Schlechte Erfahrungen beim Ledermöbelkauf
Häufig machen Kunden die gleichen Fehler/negativen Erfahrungen beim Möbelkauf. Um die typischen Probleme besser erkennen zu können, folgend einige exemplarische Fälle. Die meisten Probleme tauchen im unteren Preissegment auf, wo Hersteller die Materialqualität verschleiern oder manchmal sogar bewusst falsch angeben. Der Onlinehandel ist dabei besonders auffällig. Im mittleren und oberen Preissegment ist die Qualität oft gut, aber natürlich ist kein Hersteller fehlerfrei. Zum Glück überwiegen hier aber die zufriedenen Kunden. Sollten Sie selber schlechte Erfahrungen gemacht haben, können Sie gerne eine Mail an info@leder-info.de senden. Gerne mit Bildern und Kopien der Rechnung. Sollten die Fälle passen, nehmen wir die gerne anonym in diese Liste auf, um anderen potentiellen Kunden zu helfen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 PU-Leder
- 2 Ledergeruch
- 3 Missverständliche oder falsche Materialangaben
- 4 Günstiger Preis - schlechte Erfahrung - kurze Lebensdauer
- 5 Narben von Branzeichen im Leder
- 6 Schlechte Erfahrungen bei Onlinekäufen
- 6.1 Internetkauf Juni 2011 - "Luxusklasse" entpuppt sich als teilweise Kunstleder
- 6.2 Internetkauf November 2011 - "Echtes Leder" entpuppt sich als Kunstleder
- 6.3 Internetkauf Februar 2012 - Nicht jede Falte im Leder ist ein Naturmerkmal!
- 6.4 Internetkauf Januar 2012 - PU-Leder + Kunstleder ist kein "echtes Leder"
PU-Leder
PU Leder sind leider ein häufiger Grund für unzufriedene Kunden. Farbablösungen, klebrige Stellen, reißendes Material werden sehr oft beklagt.
Ledergeruch
Seit ca. 2010 gibt es immer mehr Fälle (Betten, Polstermöbel), wo Kunden sich über starke, nicht ledertypische Gerüche beklagen. Typisch für solche Fälle sind:
- Der Geruch ist eher chemisch-beißend.
- Der Geruch lässt auch nach längerer Zeit nicht nach.
- Der Geruch setzt sich auch in der Bekleidung fest und geht meist selbst beim Waschen nicht raus.
- Der Geruch führt manchmal zu Kopfschmerzen oder Augentränen.
Das Ursprungsland der Möbel ist bei den bisher bekannt gewordenen Fällen Italien gewesen. In den meisten Fällen handelt es sich wohl um ein Konservierungsmittel, welches diesen starken und unangenehmen Geruch erzeugt. Wenn so ein markanter Geruch nicht nach wenigen Tagen verfliegt, sollten Sie sich Rat holen. Es gibt ein Gerichtsurteil, nach dem starke, unangenehme Gerüche nicht zumutbar sind, auch wenn der Geruch nicht giftig ist (Beschluss des OLG Bamberg vom 07.08.2009, Aktenzeichen: 6 U 30/09). Leider sind Gerüche nicht "messbar" und daher der Weg der Reklamation oft langwierig.
Die empfohlene Vorgehensweise:
- Warten Sie nach Erhalt der Möbel erst einige Tage. Auch ein neues Auto hat zu Beginn einen stärkeren Eigengeruch. Der Geruch sollte aber innerhalb weniger Tage spürbar zurückgehen.
- Ist der Geruch von Anfang an beißend, riecht Ihre Bekleidung und die ganze Wohnung danach, handelt es sich vermutlich um einen Problemfall.
- Ist der Geruch nicht nur für Sie störend, sondern auch für andere, dann spricht das auch für einen Problemfall.
- Reklamieren Sie zügig! In den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Hersteller, dass die Ware in Ordnung ist.
- Nutzen Sie bei Onlinekäufen das 14-tägige Rückgaberecht! Das geht auch ohne Angabe von Gründen. Der Fairness halber sollten Sie den Grund aber angeben.
