Schlechte Erfahrungen beim Ledermöbelkauf

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Häufig machen Kunden die gleichen Fehler/negativen Erfahrungen beim Möbelkauf. Um die typischen Probleme besser erkennen zu können, folgend einige exemplarische Fälle. Die meisten Probleme tauchen im unteren Preissegment auf, wo Hersteller die Materialqualität verschleiern oder manchmal sogar bewusst falsch angeben. Der Onlinehandel ist dabei besonders auffällig. Im mittleren und oberen Preissegment ist die Qualität oft gut, aber natürlich ist kein Hersteller fehlerfrei. Zum Glück überwiegen hier aber die zufriedenen Kunden. Sollten Sie selber schlechte Erfahrungen gemacht haben, können Sie gerne eine Mail an info@leder-info.de senden. Gerne mit Bildern und Kopien der Rechnung. Sollten die Fälle passen, nehmen wir die gerne anonym in diese Liste auf, um anderen potentiellen Kunden zu helfen.

Wichtig: Nehmen Sie in Fällen, wo Ihnen die Antwort auf eine Reklamation unbefriedigend erscheint und es Ihnen es wert ist, Hilfe von Fachleuten in Anspruch. Dazu bieten sich die Verbraucherberatungen, ein Ledersachverständiger, ein Anwalt oder ein Fachmann, den die örtliche Handwerkskammer vermitteln kann, an. Oft sind die Fälle kompliziert und man hat keine fundierten Kenntnisse der eigenen Anspruchsgrundlage. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Oft wird Ihnen bei einem Kundendienstbesuch das Gefühl gegeben, den Schaden selbst verursacht zu haben oder es wird argumentiert, dass es ein hinzunehmender Zustand sei und kein Mangel. Das kann durchaus sein. Aber der Kundendienst vertritt die Interessen des Möbelherstellers und/oder des Händlers. Bei Unsicherheit sollen Sie immer einen unabhängigen Rat einholen. Das kostet zwar Zeit und Geld, kann aber zu einer Änderung der Einschätzung führen. Schließlich haben Sie bei einem Möbelkauf i.d.R. viel Geld ausgegeben.


Inhaltsverzeichnis

Ledergeruch

Normalerweise riechen neue Möbel direkt nach dem Auspacken der fabrikneuen Ware. Das ist normal und verzieht sich bald wie bei einem neuen Auto. So ist es zumindest bei 99,9% aller Neukäufe von Ledermöbeln.

Seit ca. 2010 gibt es aber immer wieder Fälle (Betten, Polstermöbel), wo Kunden sich über starke, nicht ledertypische Gerüche beklagen. Typisch für solche Fälle sind:

  • Der Geruch ist eher chemisch-beißend.
  • Der Geruch lässt auch nach längerer Zeit nicht nach.
  • Der Geruch setzt sich auch in der Bekleidung fest und geht meist selbst beim Waschen nicht raus.
  • Der Geruch führt manchmal zu Kopfschmerzen oder Augentränen.

Das Ursprungsland der Möbel ist bei den bisher bekannt gewordenen Fällen Italien gewesen. In den meisten Fällen handelt es sich wohl um ein Konservierungsmittel, welches diesen starken und unangenehmen Geruch erzeugt. Wenn so ein markanter Geruch nicht nach wenigen Tagen verfliegt, sollten Sie sich Rat holen. Es gibt ein Gerichtsurteil, nach dem starke, unangenehme Gerüche nicht zumutbar sind, auch wenn der Geruch nicht giftig ist (Beschluss des OLG Bamberg vom 07.08.2009, Aktenzeichen: 6 U 30/09). Leider sind Gerüche nicht "messbar" und daher der Weg der Reklamation oft langwierig.

Die empfohlene Vorgehensweise:

  • Warten Sie nach Erhalt der Möbel erst einige Tage. Auch ein neues Auto hat zu Beginn einen stärkeren Eigengeruch. Der Geruch sollte aber innerhalb weniger Tage spürbar zurückgehen.
  • Ist der Geruch von Anfang an beißend, riecht Ihre Bekleidung und die ganze Wohnung danach, handelt es sich vermutlich um einen Problemfall.
  • Ist der Geruch nicht nur für Sie störend, sondern auch für andere, dann spricht das auch für einen Problemfall.
  • Reklamieren Sie zügig! In den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Hersteller, dass die Ware in Ordnung ist.
  • Nutzen Sie bei Onlinekäufen das 14-tägige Rückgaberecht! Das geht auch ohne Angabe von Gründen. Der Fairness halber sollten Sie den Grund aber angeben.
  • Notieren Sie sich Datum, Zeit und Namen der Personen. Reklamieren Sie schriftlich und per Einschreiben oder geben Sie die Reklamation mit Zeugen ab. Lassen Sie sich die Reklamation abzeichnen.
  • Bestätigt ein Experte, der zur Begutachtung vorbei kommt, dass das Leder nicht gut riecht, lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Notieren Sie den Namen und die Telefonnummer des Gutachters.
  • Merken Sie, dass man Sie nur vertröstet und nichts passiert, holen Sie sich bei einer Verbraucherberatung oder einem Anwalt Unterstützung. In vielen Fällen passiert wochenlang gar nichts. Lassen Sie sich das nicht gefallen.


Fall mit unangenehmen Ledergeruch bei Möbeln vom Dezember 2011

Ein Kunde beklagt sich über 12 Wochen alte Möbel (2 Sessel) von einem Möbelhaus, die fabrikneu angeliefert worden waren. Trotz der 12 Wochen Wartezeit riechen die Sessel stark. Die Gattin beklagt tränende Augen. Die Bekleidung riecht nach der Nutzung der Möbel auch nach dem Geruch des Leders. Nach einer Reklamation wurden die Möbel abgeholt. Angeblich würden die nach einer "Behandlung/Belüftung" nicht mehr übernatürlich riechen. Nach der deutlichen und schriftlichen Empfehlung, die Möbel doch bitte nicht in der Halle des Möbelhauses sondern in einem Mitarbeiterbüro stehen zu lassen, um zu prüfen, ob der Geruch wirklich nicht mehr da ist, wurden die Möbel dauerhaft zurückgenommen. Der Kunde suchte sich neue Möbel aus und verzichtete auf sein Recht der Kaufpreiserstattung.

Fall mit unangenehmen Ledergeruch bei Möbeln vom Dezember 2011

Ein Kunde hatte eine Möbelgarnitur (3er Sofa, 2 Sessel, Preis 1.300 €) mit schwarzem Glattleder vor ca. 11 Monaten gekauft. Bei einer zurückliegenden, ersten Reklamation wurde der Geruch als „normal“ bezeichnet. Aber nach 11 Monaten riecht bei Benutzung anschließend die Bekleidung und auch Fremde finden den Geruch in der Wohnung unangenehm. Nach einer erneuten Prüfung wurden im Januar 2012 Ersatzmöbel aus dem Sortiment des Möbelhauses angeboten. Aber da war nichts Passendes dabei. Im Februar 2012 wurden die Möbel abgeholt und der Kaufpreis erstattet.

Fall mit unangenehmen Ledergeruch bei Möbeln vom Februar 2012

Im März 2011 kaufte ein Kunde eine Ledergarnitur. Nach 4–5 Monaten hatte die Garnitur immer noch einen unangenehmen Eigengeruch, der auch Besuchern auffiel. Ein Servicemitarbeiter bestätigte den Geruch. Auch beim Besuch eines Sachverständigen blieb es bei diesem Urteil. Daher wurde die Couch am 09.11.2011 abgeholt. Drei Monate blieb die Garnitur beim Hersteller in Italien. Ende Januar erhielt der Kunde seine Couch mit der Information zurück, dass jetzt alles in Ordnung sei. Der Geruch war aber unverändert, was auch von Zeugen bestätigt wurde. Anfang Februar schrieb der Kunde daher noch mal einen Brief mit Verweis auf das Geruchsurteil (OLG Bamberg vom 07.08.2009, Aktenzeichen: 6 U 30/09). Das Möbelhaus holte daraufhin die Garnitur ab und der Kunde war mit einem Neukauf im gleichen Haus von einem anderen Hersteller einverstanden.

