleder im Fahrzeug==
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Auch die Fahrzeughersteller verwenden zunehmend [[Spaltleder|beschichtetes oder geprägtes Spaltleder]] für die unbelasteten Bereiche (Türverkleidungen, Kopfstützen), aber auch [[Lederlenkrad|Lenkräder und den Schaltknauf ohne entsprechende [[leder#Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?|Deklaration]]. Auch das ist in der DIN EN 16223 geregelt. Man muss in diesem Fall davon ausgehen, dass sich die Lederhersteller und die Lederindustrie bei dieser Norm einen Freibrief ausgestellt haben. Vertreter der Konsumenten waren an dieser Normfassung wohl nicht beteiligt. Der Käufer erwirbt dann gutgläubig eine hochwertige "Lederausstattung" oder "Volllederausstattung" und erhält auf Flächen außerhalb des Kontaktbereichs das weniger hochwertige [[Spaltleder]]. Da diese beschichtet und geprägt sind, kann selbst ein Fachmann nicht erkennen, ob es ein wertigeres [[Narbenleder]] oder ein preiswerteres [[Spaltleder]] ist. Daher sollte der Käufer selbst bei den hochpreisigen, nationalen Marken bewusst nachfragen und man sollte sich im Kaufvertrag zusichern lassen, dass kein Spaltleder verbaut wurde, sondern das wertigere "[[Narbenleder]]".
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Bei [[Möbelleder|Ledermöbeln]] ist die Regelung erheblich transparenter. In der RAL-GZ 430/4 ist auch geregelt, dass Spaltleder nicht im Kontaktbereich verwendet werden darf, aber es muss trotzdem deutlich darauf hingewiesen werden, dass es zum Einsatz gekommen ist. In diesem Fall ist der Konsument darüber informiert, was er für seine Kaufsumme erworben hat.  
  
  

Version vom 29. November 2015, 08:14 Uhr

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Vollleder

Fahrzeughersteller verkaufen das Interieur eines Fahrzeuges manchmal als Volllederausstattung. Diese sind dann aufpreispflichtig und gelten als besonders wertvoll. In solchen Fällen geht man davon aus, dass das gesamte Interieur mit Leder bezogen ist und kein Kunstleder oder Kunststoffteile verarbeitet sind. Im Englischen Sprachraum wird auch von "leather appointed” oder “leather trim" gesprochen.

Die Begrifflichkeiten um die Bezeichnung Lederausstattung, Vollleder und Teilleder sind in der DIN EN 16223 Bezeichnung und Beschreibung von Leder für Polsterungen und die Innenausstattung von Automobilen - Februar 2013) geregelt. Demnach muss bei einer Lederausstattung 80% der erwartenden Flächen mit Leder bezogen sein. Bei einer Vollleder-Ausstattung die gesamte zu erwartende Fläche. Dazu gehören die Sitze (außer Rückseiten der Sitze), das Armaturenbrett, Verkleidungsteile und die Mittelkonsole aber auch das Lenkrad (nur Außenkranz) und der Schaltknauf.

2008 wurde um die mit einem Aufpreis in Höhe von 1.258 Euro angebotene Lederausstattung (Leder Ebenholz schwarz) vom Opel GT vor dem Landgericht in Saarbrücken (Aktenzeichen 9 0 188/08) gestritten. In diesem Fall waren die Sitzwangen, Kopfstützen und Türverkleidungen nicht aus Leder. Im Prospekt wurde dies nicht erwähnt. Hier ist ein Verstoß gegen die Kennzeichnung von Leder zu sehen. Die Kennzeichnung ist irreführend und daher auch so nicht ausreichend. Das Gericht verurteilte den Händler zur Bezahlung der Kosten eines Sattlers für den nachträglichen Bezug in Leder.