- Notieren Sie sich Datum, Zeit und Namen der Personen. Reklamieren Sie schriftlich und per Einschreiben oder geben Sie die Reklamation mit Zeugen ab. Lassen Sie sich die Reklamation abzeichnen.
- Bestätigt ein Experte, der zur Begutachtung vorbei kommt, dass das Leder nicht gut riecht, lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Notieren Sie den Namen und die Telefonnummer des Gutachters.
- Merken Sie, dass man Sie nur vertröstet und nichts passiert, holen Sie sich bei einer Verbraucherberatung oder einem Anwalt Unterstützung. In vielen Fällen passiert wochenlang gar nichts. Lassen Sie sich das nicht gefallen.
Typischer Fall vom Dezember 2011
Ein Kunde beklagt sich über 12 Wochen alte Möbel (2 Sessel) von einem Möbelhaus, die fabrikneu angeliefert worden waren. Trotz der 12 Wochen Wartezeit riechen die Sessel stark. Die Gattin beklagt tränende Augen. Die Bekleidung riecht nach der Nutzung der Möbel auch nach dem Geruch des Leders. Nach einer Reklamation wurden die Möbel abgeholt. Angeblich würden die nach einer "Behandlung/Belüftung" nicht mehr übernatürlich riechen. Nach der deutlichen und schriftlichen Empfehlung, die Möbel doch bitte nicht in der Halle des Möbelhauses sondern in einem Mitarbeiterbüro stehen zu lassen, um zu prüfen, ob der Geruch wirklich nicht mehr da ist, wurden die Möbel dauerhaft zurückgenommen. Der Kunde suchte sich neue Möbel aus und verzichtete auf sein Recht der Kaufpreiserstattung.
Zweiter typischer Fall vom Dezember 2011
Ein Kunde hatte eine Möbelgarnitur (3er Sofa, 2 Sessel, Preis 1.300 €) mit schwarzem Glattleder vor ca. 11 Monaten gekauft. Bei einer zurückliegenden, ersten Reklamation wurde der Geruch als „normal“ bezeichnet. Aber nach 11 Monaten riecht bei Benutzung anschließend die Bekleidung und auch Fremde finden den Geruch in der Wohnung unangenehm. Nach einer erneuten Prüfung wurden im Januar 2012 Ersatzmöbel aus dem Sortiment des Möbelhauses angeboten. Aber da war nichts Passendes dabei. Im Februar 2012 wurden die Möbel abgeholt und der Kaufpreis erstattet.
Typischer Fall vom Februar 2012
Im März 2011 kaufte ein Kunde eine Ledergarnitur. Nach 4–5 Monaten hatte die Garnitur immer noch einen unangenehmen Eigengeruch, der auch Besuchern auffiel. Ein Servicemitarbeiter bestätigte den Geruch. Auch beim Besuch eines Sachverständigen blieb es bei diesem Urteil. Daher wurde die Couch am 09.11.2011 abgeholt. Drei Monate blieb die Garnitur beim Hersteller in Italien. Ende Januar erhielt der Kunde seine Couch mit der Information zurück, dass jetzt alles in Ordnung sei. Der Geruch war aber unverändert, was auch von Zeugen bestätigt wurde. Anfang Februar schrieb der Kunde daher noch mal einen Brief mit Verweis auf das Geruchsurteil (OLG Bamberg vom 07.08.2009, Aktenzeichen: 6 U 30/09). Das Möbelhaus holte daraufhin die Garnitur ab und der Kunde war mit einem Neukauf im gleichen Haus von einem anderen Hersteller einverstanden.
Missverständliche oder falsche Materialangaben
- Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite
- Gebundenes Leder
- Buffalo Split Leder
- Napalonleder
- Beschichtetes Leder
- Pilotenleder
- Tasan Leder
Günstiger Preis - schlechte Erfahrung - kurze Lebensdauer
Die meisten Kunden gehen davon aus, dass "Ledermöbel" immer etwas Besonderes sind, egal wie preiswert die Objekte sind. Leider ist im unteren Preissegment die Lebenserwartung oft nur sehr gering.