Fall mit unangenehmen Ledergeruch bei Möbeln vom Mai 2012

Ein Kunde erhält eine Ledergarnitur (Eckcouch 2,5er + 2er + Ecke + Hocker) für 2.055 Euro am 20.12.2011. Das Leder ist einfarbig, glatt, seidenmatt, caramel pigmentiert. Der Geruch ist unangenehm chemisch und auch Fremde bemerken den Geruch sofort beim Betreten der Wohnung. Nach der ersten Reklamation vom 24.05. kommt ein Mitarbeiter des Möbelhauses am 04.06. und empfindet den Geruch als nicht angemessen. Dem Kunden wird angeboten, sich eine andere Couch auszusuchen. Der Kunde ist damit einverstanden und wechselt den Hersteller und das Material.

Fall mit unangenehmen Ledergeruch bei Möbeln vom Mai 2013

Ein Kunde erhielt am Freitag vor Pfingsten eine neue Möbelgarnitur aus Leder. Ein Zweisitzer und ein Sessel aus hellem Glattleder für 2.500 €. Der Geruch vom Leder war stark chemisch und die Besitzerin klagt über eine belegte Zunge, Kopfschmerzen und tränende Augen. Auch die Bekleidung nahm den Geruch an und Besucher empfanden den Geruch als auffallend und warenuntypisch. Sofort nach Pfingsten rief sie beim Möbelhaus an. Daraufhin wollte das Möbelhaus jemanden zur Prüfung schicken. Nach nochmaliger Nachfrage, weil die Wohnung so nicht bewohnbar war und man sich um die eigene Gesundheit Sorgen machte, kam jemand am Mittwoch nach Pfingsten zur Begutachtung. Zuerst wurde der Geruch als „normaler Ledergeruch“ abgetan. Aber nach einiger Zeit in der Wohnung entschied der Gutachter vom Möbelhaus, dass die Ledermöbel abgeholt und der Kaufpreis erstattet werden müsste. Noch am gleichen Tag wurde die Garnitur abgeholt. Die Wohnung roch auch noch am Folgetag nach "Chemie". Die in der Zeit getragene Bekleidung, Decken und die Gardinen mussten gewaschen werden, weil der Geruch den Textilien anhaftete.

Fall mit unangenehmen Ledergeruch bei Möbeln vom September 2013

Eine Kundin hatte im Januar 2013 ein Bett mit ein Gestell mit weißem Leder bezogen im örtlichen Möbelhaus erworben (2.800 € zzgl. Lattenrost und Matratze). Mit zunehmender Wärme im Frühling nahm der unangenehme und nicht ledertypische Geruch zu und wurde unzumutbar. Das Leder stammte aus Italien und war weiß pigmentiert. Auffällig war, dass der unangenehme Geruch nicht direkt am Leder war genommen werden konnte, aber immer im Raum stand. Der Zusammenhang mit dem Leder war aber eindeutig. Das Schlafzimmer war dadurch für das Ehepaar nicht mehr nutzbar. Der Geruch störte und „trockene“ Augen tauchten als Symptome auf. Nach der Reklamation kamen mehrfach Kundendienstleute und Mitarbeiter vom Möbelhaus zur Begutachtung. Der letzte Besuch war im September und der Kundendienstmann bestätigte den nicht passenden Geruch Vorort. Nach diesem Termin bot das Möbelhaus eine Rücknahme ohne Anerkennung von Rechtspflichten an und verlangte aber ein Neukauf im gleichen Wert im eigenen Möbelhaus. Ohne eine Neubestellung eines neuen Bettes wollte das Möbelhaus keine Abholung veranlassen. Die Kundin war damit nicht einverstanden, weil offensichtlich ein Mangel vorliegt und dann kein Rechtsanspruch auf Neukauf im gleichen Möbelhaus bestünde. Sie möchte das Geld zurück oder ein Bett mit normalem Ledergeruch. Das Ergebnis dieser Forderung steht noch aus.


Missverständliche oder falsche Materialangaben

Möbelhaus Kauf 2009 - Leder entpuppt sich als Lederfaserstoff

2009 kaufte ein Kunde 7 Stühle in einem Möbelgeschäft. Materialbezeichnung laut Vertrag: Stuhl XXXXX, Leder schwarz.


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2012 platzt die Oberfläche an mehreren Stellen auf, obwohl keine besondere Belastung vorlag.


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Das Material platzt bei normaler Nutzung auf

 

Auf den ersten Blick wirkt das Material wie ein Kernleder in schwarz. Im Anschnitt erkennt man aber, dass es eine Folie auf einem Untermaterial ist, was nur auf den ersten Blick an Leder erinnert.


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Eine Folie auf einem leicht abreißenden Faserverbund

 

Die Oberfläche besteht aus einer Folie mit einer Haarporenprägung und das Untermaterial ist ein Fasergefüge aus aufgelösten Lederfasern, die mit einem „Kleber“ verbunden sind. Der Brenntest zeigt, dass das Material eine Flamme hält, was bei echtem Leder nicht passiert. Man kann ein angelöstes Materialende mit zwei Fingern ohne großen Kraftaufwand weiter reißen. Die Fasern haben nicht wie bei echtem Leder einen starken Verbund. Die Fasern „kleben“ nur aneinander und sind nicht natürlich miteinander verwachsen und haben nicht annähernd die Stabilität von Leder.

Nach RAL 060 A 2 dürfen Materialien nur als Leder bezeichnet werden, „die unter Erhaltung der gewachsenen Fasern in ihrer natürlichen Verflechtung hergestellt worden sind. Aufgelöste und neu verbundene Fasern müssen als Lederfaserstoff deklariert werden. Beim vorliegenden Material handelt es sich daher nicht um „Leder“, sondern um „Lederfaserstoff“.

Zwischen Kauf und Reklamation lagen über 2 Jahre. Die Fristen für einen Sachmangel waren damit abgelaufen. Nach einem Kurzgutachten, welches Klarheit über die Materialart schuf, bot das Möbelhaus aber trotzdem die Kaufpreiserstattung und die Abholung der Möbel an. Es hätte auch anders ausgehen können.

Daher lautet die Empfehlung, Mängel umgehend und vor Ablauf der 2-Jahres Frist zu melden, da sonst kein Rechtsanspruch auf Ausgleich mehr besteht.


Internetkauf Juni 2011 - "Luxusklasse" entpuppt sich als teilweise Kunstleder

Kunde kauft ein Leder-Ecksofa für 1.629 € mit folgenden Beschreibungen: "Leder Ecksofa Polsterecke Ledersofa", "Leder Design Ecksofa", "handgefertigt", "qualitativ hochwertiges top-grain Rindsleder", "Sie kaufen hier auf ein Möbel-Einzelstück der absoluten Luxusklasse! Gönnen Sie sich diesen Traum" und "So ein Möbelstück werden Sie in normalen Möbelhäusern kaum finden und wenn, dann wird es einige 1.000,- Euro mehr kosten als hier!"

Im weiteren Text tauchte dann folgender Passus auf: "Alle Kissen, Sitzflächen, Ottomane oder Tische, welche Sie auf den Fotos sehen, sind mit besten echten italienischen Rindsleder bezogen." und "Alle unsere Möbelstücke werden in sorgsamer Handarbeit und mit besten Materialen (beanspruchte Stellen aus echtem hochwertigen Rindsleder (italienisches TOP GRAIN-LEDER/selbstverständlich FCKW-frei) individuell für Sie gefertigt."

