Schlechte Erfahrungen beim Ledermöbelkauf: Unterschied zwischen den Versionen

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Laut Kaufvertrag wurde im November 2008 eine Garnitur günstig erworben. Im November 2011 war die Oberfläche im Rückenteil aufgebrochen, obwohl die Fläche nicht stark belastet wurde. In den Bruchstellen ist gut zu erkennen, dass es ein stark beschichtetes, nicht durchgefärbtes Material ist, welches ohne besondere Belastung zerfällt. Im Kaufvertrag wird das Material nicht angegeben und nach drei Jahren war die Gewährleistung verstrichen und der Hersteller und das Möbelhaus fühlten sich nicht mehr zuständig.  
 
Laut Kaufvertrag wurde im November 2008 eine Garnitur günstig erworben. Im November 2011 war die Oberfläche im Rückenteil aufgebrochen, obwohl die Fläche nicht stark belastet wurde. In den Bruchstellen ist gut zu erkennen, dass es ein stark beschichtetes, nicht durchgefärbtes Material ist, welches ohne besondere Belastung zerfällt. Im Kaufvertrag wird das Material nicht angegeben und nach drei Jahren war die Gewährleistung verstrichen und der Hersteller und das Möbelhaus fühlten sich nicht mehr zuständig.  
  
-> Daher immer in der Rechnung das Material angeben lassen! z.B. "[[Leder|Echtes Leder]], kein [[Spaltleder]]"
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Der Kunde hakte nach Erhalt der Möbel nach und erfuhr, dass sein "Möbel-Einzelstück der absoluten Luxusklasse" nur in den Kontaktflächen aus Leder sei und der Rest (Seitenteile, Rückenteil) aus [[Kunstleder]]. Aber gegen einen Aufpreis von 750 Euro wäre Vollleder möglich. Da die Möbel hier [[Leder#Die Mengenproportion zu anderen Materialien|falsch deklariert]] wurden, ist eine Reklamation möglich. Um Möbel der "absoluten Luxusklasse" handelt es sich sicherlich nicht.  
 
Der Kunde hakte nach Erhalt der Möbel nach und erfuhr, dass sein "Möbel-Einzelstück der absoluten Luxusklasse" nur in den Kontaktflächen aus Leder sei und der Rest (Seitenteile, Rückenteil) aus [[Kunstleder]]. Aber gegen einen Aufpreis von 750 Euro wäre Vollleder möglich. Da die Möbel hier [[Leder#Die Mengenproportion zu anderen Materialien|falsch deklariert]] wurden, ist eine Reklamation möglich. Um Möbel der "absoluten Luxusklasse" handelt es sich sicherlich nicht.  
  
-> Daher immer in der Rechnung das Material angeben lassen! z.B. "[[Leder|Echtes Leder]], kein [[Spaltleder]]"
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-> Daher immer in der Rechnung das Material angeben lassen! z.B. "[[Leder|Echtes Leder]], kein [[Spaltleder]]".
  
 
====Internetkauf November 2011====
 
====Internetkauf November 2011====
 
Kunde kauft mehrere Sessel als "Sessel Leder", "in Leder braun", "Sessel ist mit Leder bezogen", "mit echtem Leder bezogen". Am Möbel ist ein Lederlogo, und es stellt sich schnell raus, dass es ein [[Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite]] ist. Nach Rückfrage kommt es zu Anwaltsdrohungen und Beschimpfungen. Es wurde weiter behauptet, dass es sich um echtes Leder handelt.  
 
Kunde kauft mehrere Sessel als "Sessel Leder", "in Leder braun", "Sessel ist mit Leder bezogen", "mit echtem Leder bezogen". Am Möbel ist ein Lederlogo, und es stellt sich schnell raus, dass es ein [[Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite]] ist. Nach Rückfrage kommt es zu Anwaltsdrohungen und Beschimpfungen. Es wurde weiter behauptet, dass es sich um echtes Leder handelt.  
  