Fall im November 2011
Laut Kaufvertrag wurde im November 2008 eine Garnitur günstig erworben. Im November 2011 war die Oberfläche im Rückenteil aufgebrochen, obwohl die Fläche nicht stark belastet wurde. In den Bruchstellen ist gut zu erkennen, dass es ein stark beschichtetes, nicht durchgefärbtes Material ist, welches ohne besondere Belastung zerfällt. Im Kaufvertrag wird das Material nicht angegeben, und nach drei Jahren war die Gewährleistung verstrichen, und der Hersteller und das Möbelhaus fühlten sich nicht mehr zuständig.
-> Daher immer in der Rechnung das Material angeben lassen! Z. B. "Echtes Leder, kein Spaltleder".
Eine extrem schlechte Lederqualität im unteren Preissegment nach 3 Jahren
Narben von Branzeichen im Leder
Fall vom September 2011
Ein Kunde kaufte im Juli 2011 eine Eckgarnitur für 1930 € in einem Möbelhaus. Er erhielt die Garnitur im September 2011. Im Rücken eines Sitzplatzes hatte die Garnitur eine 15 Zentimeter lange Narbe. Die Narbe scheint von einem Brandzeichen herzurühren und ist gut sichtbar. Der Rest der Möbel hat keine vergleichbaren Narben und ist einfarbig und gleichmäßig.
Nach einer Reklamation lehnte das Möbelhaus diese ab, weil es sich um ein „Naturmerkmal“ handeln würde. Der Hersteller der Möbel hatte inzwischen Konkurs gemacht und das Möbelhaus konnte sich daher beim Hersteller nicht schadlos halten.
Laut Polsteratlas, der von Sachverständigen akzeptiert und genutzt wird, sind Brandzeichen auf Sitz, Rücken und Armlehne nicht zulässig und daher ein Mangel der Ware. Als „Naturmerkmal“ kann der Fehler nicht abgelehnt werden.
Narben von Brandzeichen im Rücken von Möbeln sind nicht zulässig.]]
Schlechte Erfahrungen bei Onlinekäufen
Onlinekäufe beinhalten ein besonderes Risiko. Bei Möbeln wir die Ware per LKW angeliefert und der Händler ist nicht vor Ort, um sich Reklamationen anzuschauen. Um nicht evtl. auf seinen Problemen sitzen zu bleiben, sollte man als Verbraucher sich die Möbel genau anschauen. Das 14-tägige Rückgaberecht sollte genutzt werden, wenn es zu Beginn schon Problem gibt. Dieses Recht kann ohne Angabe von Gründen in Anspruch genommen werden.
Insbesondere bei den Preiswerten Möbeln nimmt die Anzahl der falsch deklarierten Materialien ständig zu. Viele Onlinehändler ignorieren selbst bei Rückfragen den Wunsch nach einer wahrheitsgetreuen Materialbeschreibung und machen falsche Angaben zur verarbeiteten Qualität. Ob absichtlich falsche Angaben gemacht werden oder schlichtweg das Basiswissen fehlt, ist nicht klar. Daher kann man sich leider nicht immer auf die Angaben der Verkäufer verlassen. Bei Unklarheiten sollte schnell reagiert werden, damit das 14-tägige Rückgaberecht nicht verstreicht. Nach der Frist werden Reklamationen manchmal ohne Anwaltsdrohung gar nicht bearbeitet.
Internetkauf Juni 2011 - "Luxusklasse" entpuppt sich als teilweise Kunstleder
Kunde kauft ein Leder-Ecksofa für 1.629 € mit folgenden Beschreibungen: "Leder Ecksofa Polsterecke Ledersofa", "Leder Design Ecksofa", "handgefertigt", "qualitativ hochwertiges top-grain Rindsleder", "Sie kaufen hier auf ein Möbel-Einzelstück der absoluten Luxusklasse! Gönnen Sie sich diesen Traum" und "So ein Möbelstück werden Sie in normalen Möbelhäusern kaum finden und wenn, dann wird es einige 1.000,- Euro mehr kosten als hier!"