Der Kunde hakte nach Erhalt der Möbel nach und erfuhr, dass sein "Möbel-Einzelstück der absoluten Luxusklasse" nur in den Kontaktflächen aus Leder sei und der Rest (Seitenteile, Rückenteil) aus Kunstleder. Aber gegen einen Aufpreis von 750 Euro wäre Vollleder möglich. Da die Möbel hier falsch deklariert wurden, ist eine Reklamation möglich. Um Möbel der "absoluten Luxusklasse" handelt es sich sicherlich nicht.

Daher immer in der Rechnung das Material angeben lassen! Z. B. "Echtes Leder, kein Spaltleder".


Internetkauf November 2011 - "Echtes Leder" entpuppt sich als Kunstleder

Kunde kauft mehrere Sessel als "Sessel Leder", "in Leder braun", "Sessel ist mit Leder bezogen", "mit echtem Leder bezogen". Am Möbel ist ein Lederlogo, und es stellt sich schnell raus, dass es ein Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite ist. Nach Rückfrage kommt es zu Anwaltsdrohungen und Beschimpfungen. Es wurde weiter behauptet, dass es sich um echtes Leder handelt.

Daher immer in der Rechnung das Material angeben lassen! Z. B. "Echtes Leder, kein Spaltleder".


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Ein Extrembeispiel für Falschdeklaration

 


Internetkauf Januar 2012 - PU-Leder + Kunstleder ist kein "echtes Leder"

Eine Kundin kauft bei Ebay bei einem professionellen Möbelhändler eine Chesterfield-Garnitur mit 5 Sitzplätzen für 1.200 €. Im Angebot wird die Garnitur zuerst mit "PU-Leder" angegeben. Bei einer Rückfrage wird die Angabe korrigiert. Es sei "Echtleder". Nach Erhalt der Garnitur kontrolliert der Kunde das Leder und stellt fest, dass die Außenteile alle aus Kunstleder sind und die Kontaktflächen (Sitz, Rücken und Armlehne) aus folienbeschichtetem Spaltleder (PU-Leder). Laut Kennzeichnungspflicht hätte deutlich erkennbar darauf hingewiesen werden müssen, dass die Außenbereich mit Kunstleder bezogen sind und der Rest folienbeschichtetes Spaltleder ist. Besonders schlimm macht den Fall, dass die Kundin extra rückfragte, ob es auch sicher nicht um PU-Leder handelt und dies verneint wurde, weil alles "echtes Leder" sei.


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Trotz Angabe, es sei "echtes Leder", war das Bezugsmaterial ein Mix aus Kunstleder und PU-Leder. Dazu ist das Spaltleder noch nicht mal durchgefärbt.

 

Möbelhaus Kauf 2013: Kunstleder, statt Ledergarnitur

Im Oktober 2013 wurde bei einer großen Möbelhaus-Kette eine "Ledergarnitur" gekauft. Nach ca. 8 Monaten löste sich Material entlang der Nahtkanten.


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Ablösung der Oberfläche beim "Leder" erweist sich als Kunstleder.

 

Das Möbelhaus wies die Reklamation als normalen Verschleiß zurück und bot an, 50% der Reparaturkosten zu tragen. Nach einer schriftlichen Stellungnahme vom LEDERZENTRUM, dass eine Ledergarnitur nur mit Kunstleder kombiniert werden darf, wenn dieses auch beim Kauf mitgeteilt wird und dass der Schaden für Kunstleder zwar typisch, aber in so kurzer Zeit als Mangel gesehen werden müsste, gab das Möbelhaus nach und bot Ersatz an. Der Kunde entschied sich für eine Ledergarnitur im höheren Preissegment eines Markenherstellers.


Möbelhaus Kauf 2014: Semianilinleder ist kein Semianilinleder

Da Semianilinleder als hochwertiger gelten als pigmentierte Glattleder und dann auch teurer angeboten werden, kann es vorkommen, dass Semianilinleder nicht richtig deklariert werden. Kennzeichnend für Semianilinleder sind die Natürlichkeit und Weichheit. Laut der geltenden Normen für Lederbegriffe müssen die Narbung und die Haarporen erkennbar sein. Im Zweifel mit einer Digitalkamera mit Makrofunktion bei gutem Licht eine Aufnahme machen. Gezoomt kann man dann schon oft erkennen, ob Haarporen sichtbar sind.

In diesem Fall fühlte sich das Leder nach Erhalt der Möbel und der Bezeichnung "Semianilinleder" im Kaufvertrag nicht natürlich genug an. Es wurde beim Kauf sogar alternativ ein pigmentiertes Glattleder angeboten, aber der Kunde entschied sich bewusst für das weichere und natürlichere Semianilinleder. Bei der Prüfung der Makroaufnahmen mit einer handelsüblichen Digitalkamera zeigte sich, dass das die Haarporen komplett mit einer Farbschicht abgedeckt waren. Der Kunde konnte mithilfe dieser Fotos erfolgreich reklamieren und entschied sich für den Austausch zu einer neuen Garnitur mit richtigem Semianilinleder.


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Als Semianilinleder angebotene Leder, die aber eindeutig keine sind.

 


Möbelhaus Kauf 2014: Ledermöbel entpuppen sich als Kunstledermöbel

2014 wurde eine Möbelgarnitur mit Lederbezug für 3.500 € in einem Möbelhaus in Norddeutschland erworben. Misstrauisch wurde der Eigentümer, weil er nach längerem Sitzen stärker schwitzte als erwartet. Bei anderen Ledermöbeln hatte er dieses Erlebnis nicht.

Anmerkung: Erfahrenen Lederexperten geht es genauso. Selbst weniger hochwertige Ledermöbel führen nicht zum gleichen „Schwitzen“ wie geschlossene Kunstlederoberflächen. Man merkt durch das Schwitzen in Restaurants, auf Wartemöbeln in Hotels, Bahnhöfen, Arztpraxen oder auf Möbeln von Freunden oder Bekannten, ob es sich um Leder oder Kunstleder handelt. Das reicht zwar noch nicht als Nachweis, ist aber ein starker Indikator. Leder nimmt Wasserdampf selbst durch dickere Farbschlichten besser auf als Kunststoffe. Gummistiefel führen auch zu stärkerem Schwitzen als wasserdichte Wanderstiefel aus Leder. Da hat Leder einen klaren Vorteil gegenüber Substitutionsprodukten.

Die Empfehlung war den Spannstoff unter den Möbeln zu lösen und die Rückseite zu prüfen. Bei der Überprüfung stellte sich raus, dass das verarbeitete Material nicht der Lederprobe beim Kauf entsprach. Es handelte sich um Kunstleder mit einem weißen Stoff auf der Rückseite. Bei "Ledermöbeln" gilt die Regel, dass diese komplett mit Leder bezogen sein müssen, wenn keine weiteren Angaben beim Kauf gemacht werden. "Ledermöbel mit Rückseiten aus Kunstleder" sind erlaubt. Die Deklaration muss aber für den Konsumenten eindeutig sein. In diesem Fall wurden aber "Ledermöbel" verkauft.


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Eindeutig kein Leder. Als "Ledermöbel" deklarierte Polstermöbel ohne weitere Angaben müssen komplett mit Leder bezogen sein.

 

Nach der Konfrontation mit dem Ergebnis erhielt der Kunde die Antwort, dass aufgrund eines „Fehlers in der Distribution des Herstellers bei der Verpackung und dem Versand“, es zu einer Verwechslung gekommen sei. Ein Austausch in Leder wurde angeboten. Es kam nicht zur Klärung, ob das Möbelhaus oder der Hersteller mit System vorgegangen sind oder ob es wirklich nur ein einmaliger Fall war.


Online-Kauf 2017: Barhocker als "Leder" verkauft entpuppen sich als Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite

Ein Kunde erwarb im Oktober 2017 Barhocker in einem Onlineshop mit der Kennzeichnung "Leder weiß" oder "Kubischer Leder Barhocker". Nach einiger Zeit wurde der Kunde misstrauisch und entnahm von unten eine Materialprobe und machte Fotos.


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Echtes Leder ist ein Fasergeflecht ohne Textilien oder geschäumten Schichten.

