Textilleder

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Häufig taucht in der Werbung (Online, Zeitungsbeilagen) bei preiswerten Möbeln der Begriff "Textilleder" auf. Es handelt sich dabei um Kunstleder.

Solche Begriffe sind für die Endverbraucher irreführend. Bezeichnungen wie "Textilleder" werden vom Verband der Deutschen Lederindustrie (VDL) zum Glück rigoros abgemahnt und Unterlassungserklärungen werden erfolgreich eingefordert. Der Begriff "Textilleder" darf in der Werbung garnicht verwendet werden.


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Typische Werbung mit dem unzulässigen Begriff "Textilleder"

 


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