Im weiteren Text tauchte dann folgender Passus auf: "Alle Kissen, Sitzflächen, Ottomane oder Tische, welche Sie auf den Fotos sehen, sind mit besten echten italienischen Rindsleder bezogen." und "Alle unsere Möbelstücke werden in sorgsamer Handarbeit und mit besten Materialen (beanspruchte Stellen aus echtem hochwertigen Rindsleder (italienisches TOP GRAIN-LEDER/selbstverständlich FCKW-frei) individuell für Sie gefertigt."
Der Kunde hakte nach Erhalt der Möbel nach und erfuhr, dass sein "Möbel-Einzelstück der absoluten Luxusklasse" nur in den Kontaktflächen aus Leder sei und der Rest (Seitenteile, Rückenteil) aus Kunstleder. Aber gegen einen Aufpreis von 750 Euro wäre Vollleder möglich. Da die Möbel hier falsch deklariert wurden, ist eine Reklamation möglich. Um Möbel der "absoluten Luxusklasse" handelt es sich sicherlich nicht.
-> Daher immer in der Rechnung das Material angeben lassen! Z. B. "Echtes Leder, kein Spaltleder".
Internetkauf November 2011 - "Echtes Leder" entpuppt sich als Kunstleder
Kunde kauft mehrere Sessel als "Sessel Leder", "in Leder braun", "Sessel ist mit Leder bezogen", "mit echtem Leder bezogen". Am Möbel ist ein Lederlogo, und es stellt sich schnell raus, dass es ein Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite ist. Nach Rückfrage kommt es zu Anwaltsdrohungen und Beschimpfungen. Es wurde weiter behauptet, dass es sich um echtes Leder handelt.
-> Daher immer in der Rechnung das Material angeben lassen! Z. B. "Echtes Leder, kein Spaltleder".
Ein Extrembeispiel für Falschdeklaration
Internetkauf Februar 2012 - Nicht jede Falte im Leder ist ein Naturmerkmal!
Ein Kunde kauft Online einen Sessel. Nach Erhalt reklamiert er eine auffällige Falte mitten im Rücken. Als Antwort erhält er die Begründung, dass es sich um ein Naturmaterial handele, welches Falten etc. aufweisen kann und die Reklamation wird abgelehnt. Unsere Empfehlung an den Kunden war, vom 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch zu machen, um einen Streit über "Naturmerkmale" zu vermeiden. Die Falte war für ein "Naturmerkmal" viel zu ausgeprägt und zum Glück war die Rückgabefrist noch nicht verstrichen.
Diese Falte ist kein Naturmerkmal, sondern bei der Herstellung und in der Endkontrolle übersehen worden.
Internetkauf Januar 2012 - PU-Leder + Kunstleder ist kein "echtes Leder"
Eine Kundin kauft bei Ebay bei einem professionellen Möbelhändler eine Chesterfield-Garnitur mit 5 Sitzplätzen für 1.200 €. Im Angebot wird die Garnitur zuerst mit "PU-Leder" angegeben. Bei einer Rückfrage wird die Angabe korrigiert. Es sei "Echtleder". Nach Erhalt der Garnitur kontrolliert der Kunde das Leder und stellt fest, dass die Außenteile alle aus Kunstleder sind und die Kontaktflächen (Sitz, Rücken und Armlehne) aus folienbeschichtetem Spaltleder (PU-Leder). Laut Kennzeichnungspflicht hätte deutlich erkennbar darauf hingewiesen werden müssen, dass die Außenbereich mit Kunstleder bezogen sind und der Rest folienbeschichtetes Spaltleder ist. Besonders schlimm macht den Fall, dass die Kundin extra rückfragte, ob es auch sicher nicht um PU-Leder handelt und dies verneint wurde, weil alles "echtes Leder" sei.
Trotz Angabe, es sei "echtes Leder", war das Bezugsmaterial ein Mix aus Kunstleder und PU-Leder. Dazu ist das Spaltleder noch nicht mal durchgefärbt.