 

Das als Leder deklarierte Material entpuppte sich als Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite. Oft wird dieses Material falsch deklariert, weil Kunden für echtes Leder bereit sind, mehr auszugeben und weil es als Kunstleder bei einer rückseitigen Betrachtung für den Unkundigen nicht sofort als Kunstleder auffällt.

Nach einem Schreiben mit entsprechendem Hinweis auf die Falschdeklaration hat PayPal den Käuferschutz aktiviert und der der Online-Verkäufer daraufhin die Rücknahme akzeptiert.

Leider ist insbesondere der Online-Handel auffällig für Falschdeklarationen. Gründe sind unkundige Online-Verkäufer, aber auch die Hoffnung, dass Kunden die Falschdeklaration nicht merken. Leider ist der Anteil der Händler, die bewusst falsch deklarieren sehr hoch. Wir empfehlen daher immer genau hinzuschauen und Was man beim Neukauf von Ledermöbeln beachten sollte sich richtig beraten zu lassen.


Online-Kauf 2018: Designermöbel aus Anilinleder erweisen sich Pigmentleder- und Kunstleder-Mix

Im Dezember 2018 wurde ein Mies van der Rohe Barcelona Chair für 497 € in einem Online-Shop in Irland erworben. Das Bezugsmaterial wurde als „Anilinleder“ angegeben: „Weiches, strapazierfähiges und pflegeleichtes Anilinleder das schön altert.“ Der Verdacht kam nach Erhalt auf, dass es kein Anilinleder sein könnte.

In der Norm DIN EN 15987 ist der Begriff Anilinleder definiert. Es ist ein Glattleder, dessen natürlicher Narben nicht pigmentiert (oberflächengefärbt) ist. Das Leder ist offenporig. Die Beschichtungsstärke darf nicht über 0,01 mm liegen. Diese Normen dienen dem Schutz des Handels und des Endverbrauchers vor Falschdeklarationen der Materialarten.


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Das Leder wirkt beschichtet und ein Wasser dringt nicht ein. Es ist nicht offenporig.

 

Die Tests zeigten, dass es sich um ein oberflächenbeschichtetes Material handelt. Der natürliche Narben ist nicht erkennbar und ein verriebener Tropfen Wasser zieht nicht ein.

Bei der Prüfung der Materialmuster vielen Unterschiede auf. Bei der ersten Materialprobe entsprach das Fasergefüge dem Fasergefüge von Leder.


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Typisches Fasergefüge von Leder.

 

Auch das Brennverhalten und der Geruch entspricht Leder. Das Material brennt schlecht und schrumpft und riecht nach verbrannten Haaren.


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Typisches Brennverhalten von Leder.

 

Die zweite Materialprobe entspricht nicht dem Fasergefüge von Leder und erinnert an Synthetikmaterialien. Das Brennverhalten ist für Synthetik typisch. Das Material brennt schnell, schmilzt und der Geruch ist wie von verbranntem Plastik.


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Typisches Fasergefüge und Brennverhalten von Kunstleder.

 

Ergebnis: In diesem Fall sind zwei Oberflächenmaterialien verarbeitet. Ein Leder mit einer Beschichtung und Kunstleder. Beide Materialien sind eindeutig kein Anilinleder im Sinne der relevanten Norm. Eine Reklamation ist berechtigt. Anilinleder ist hochwertiger als pigmentiertes Glattleder oder Kunstleder und unabhängig von der Wertigkeit ist die Materialbezeichnung falsch. Zudem muss nach der RAL GZ 430 bei der Materialdeklaration angegeben werden, wenn Leder mit Kunstleder kombiniert wird.

Der Käufer hatte bis zur Reklamation nur eine Anzahlung von 97 € geleistet. Die Bitte um Austausch oder Erstattung der Anzahlung wurde nicht beantwortet.


Verbotene oder problematische Materialbezeichnungen


Qualitätsprobleme beim Möbelkauf

Die meisten Kunden gehen davon aus, dass "Ledermöbel" immer etwas Besonderes sind, egal wie preiswert die Objekte sind. Leider ist im unteren Preissegment die Lebenserwartung oft nur sehr gering. Aber auch bei teureren Möbeln kann es zu Qualitätsproblemen kommen, sind dort aber seltener.


Fall im November 2011 - Material bricht nach 3 Jahren auf

Laut Kaufvertrag wurde im November 2008 eine Garnitur günstig erworben. Im November 2011 war die Oberfläche im Rückenteil aufgebrochen, obwohl die Fläche nicht stark belastet wurde. In den Bruchstellen ist gut zu erkennen, dass es ein stark beschichtetes, nicht durchgefärbtes Material ist, welches ohne besondere Belastung zerfällt. Im Kaufvertrag wird das Material nicht angegeben, und nach drei Jahren war die Gewährleistung verstrichen, und der Hersteller und das Möbelhaus fühlten sich nicht mehr zuständig.

Daher immer in der Rechnung das Material angeben lassen! Z. B. "Echtes Leder, kein Spaltleder".


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Eine extrem schlechte Lederqualität im unteren Preissegment nach 3 Jahren

 

Fall im März 2014 – Leder färbt ab und ist nicht durchgefärbt

Hier wurde ein Möbel aus Büffelleder in der Farbe Bordeaux erworben. Im Verkaufsprospekt wurde die Naturmerkmale hingewiesen. Gefärbt wäre das Leder durch einen Wachsauftrag, der eine einzigartige Patina erzeugen würde. Dazu habe das Leder eine Wachs-Imprägnierung, die das Leder gegen Flüssigkeiten schützen würde.

Dem Kunden war seine Lederart nicht ganz klar und ihm kamen die Farbunterschiede im Randbereich merkwürdig vor. Das Misstrauen war auch berechtigt. Im Randbereich war das Leder ein ungefärbtes Chrom-Crust. Das war auf die Möbel bezogen worden. Danach wurde das Leder durch eine Wischtechnik eingefärbt. Bei hochwertigen Möbeln werden durchgefärbte Leder im gleichen, aber helleren Ton verwendet, damit es bei Gebrauchsspuren eine schöne Patina ergibt. Hier wurde ein preiswertes Chrom-Crust verwendet. Wenn die Möbel dazu auch preiswert sind, ist das noch akzeptabel.


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Chrom-Crust wurde patiniert.

 

Durchgefallen ist das Leder beim Reibtest. Mit einem trockenen und leicht angefeuchteten Lappen wurde der Farbabrieb getestet.


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Links geprüfte Büffelleder-Muster - Rechts Ergebnisse vom Reibtest

 

Beim einfachen Trockenreibtest (rechter Fleck 10 x mit einem weichen Lappen gerieben) verfärbte sich der Lappen. Beim Nassreibtest (linker Fleck) verfärbte sich der Lappen noch stärker. Zum einen ist so ein Farbabrieb viel zu stark und dazu steht dieses Ergebnis im Wiederspruch zur Werbeaussage dieser Möbel, das Leder hätte eine Wachs-Imprägnierung, die das Leder gegen Flüssigkeiten schützt. Die Empfehlung war hier, die Möbel aufgrund eines Mangels zu reklamieren. Die Farbe war nicht ausreichend fixiert. Üblicherweise wir die Farbe entweder bei der Fassfärbung ausreichend abriebfest fixiert oder mit einem Finish gegen Abfärbungen geschützt.


Fall im September 2014 - Farbablösung auf Leder im Kontaktbereich

Ein Kunde eines Sessels beklagt sich nach ca. 6 Monaten Nutzungsdauer, dass sich die Farbe des Leders auf seiner Armlehne lösen würde. Offensichtlich löst sich die Farbe im Kontaktbereich mit der Haut der Hand und des Armes. Es ist ein doppelt gefärbtes Leder, wo die Patinafarbe dunkler ist als die hellere Lederfarbe darunter. Durch das Durchschimmern der helleren Farbe durch die dunklere Patinafarbe entsteht ein Wolkeneffekt. Die untere Farbschicht ist unbeschädigt und hat offensichtlich nicht das gleiche Problem wie die darüber liegende, dunklere Patinafarbe. Der Kundendienst begutachtete den Fall und ließ das Leder nach gängigen Normtests prüfen. Das Leder bestand die Tests und dem Kunden wurde mitgeteilt, dass die Schuld wohl bei ihm läge. Er muss das Leder wohl „falsch behandelt“ haben. Eine gar nicht so seltene Situation.