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Version vom 20. Dezember 2011, 21:58 Uhr

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Häufig machen Kunden die gleichen Fehler/negativen Erfahrungen beim Möbelkauf. Um die typischen Probleme besser erkennen zu können, folgend einige exemplarische Fälle. Die meisten Probleme tauchen im unteren Preissegment auf, wo Hersteller die Materialqualität verschleiern oder manchmal sogar bewusst falsch angeben. Der Onlinehandel ist dabei besonders auffällig. Im mittleren und oberen Preissegment ist die Qualität oft gut, aber natürlich ist kein Hersteller fehlerfrei. Zum Glück überwiegen hier aber die zufriedenen Kunden. sollten Sie selber schlechte Erfahrungen gemacht haben, können Sie gerne eine Mail an info@leder-info.de senden. Gerne mit Bildern und Kopien der Rechnung. Sollten die Fälle passen, nehmen wir die gerne anonym in diese Liste auf, um anderen, potentiellen Kunden zu helfen.


PU-Leder

PU Leder sind leider ein häufiger Grund für unzufriedene Kunden. Farbablösungen, klebrige Stellen, reißendes Material werden sehr oft beklagt.


Ledergeruch

Seit ca. 2010 gibt es immer mehr Fälle (Betten, Polstermöbel), wo Kunden sich über starke, nicht ledertypische Gerüche beklagen. Typisch für solche Fälle sind:

  • Der Geruch ist eher chemisch-beißend.
  • Der Geruch lässt auch nach längerer Zeit nicht nach.
  • Der Geruch setzt sich auch in der Bekleidung fest und geht meist selbst beim Waschen nicht raus.
  • Der Geruch führt manchmal zu Kopfschmerzen oder Augentränen.

Das Ursprungsland der Möbel ist bei den bisher bekannt gewordenen Fällen Italien gewesen. In den meisten Fällen handelt es sich wohl um ein Konservierungsmittel, welches diesen starken und unangenehmen Geruch erzeugt. Wenn so ein markanter Geruch nicht nach wenigen Tagen verfliegt, sollten Sie sich Rat holen. Es gibt ein Gerichtsurteil, nach dem starke, unangenehme Gerüche nicht zumutbar sind, auch wenn der Geruch nicht giftig ist (Beschluss des OLG Bamberg vom 07.08.2009, Aktenzeichen: 6 U 30/09). Leider sind Gerüche nicht "messbar" und daher der Weg der Reklamation oft langwierig.

Die empfohlene Vorgehensweise:

  • Warten Sie nach Erhalt der Möbel erst einige Tage. Auch ein neues Auto hat zu Beginn einen stärkeren Eigengeruch. Der Geruch sollte aber innerhalb weniger Tage spürbar zurückgehen.
  • Ist der Geruch von Anfang an beißend, riecht Ihre Bekleidung und die ganze Wohnung danach, handelt es sich vermutlich um einen Problemfall.
  • Ist der Geruch nicht nur für Sie störend, sondern auch für andere, dann spricht das auch für einen Problemfall.
  • Reklamieren Sie zügig! In den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Hersteller, dass die Ware in Ordnung ist.
  • Nutzen Sie bei Onlinekäufen das 14-tägige Rückgaberecht! Das geht auch ohne Angabe von Gründen. Der Fairness halber sollten Sie den Grund aber angeben.
  • Notieren Sie sich Datum, Zeit und Namen der Personen. Reklamieren Sie schriftlich und per Einschreiben oder geben Sie die Reklamation mit Zeugen ab. Lassen Sie sich die Reklamation abzeichnen.
  • Bestätigt ein Experte, der zur Begutachtung vorbei kommt, dass das Leder nicht gut riecht, lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Notieren Sie den Namen und die Telefonnummer des Gutachters.
  • Merken Sie, dass man Sie nur vertröstet und nichts passiert, hohlen Sie sich bei einer Verbraucherberatung oder einem Anwalt Unterstützung. In vielen Fällen passiert wochenlang garnichts. Lassen Sie sich das nicht gefallen.