Teillleder

Nicht immer sind die Sitze im Fahrzeug komplett aus Leder. Manchmal sind nur die Kontaktflächen aus Leder, aber die seitlichen Unterteile, die Rückseiten der Rückenlehnen und Kopfstützen oder der Armlehnen aus Kunstleder. Laut der Bezeichnungsvorschriften der DIN EN 16223 reicht dann die Kennzeichnung als "Leder" nicht aus. Es muss auf diese Materialpaarung explizit hingewiesen werden. Einzige Ausnahme sind die Rückseiten der Sitze.

Unter Teillederausstattungen versteht man i. d. R. Autositze, wo die Mittelbahnen aus Leder, Alcantara, Kunstleder oder Stoff sind und die Außenflanken dann aus einem anderen Material der Auflistung. Es ist aber nur dann eine "Teillederausstattung", wenn entweder die Mittelbahnen oder die Außenflanken aus echtem Leder sind.

In diesem Fall ist die DIN EN 16223 nicht konform mit dem allgemeinen Sprachgebrauch. Laut der Norm darf nur von Teil-Ledersitz gesprochen werden, wenn alle Kontaktbereiche des Sitzes aus Leder sind. Kommen andere Materialien im Kontaktbereich zum Einsatz, müssen die laut Norm mit Bezeichnungen wie "Sitze aus Leder und Alcantara" beschrieben werden.


Spaltleder im Fahrzeug

Auch die Fahrzeughersteller verwenden zunehmend beschichtetes oder geprägtes Spaltleder für die unbelasteten Bereiche (Türverkleidungen, Kopfstützen), aber auch [[Lederlenkrad|Lenkräder und den Schaltknauf ohne entsprechende Deklaration. Auch das ist in der DIN EN 16223 geregelt. Man muss in diesem Fall davon ausgehen, dass sich die Lederhersteller und die Lederindustrie bei dieser Norm einen Freibrief ausgestellt haben. Vertreter der Konsumenten waren an dieser Normfassung wohl nicht beteiligt. Der Käufer erwirbt dann gutgläubig eine hochwertige "Lederausstattung" oder "Volllederausstattung" und erhält auf Flächen außerhalb des Kontaktbereichs das weniger hochwertige Spaltleder. Da diese beschichtet und geprägt sind, kann selbst ein Fachmann nicht erkennen, ob es ein wertigeres Narbenleder oder ein preiswerteres Spaltleder ist. Daher sollte der Käufer selbst bei den hochpreisigen, nationalen Marken bewusst nachfragen und man sollte sich im Kaufvertrag zusichern lassen, dass kein Spaltleder verbaut wurde, sondern das wertigere "Narbenleder".

Bei Ledermöbeln ist die Regelung erheblich transparenter. In der RAL-GZ 430/4 ist auch geregelt, dass Spaltleder nicht im Kontaktbereich verwendet werden darf, aber es muss trotzdem deutlich darauf hingewiesen werden, dass es zum Einsatz gekommen ist. In diesem Fall ist der Konsument darüber informiert, was er für seine Kaufsumme erworben hat.


Vollleder-02.jpg Vollleder-01.jpg

BMW E28 M5 von 1986 mit einer Volllederausstattung. Sogar der Himmel ist aus Nubukleder, was selbst bei einer Volllederausstattung nicht erwartet wird.

 

Teillederausstattung-01.jpg Opel-Omega-A-3000-1988.jpg

Klassische Teillederausstattung - Teilleder im Opel Omega

 

BMW-Z1-fungelb-01.jpg

BMW Z1 "fungelb" mit Teilleder

 

Lancia-Alcantara-Leder-01-2.jpg BMW-X3-Pearlpoint-Pearl.jpg

Bild 1: Lancia mit Alcantara-Leder - Bild 2: BMW X3 Teilleder

 

Mercedes1978.jpg VW-Golf-Aigner.jpg

Kein Teilleder: Mercedes Stoff-Kunstleder - Golf "Aigner" - Nicht genug Leder für "Teillederausstattung"'

 

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BMW Teilleder. Leder außen, innen Stoff mit Lederstreifen verwoben

 



Weitere Informationen


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