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Farbablösung der oberen Patinafarbe im Kontaktbereich mit der Haut. Durch Fette weicht die obere Farbschicht auf, verschiebt sich und löst sich ab.

 

Ein Manko der Normtests ist das Fehlen eines Tests, welcher die Sensibilität von Hautfetten im Schweiß oder der Haare auf Leder lebensnah darstellt. Löst sich die Farbe ab, wird nach den gängigen Normtests geprüft. Das Leder wird für gut gefunden und dem Kunden wird unterstellt, zu aggressive Medikamente genommen zu haben oder falsch gereinigt oder gepflegt zu haben. Dabei ist der Branche bekannt, dass das nicht immer die Ursache ist, sondern ein Qualitätsmangel, der die Alltagstauglichkeit der Möbel nicht gewährleistet, aber von den Tests nicht aufgedeckt wird. Es ist auch unverständlich, dass es keinen gängigen Test für Fette gibt, obwohl Leder mit fettigen Produkten traditionell gepflegt wird und jeder Mensch fettige Haut, fettigen Schweiß und fettige Haare hat. Der sogenannte "Schweißtest" prüft aber nur den PH-Wert, aber nicht die Fettempfindlichkeit, wie man vom Wortlaut des Tests her vermuten würde.

Dabei lässt sich so ein Schaden durch Test durchaus simulieren. Gibt man auf das Leder ein Testfett und belässt es 48 Stunden bei 60 Gad, ergeben sich ganz andere Ergebnisse. Die 60 Grad sollen die Wärme der Sonneneinstrahlung über einen längeren Zeitraum simulieren. Bei 60 Grad verbrennt oder schrumpft ein Leder noch nicht. Aber durch die Wärme zieht das Fett in die Zurichtung ein. Reibtests zeigen nach diesem Vorgang, wie leicht sich die Farbe dann ablösen lässt. Bei einem trockenen Abriebtest fängt die obere Farbe an sich bereits nach 80 Zyklen zu lösen. Beim Schweißtest sogar schon nach 16 Reibungen.


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Links der Farbabrieb nach Trockenreibtest, rechts nach mit Schweißlösung. Die durch das Fett aufgeweichte Farbschicht schiebt sich runter. Der Filz verfärbt sich noch nicht mal.

 

Damit lässt sich zum einen zeigen, dass die obere Schicht deutlich empfindlicher ist als die darunter und mit Vergleichstests auf anderen Ledern lässt sich zeigen, dass diese Empfindlichkeit außerordentlich ist und dass die gängigen Tests das Problem nicht simulieren. Daher kann man Betroffenen nur raten, sich nicht mit den üblichen Tests abzufinden, sondern zu verlangen, dass die Fettempfindlichkeit der Zurichtung getestet wird. Der Kunde hat keine Schuld am vorliegenden Schaden, sondern das Leder ist nicht alltagstauglich.


Fall im März 2016 – Lederfarbe bricht auf

Ein Kunde kauft im Februar 2015 eine Ledermöbelgarnitur für 2.300 €. Nach 10 Monaten bricht die Lederfarbe. Es ist ein Zweipersonenhaushalt und beide sind berufstätig ohne Kinder und Haustiere. Die Schuppenbildung der Oberfläche ist nicht nur im Gebrauchsbereich, sondern zieht sich bis an den Rand der Polsterkissen. Nach einer ersten, erfolglosen Reklamation wurde noch mal deutlich darauf hingewiesen, dass die Reklamation berechtigt ist, weil das Schadensbild durch normalen Gebrauch unmöglich entstanden sein kann. Daraufhin bot das Möbelhaus den Umtausch oder eine alternative Garnitur an.


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Eindeutig handelt es sich nicht um normale Gebrauchsspuren. Die Farbschicht bricht von alleine auf.

 

Fall im Oktober 2017 – Farbablösung (Delamination) auf oberflächengefärbtem Glattleder

Im Oktober 2017 reklamierte ein Kunde ein mit pigmentiertem Glattleder bezogenes Sofa, weil es an vielen Stellen, auch ohne Kontakt im Gebrauch, sich eine Schicht ablöste (Delamination). Das Sofa war zu diesem Zeitpunkt knapp über ein Jahr alt. Die Reklamation wurde abgelehnt. Es sei ein Kundenverschulden. In einem Schreiben wiesen wir darauf hin, dass es in diesem Fall keine logische Erklärung für ein Kundenverschulden gäbe, welches in der Ablehnung auch nicht näher erläutert wurde. Häufig wird mit Medikamenten argumentiert, die über die Haut ausgeschwitzt würden und das Leder schädigen. Es gibt keine wissenschaftliche Untersuchung, welches Medikament in welcher Dosis Lederfarbe im Kontaktbereich anlöst. Häufig wird auch mit falscher Reinigung und Pflege argumentiert. Zu scharfe Mittel könne Farbschäden erzeugen, es kommt aber keine Farbablösung wie in diesem Fall dabei zustande. Auch das Anecken mit Staubsaugern oder das zu starke Reiben beim Reinigen oder Pflegen führt nicht zu so einer Farbablösung und erst recht nicht in diesem Umfang. Ca. neun Monate nach der Reklamation und nach Einschaltung eines Anwalts wurde kostenloser Ersatz angeboten.


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Viel zu starke und umfangreiche Farbablösung. Ein Kundenverschulden ist in diesem Fall nicht plausibel.

 

Naturmerkmale, Narben, Hautschäden, Narbenunterschiede, Farbunterschiede

Immer wieder kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Käufern, welche Naturmerkmale bei Leder zulässig sind und welche nicht. Es gibt die unterschiedlichsten Lederarten und je natürlicher ein Leder ist, desto eher sind diese Naturmerkmale auch sichtbar. Entscheidend ist die Kommunikation mit dem Kunden. Wird ausdrücklich auf die Naturmerkmale hingewiesen und beeinträchtigen diese nicht die Robustheit und Langlebigkeit des Leders, liegt auch kein Mangel vor. Leder ist ein Stück Natur und eine natürliche Kuhhaut hat immer Abweichungen schon innerhalb einer Haut. Völlig gleichmäßige Leder wurden durch Maschinen, Prägungen und Färbungen erst gleichmäßig gemacht und sind längst nicht so natürlich wie nicht so stark behandelte Leder. Solange der Kunde informiert ist, hat er die frei Wahl, gleichmäßiges und weniger natürliches Leder zu kaufen oder oder ein Leder, wo man die Natürlichkeit des Materials spürt und sieht.

Fall vom September 2011 - Narben von Branzeichen im Leder

Ein Kunde kaufte im Juli 2011 eine Eckgarnitur für 1930 € in einem Möbelhaus. Er erhielt die Garnitur im September 2011. Im Rücken eines Sitzplatzes hatte die Garnitur eine 15 Zentimeter lange Narbe. Die Narbe scheint von einem Brandzeichen herzurühren und ist gut sichtbar. Der Rest der Möbel hat keine vergleichbaren Narben und ist einfarbig und gleichmäßig.

Nach einer Reklamation lehnte das Möbelhaus diese ab, weil es sich um ein „Naturmerkmal“ handeln würde. Der Hersteller der Möbel hatte inzwischen Konkurs gemacht und das Möbelhaus konnte sich daher beim Hersteller nicht schadlos halten.