Typischer Fall vom Dezember 2011

Ein Kunde beklagt sich über 12 Wochen alte Möbel (2 Sessel) von einem Möbelhaus, die fabrikneu angeliefert worden waren. Trotz der 12 Wochen Wartezeit riechen die Sessel stark. Die Gattin beklagt tränende Augen. Die Bekleidung riecht nach der Nutzung der Möbel auch nach dem Geruch des Leders. Nach einer Reklamation wurden die Möbel abgeholt. Angeblich würden die nach einer "Behandlung/Belüftung" nicht mehr übernatürlich riechen. Nach der deutlichen und schriftlichen Empfehlung, die Möbel doch bitte nicht in der Halle des Möbelhauses sondern in einem Mitarbeiterbüro stehen zu lassen um zu prüfen, ob der Geruch wirklich nicht mehr da ist, wurden die Möbel dauerhaft zurück genommen. Der Kunde suchte sich neue Möbel aus und verzichtete sein Recht der Kaufpreiserstattung.


Missverständliche oder falsche Materialangaben


Günstiger Preis - schlechte Erfahrung - kurze Lebensdauer

Die meisten Kunden gehen davon aus, dass "Ledermöbel" immer was Besonderes sind, egal wie preiswert die Objekte sind. Leider ist im unteren Preissegment die Lebenserwartung oft nur sehr gering.

Fall im November 2011

Laut Kaufvertrag wurde im November 2008 eine Garnitur günstig erworben. Im November 2011 war die Oberfläche im Rückenteil aufgebrochen, obwohl die Fläche nicht stark belastet wurde. In den Bruchstellen ist gut zu erkennen, dass es ein stark beschichtetes, nicht durchgefärbtes Material ist, welches ohne besondere Belastung zerfällt. Im Kaufvertrag wird das Material nicht angegeben und nach drei Jahren war die Gewährleistung verstrichen und der Hersteller und das Möbelhaus fühlten sich nicht mehr zuständig.

-> Daher immer in der Rechnung das Material angeben lassen! z.B. "Echtes Leder, kein Spaltleder".


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Eine extrem schlechte Lederqualität im unteren Preissegment nach 3 Jahren

 

Schlechte Erfahrungen bei Onlinekäufen

Internetkauf Juni 2011

Kunde kauft ein Leder-Ecksofa für 1.629 € mit folgenden Beschreibungen: "Leder Ecksofa Polsterecke Ledersofa", "Leder Design Ecksofa", "handgefertigt", "qualitativ hochwertiges top-grain Rindsleder", "Sie kaufen hier auf ein Möbel-Einzelstück der absoluten Luxusklasse! Gönnen Sie sich diesen Traum" und "So ein Möbelstück werden Sie in normalen Möbelhäusern kaum finden und wenn, dann wird es einige 1.000,- Euro mehr kosten als hier!"

Im weiteren Text tauchte dann folgender Passus auf: "Alle Kissen, Sitzflächen, Ottomane oder Tische, welche Sie auf den Fotos sehen, sind mit besten echten italienischen Rindsleder bezogen." und "Alle unsere Möbelstücke werden in sorgsamer Handarbeit und mit besten Materialen (beanspruchte Stellen aus echtem hochwertigen Rindsleder (italienisches TOP GRAIN-LEDER/selbstverständlich FCKW-frei) individuell für Sie gefertigt."

Der Kunde hakte nach Erhalt der Möbel nach und erfuhr, dass sein "Möbel-Einzelstück der absoluten Luxusklasse" nur in den Kontaktflächen aus Leder sei und der Rest (Seitenteile, Rückenteil) aus Kunstleder. Aber gegen einen Aufpreis von 750 Euro wäre Vollleder möglich. Da die Möbel hier falsch deklariert wurden, ist eine Reklamation möglich. Um Möbel der "absoluten Luxusklasse" handelt es sich sicherlich nicht.

-> Daher immer in der Rechnung das Material angeben lassen! z.B. "Echtes Leder, kein Spaltleder".

Internetkauf November 2011

Kunde kauft mehrere Sessel als "Sessel Leder", "in Leder braun", "Sessel ist mit Leder bezogen", "mit echtem Leder bezogen". Am Möbel ist ein Lederlogo, und es stellt sich schnell raus, dass es ein Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite ist. Nach Rückfrage kommt es zu Anwaltsdrohungen und Beschimpfungen. Es wurde weiter behauptet, dass es sich um echtes Leder handelt.

-> Daher immer in der Rechnung das Material angeben lassen! z.B. "Echtes Leder, kein Spaltleder".


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Ein Extrembeispiel für Falschdeklaration

 


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