Laut Polsteratlas, der von Sachverständigen akzeptiert und genutzt wird, sind Brandzeichen auf Sitz, Rücken und Armlehne nicht zulässig und daher ein Mangel der Ware. Als „Naturmerkmal“ kann der Fehler nicht abgelehnt werden. Mit dieser Information reklamierte der Kunde nochmals. Ihm wurde daraufhin sofort ein Preisnachlass oder der Umtausch angeboten. Der Kunde war mit 400 € Preisnachlass zufrieden und hat nun ein Unikat. Ein Risiko, dass die Stelle schwächer ist als der Rest, gibt es nicht. Narben die verheilt sind, haben keine Instabilitäten. Nur die Optik ist eingeschränkt.


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Narben von Brandzeichen im Rücken von Möbeln sind nicht zulässig.

 


Fall vom Dezember 2012 – Sichtbare Naturmerkmale im Leder

Ein Kunde kaufte eine Wasserbüffelleder-Möbelgarnitur als Anilinleder der Stärke 1,4 bis 1,6 Millimeter. Im begleitenden Informationsmaterial wies der Möbelhersteller darauf hin, dass die Oberfläche nicht korrigiert wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass alle Naturmerkmale sichtbar sind. Dazu wurden Zeckenbisse, Narben, Heckenrisse, Abschürfungen und Hautfalten aufgezählt. Auf mögliche Farbunterschiede der Flächen wurde hingewiesen. Es wurde auch betont, dass Vernarbungen dunkler sind. Dazu wurde auf die Patinaentstehung hingewiesen. Der Glanzgrad kann sich im Kontaktbereich verstärken, durch Kontakt und Licht kann das Leder mit der Zeit partiell dunkler werden oder verbleichen. Eine sichtbare Natürlichkeit ist gewollt und macht das Möbel zu einem Unikat.


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Die Naturmerkmale sind alle im akzeptablen Rahmen. Die ausgefranzte Naht kann mit der Nagelschere gestutzt werden.

 

Der Kunde reklamierte daraufhin Narben und Flecken im Leder und ausgefranzte Schnittkanten. In diesem Fall hat aber der Hersteller Recht. Die Möbel sind rustikal und gehen nicht über das Erwähnte hinaus. Die Beschreibung ist Korrekt und weist auf die Naturmerkmale hin. Dadurch wurde dem Kunden keine Minderqualität „untergejubelt“. Für Lederkenner ist es eine schöne und naturnahe Ledergarnitur und die Hinweise waren erstaunlich offen und klar. Hier ist Mangel zu erkennen.


Fall vom November 2013 – Verheilte Narbe im Leder

Im November 2013 kauft ein Kunde eine neue Möbelgarnitur mit einem pigmentiertem Glattleder. Beim Prüfen der Ware stellt er fest, dass sich im unteren Bereich einer Lehne eine Narbe befindet. Störend wird die Stelle nicht empfunden, aber die Sorge ist da, ob es eine Art Sollbruchstelle sein könnte. Optisch wirkt die Narbe aber verheilt. Nach prüfendem Ziehen und Zerren in dem Bereich veränderte sich das Leder nicht. Daher ist davon auszugehen, dass es eine verwachsene Narbe ist und die Stabilität des Leders nicht beeinträchtigt wird. Verwachsene Narben bilden meist eine Wulst und sind dadurch sogar noch stabiler als das Umgebungsleder. Da die Narbe den Gesamteindruck nicht störte und die Stabilität nicht beeinträchtigt wurde, war der Kunde mit dem Möbel zufrieden. Solche Stellen sind auch keine Mangel. Die gehören zu Naturprodukten dazu und sind daher auch im unauffälligen Maße keine Mange.


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Diese verheilte Narbe beeinträchtigt nicht die Stabilität.

 

Beulen und Falten im Leder

Internetkauf Februar 2012 - Nicht jede Falte im Leder ist ein Naturmerkmal!

Ein Kunde kauft Online einen Sessel. Nach Erhalt reklamiert er eine auffällige Falte mitten im Rücken. Als Antwort erhält er die Begründung, dass es sich um ein Naturmaterial handele, welches Falten etc. aufweisen kann und die Reklamation wird abgelehnt. Unsere Empfehlung an den Kunden war, vom 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch zu machen, um einen Streit über "Naturmerkmale" zu vermeiden. Die Falte war für ein "Naturmerkmal" viel zu ausgeprägt und zum Glück war die Rückgabefrist noch nicht verstrichen.


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Diese Falte ist kein Naturmerkmal, sondern bei der Herstellung und in der Endkontrolle übersehen worden.

 

Neue Ledermöbel mit Beulen und Falten im Leder. Fall vom Januar 2013

Hier entschied laut Information des Möbelbesitzers ein vom Gericht bestellter Gutachter, dass diese Falten bei einer nur einige Monate alten Sofagarnitur zum Preis von über 5.000 Euro zulässig seien. Sollten die Angaben des betroffenen Kunden stimmen, dann scheint die Messmethode deutlich zu viel Spielraum zu lassen. Würden vor dem Kauf solche Bilder gezeigt, dann würde kaum ein Kunde solche Ledermöbel kaufen. Laut Möbelbesitzer tat der Vertreter des Möbelherstellers in Belgien das Erscheinungsbild als "typisch für die Einstiegsklasse" seines Hauses ab.


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Kaum vorstellbar, dass solche Sitzspiegel bei noch fast neuen Möbeln einen gutachterlichen Segen bekommen.


Neue Ledermöbel mit Falten im Leder. Fälle vom Februar 2013

Beide Bilder stammen von neuen Möbeln. Diese wurden Reklamiert und die Reklamationen wurden mehr oder weniger schnell anerkannt. In einem Fall berief sich der Hersteller auf "Naturmerkmale". Es seien Mastfalten. Mastfalten sehen aber eindeutig anders aus. Keine Kuh hat so symmetrische Hautfalten. Solche Falten entstehen entweder bei der Lederherstellung, wo das Leder durch diverse Walzen läuft und beim gefalteten Durchlauf solche Falten entstehen können, oder bei falscher Lagerung des Leders.


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Typische Falten von falscher Lagerung der Lederhäute. Das darf in der Endkontrolle der Möbelproduktion nicht übersehen werden.

 

Beulen, Falten, Wellen und Dellen im Leder

Im September 2012 wurde eine Ledergarnitur für 5.100 € erworben. Die Kundin betonte beim Kauf, dass Sie faltige Leder nicht mag. Ihr wurde mündlich zugesichert, dass das nicht vorkommen würde. 9 Monate später reklamierte sie die Beulen und Dellen im Leder. Die Reklamation wurde abgewiesen. Es sei eine „legere Polsterung“. Da sei so was normal. Wichtig daher: Wer Beulen, Falten und Dellen im Leder nicht mag sollte nachfragen, ob es sich um eine „legere Polsterung“ handelt. Wenn ja, dann soll man sich im Vertrag zusichern lassen, dass es nicht zu auffälligen Falten und Beulen kommt, sondern das Leder flach bleibt. Wer ganz sicher gehen will, sollte von legeren Polsterungen Abstand nehmen. Lassen Sie sich aber mündliche Zusagen immer schriftlich festhalten.


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9 Monate nach Kauf als "Warentypisch" wegen legerer Polsterung als Reklamation abgelehnt.

 

Schlechte Erfahrungen beim Kauf von Kunstledermöbeln

Bei Möbeln aus Kunstleder kommt es häufiger zu frühen Reklamationen als bei Ledermöbeln. Kunstleder ist immer die preiswertere Alternative und entsprechend ist oft auch die Haltbarkeit und Qualität.


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Polstermöbel aus Kunstleder: Leider nicht immer robust und langlebig.

 

Fall vom Oktober 2012 - Brüche im Kunstleder-Sofa

Hierbei handelt es sich um einen extremen Fall, wo eine Kundin auf einen Händler „hereingefallen“ ist. Im Jahr 2010 kaufte eine Kundin eine Ledercouch aus der Ausstellung eines Möbelhauses. Nach Erhalt der Garnitur entnimmt die Kundin den Unterlagen, dass es sich um einen Kunstlederbezug handelt.

Bei der Reklamation überredete der Verkäufer die Kundin, die Möbel zu behalten. Es sein ein besonders gutes Kunstleder und sehr pflegeleicht. Die Kundin willigte ein.

Nach zwei Jahren entstehen im Bereich der Oberschenkel Risse im Material. Die Möbel wurden normal benutzt und mit handelsüblichen Reinigern und Pflege für Kunstleder behandelt. Besondere Belastungen durch Gebrauchsspuren oder Falten sind nicht zu erkennen. Es ist ein berufstätiger Zwei-Personen-Haushalt eines älteren Ehepaares kinderlos und ohne Haustiere.


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Laut Hersteller angeblich ein typischer "Gebrauchsschaden" bei einer 18 Monate alten Kunstledercouch im unbelasteten Bereich.

 

Das Material bricht in den Tiefen der Narbung auf und nicht im Bereich des Kontakts. Eine besondere Spannung der Fläche ist nicht erkennbar. Dann wäre die Fläche beulig durch die Dehnung.

Beim Besuch eines Kundendienstes wird festgehalten, dass es „Gebrauchsschäden“ wären und das handelsübliche Mittel evtl. den Schaden erzeugt haben könnten. Eine Pflegeempfehlung wurde bei Übergabe aber nicht gegeben und die verwendeten Mittel nicht geprüft. Es könnte auch eine zu trockene oder nasse Reinigung gewesen sein. Auf jeden Fall sei das Material in Ordnung und der Kunde schuld. Es wurde angeboten, einen Labortest für 500 Euro zu machen. Die Kundin hat die Kosten zu tragen, falls sich das Material als mangelfrei erweist.

Nachdem die Kundin wiedersprach und auf die oben genannten Argumente hinwies, wurde die Reklamation erneut abgelehnt und darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Gewährleistung bei Ausstellungstücken bei diesem Möbelhaus nur ein Jahr sei und daher keine Ansprüche beständen. Im „Kleingedruckten“ des Kaufvertrages war darauf hingewiesen worden.

Der Fall ist besonders traurig, weil die Kundin sich hat zum Kunstleder überreden lassen und dann in die Falle der zeitlich reduzierten Gewährleistung viel. Daher sollte man bei Ausstellungstücken besonders vorsichtig sein. Diese werden oft als „Sonderangebot“ angeboten und man verzichtet aber evtl. im Kleingedruckten auf ein Jahr gesetzliche Gewährleistung. Ein Risiko bei hohen Ausgaben. Versuchen Sie den Passus streichen zu lassen und fragen Sie nach, welches Vertrauen der Anbieter in die Qualität des Ausstellungstücks hat.


Fall vom November 2012 - Brüche im Kunstleder eines Sofas

Im Dezember 2010 wurde eine Eckgarnitur mit einem Kunstlederbezug erworben. Das Material wurde als „länger Haltbar“ und von „guter Qualität“ angepriesen. Nach nur 18 Monaten entstanden Risse auf der Rückenlehne der Ottomane, die sich weiter vergrößerten. Nach rechtzeitiger Reklamation wurde der Schaden als „Gebrauchsschaden“ und nicht als Materialfehler beurteilt.


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Laut Hersteller angeblich ein typischer "Gebrauchsschaden" bei einer 18 Monate alten Kunstledercouch im unbelasteten Bereich.

 

Daraufhin wurde der Schaden noch mal mit Hilfe eines Fachmannes reklamiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Schaden im eindeutig unbelasteten Bereich ist. Die Brüche verliefen von oben nach unten, was auch gegen eine Belastungsermüdung spräche. Dann würden die Brüche von links nach rechts verlaufen, so wie die Stauchung des Kunstleders dann wäre. Die belasteten Sitzflächen waren ohne Brüche. Das Kunstleder hat ansonsten keine Gebrauchsspuren, Gebrauchsfalten oder Verschmutzungen. Aber selbst bei normalem Gebrauch dürfte das Kunstleder nicht brechen. Es muss gebrauchstauglich für den vorgesehenen Einsatzzweck sein.

Zum Glück für den Käufer wurde die Couch im November 2012 aus „Kulanz“ und „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ kostenfrei ausgetauscht.

Häufig wird argumentiert, man hätte das „falsche Mittel“ zur Reinigung und/oder Pflege verwendet. Es sind aber keine handelsüblichen Mittel bekannt, die solche Schäden erzeugen. Dazu wird manchmal noch gefragt, ob man „Medikamente“ nähme. Lassen Sie sich von solchen Rückfragen nicht einschüchtern. Möbel dürfen benutzt werden, die handelsüblichen Reinigungs- und Pflegemittel richten keinen Schaden an und auch Blutdrucksenker oder Hustenpastillen ruinieren nicht die Möbel.


Fall vom September 2013 - Brüche im Kunstleder eines Sofas

Diese Kunstledergarnitur wurde vor drei Jahren gekauft. In der Sitzfläche bekommt das Kunstleder Brüche, aber auch im unbelasteten Bereich einer Rückenlehne springt die Oberfläche auf und löst sich vom textilen Gewebe darunter. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungen stehen die Chancen auf eine Reklamation schlecht.


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3 Jahre alte Kunstledercouch. Brüche auch im nicht belasteten Bereich und Brüche in der Sitzfläche. Das Kunstleder geht von alleine kaputt.

 

Fall vom September 2015 - Brüche und Risse im Kunstledersofa nach 3 Jahren

Auch dieses Sofa mit Kunstleder bezogen ist drei Jahre alt. Es ist gut zu erkennen, dass die Schäden nicht durch den normalen Gebrauch entstanden sind. Dann wären die Schäden im Kunstleder im den Belastungsbereichen. Hier zerfällt das Material. Der Haushalt hat weder Haustiere, noch Kinder. Kosten der Kunstledergarnitur: 1.998 €! Mit Verweis auf die nach zwei Jahren abgelaufene, gesetzliche Gewährleistung wurde die Reklamation abgelehnt und es wurde für einen Neukauf ein Preisnachlass versprochen. Der Eigentümer entschied sich aber, in diesem Möbelhaus nie wieder etwas zukaufen. Leider kann man Kunstledern das Zerfallsdatum nicht ansehen. Ohne erweiterte Garantieren über einen längeren Zeitraum sollte man hochpreisige Kunsteledermöbel daher eigentlich nicht erwerben. In so einen Fall aber immer auf das Kleingedruckte achten! Verlängerte Garantien haben oft viele Ausschlüsse, die solche Garantien dann wertlos machen.


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3 Jahre alte Kunstleder-Möbelgarnitur. Brüche in unbelasteten Bereichen. Das Kunstleder zerfällt ohne Belastung.

 

Fall vom September 2015 - Brüche im Kunstledersofa nach 1,5 Jahren

Bei einem Kunstledersofa eines Versandhändlers entstanden nach 1,5 Jahren Brüche in der Beschichtung. Gereinigt wurde das Kunstleder gelegentlich mit einem feuchten Lappen und etwas Spülmittel im Reinigungswasser. Ein Kundendienstmann begutachtete den Fall und führte die Schäden auf falsche Reinigung zurück und lehnte die Reklamation ab. Nach Prüfung des Falls ergab sich aber, dass das Bezugsmaterials als lösungs- und reinigungsmittelbeständig angepriesen wurde. Bei den Eigenschaften wurde es zusätzlich als abwaschbar und wasserfest bezeichnet. Nach einem weiteren Schriftverkehr, in dem auf die Harmlosigkeit eines verdünnten Spülmittels für die menschliche Haut im Vergleich zur Aggressivität von Lösungsmitteln hingewiesen wurde, erkannte der Versandhändler die Reklamation an und das Möbel wurde ausgetauscht.


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1,5 Jahre alte Kunstleder-Polstergarnitur. Brüche in der Sitzfläche bei normalem Gebrauch.

 

Fall vom Juli 2018 - Brüche im Kunstledersessel nach 12 Monaten

Ein Kunde hatte vor 12 Monaten einen Sessel für knapp 700 € erworben, der teilweise aus Leder und Kunstleder gefertigt wurde. Nach 12 Monaten entstanden Brüche in der Beschichtung und die Beschichtung löstes sich vom Untermaterial. Die Reklamation wurde abgewiesen. Da aber kein Nachweis erbracht werden konnte, dass dieser Schaden durch falsche Nutzung entstanden war, wurde die Reklamation nach einem begründetem Einspruch anerkannt und der Kunde bekam einen neuen Sessel. Die Brüche im Kunstleder waren offensichtlich auf Materialermüdung einer schlechten Kunstlederqualität zurückzuführen.


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12 Monate alter Sessel für knapp 700 € mit teilweise Kunstleder. Das Kunstleder bricht im normalen Gebrauch auf.

 

Schlechte Erfahrungen bei Onlinekäufen

Onlinekäufe beinhalten ein besonderes Risiko. Bei Möbeln wir die Ware per LKW angeliefert und der Händler ist nicht vor Ort, um sich Reklamationen anzuschauen. Um nicht evtl. auf seinen Problemen sitzen zu bleiben, sollte man als Verbraucher sich die Möbel genau anschauen. Das 14-tägige Rückgaberecht sollte genutzt werden, wenn es zu Beginn schon Problem gibt. Dieses Recht kann ohne Angabe von Gründen in Anspruch genommen werden.

Insbesondere bei den Preiswerten Möbeln nimmt die Anzahl der falsch deklarierten Materialien ständig zu. Viele Onlinehändler ignorieren selbst bei Rückfragen den Wunsch nach einer wahrheitsgetreuen Materialbeschreibung und machen falsche Angaben zur verarbeiteten Qualität. Ob absichtlich falsche Angaben gemacht werden oder schlichtweg das Basiswissen fehlt, ist nicht klar. Daher kann man sich leider nicht immer auf die Angaben der Verkäufer verlassen. Bei Unklarheiten sollte schnell reagiert werden, damit das 14-tägige Rückgaberecht nicht verstreicht. Nach der Frist werden Reklamationen manchmal ohne Anwaltsdrohung gar nicht bearbeitet.

Prüfen Sie Bewertungen im Internet, auch wenn die nicht sicher "neutral" sind. Rufen Sie an und verschaffen Sie sich einen Eindruck, wie die Erreichbarkeit ist und wie das Basiswissen zu den verkauften Möbeln ist. Manche Onlinehändler haben auch einen stationären Handel. Überlegen Sie, ob es bei einer so hohen Ausgabe nicht evtl. sinnvoll ist, sich die Zeit für einen Besuch zu nehmen, damit man den Verkäufer und die Möbel vor Ort prüfen kann.


Typische Fälle


Juristische Hinweise

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Die oben genannten Beispiele sollen helfen, die eigenen Probleme besser zuordnen zu können, ersetzen aber nicht die juristische Beratung. Wichtig: Nehmen Sie in Fällen, wo Ihnen die Antwort auf eine Reklamation unbefriedigend erscheint und es Ihnen es wert ist, Hilfe von Fachleuten in Anspruch. Dazu bieten sich die Verbraucherberatungen, ein Ledersachverständiger, ein Anwalt oder ein Fachmann, den die örtliche Handwerkskammer vermitteln kann, an. Oft sind die Fälle kompliziert und man hat keine fundierten Kenntnisse der eigenen Anspruchsgrundlage. Das kostet zwar Zeit und Geld, ist aber oft unumgänglich.

Gerichtsurteile, Regelungen und Vorschriften, die oft zum Tragen kommen:

  • Nach dem Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) haben Sie Auskunftsrechte über das erworbene Produkt. Bei mit Leder bezogenen Polstermöbeln haben Sie Anspruch auf folgende Informationen (RAL-GZ 430/4): Die Lederbezeichnung, die Lederart (DIN 68871), die Lederdicke, die Lichtechtheit und die Reibechtheit (Trocken, Nass, Schweiß).
  • Die Gesetzliche Gewährleistung (Neuregelung ab 01.01.2022) beträgt zwei Jahre. Nach 12 Monaten ist der Verbraucher verpflichtet, den Mangel nachzuweisen. In den ersten 12 Monaten muss der Händler beweisen, dass die Ware mangelfrei ist. Eine Meldung über einen Mangel kann noch bis zu 4 Monate nach der Gewährleitung erfolgen, wenn der Mangel innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung aufgetreten ist.
  • Bei Gebrauchter Ware kann der Händler die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren auf ein Jahr reduzieren. Dazu muss die Ware aber auch wirklich "gebraucht" gewesen sein. Umdeklarationen zur Reduktion des Gewährleistungszeitraums sind nicht zulässig.
  • Verweigert ein Anbieter nachweißbar den Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung, besteht die Möglichkeit den Kauf sofort rückgängig zu machen.
  • Das Gewährleistungsrecht greift nur, wenn der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt vorlag.
  • Der Händler darf zweimal versuchen, den Mangel zu beheben. Ist die Ware danach immer noch nicht mangelfrei, können Sie den Kaufpreis mindern, also einen Teil des Geldes zurückverlangen. Sie können aber auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Eine Ausnahme vom Rücktritt gilt bei kaum wahrnehmbaren Mängeln (z. B. unwesentliche optische Beeinträchtigung aus einem bestimmten Winkel -> 5% Abzug vom Kaufpreis ist angemessen).
  • Es besteht das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Kaufvertrag bei erheblichen Sachmängeln (Reparaturkosten über 5% vom Kaufpreis), Bundesgerichtshof Urteil vom 28.05.2014 VIII ZR 94/13.
  • Drohen Kosten, wenn nach Prüfung kein Mangel vorliegt: Nein, wenn Sie zuvor nach bestem Wissen und Gewissen sichergestellt haben, dass nicht Sie selbst für den Mangel verantwortlich sind, müssen Sie keine Kosten befürchten. Das ist auch der Fall, wenn der Vertrag den Ersatz von Kosten für so einen Fall vorsieht. Solche Regeln sind ungültig, aber man sollte in jedem Fall vorher fachkundigen Rat einholen, ob es im konkreten Fall auch zutreffend ist. Prüfen Sie immer die erhaltenen Produktinformationen, ob es dort eine Rubrik "Häufige Probleme" gibt und schließen Sie diese als Ursache aus.
  • Eine Möglichkeit der Einigung ist die Kaufpreisminderung. Verhandeln sie mit dem Anbieter, falls es für Sie eine mögliche Lösung sein könnte. Einen Anspruch darauf hat keiner der Beteiligten.
  • Nutzen Sie bei Fernkäufen (Onlinekäufen, per Telefon, Fax, SMS, Postkarte oder E-Mail) das 14-tägige Widerrufsrecht. Prüfen Sie die Ware rechtzeitig und nutzen Sie diesen Zeitraum, weil der Widerruf ohne Begründung erfolgen kann und juristische Auseinandersetzungen somit ersparen kann. Sie müssen den Widerruf aber fristgerecht und eindeutig erklären, aber nicht begründen. Eine Rücksendung ohne diese Erklärung zählt nicht als Widerruf.
  • Wichtig: Oft wird das 14-tägige Widerrufsrecht beim Möbeln abgelehnt, weil die Möbel keine Lagerware sind sondern für den Kunden angefertigt werden. In diesen Fällen gilt das Widerrufsrecht nicht. Prüfen Sie daher genau und lassen Sie sich im Zweifel bestätigen, ob beim aktuellen Kauf das Widerrufsrecht auch wirklich genutzt werden könnte.
  • Prüfen Sie vor einem Kauf, wer die Rücksendekosten trägt. Bei Möbeln können die erheblich sein. Der Anbieter ist frei dies zu regeln.
  • Bei Gewährleistungsfällen wird vom Käufer oft eine Gutschein zur Kompensation angeboten. Sie können auf die Rückzahlung bestehen. Man sollte aber prüfen, ob ein Gutschein sinnvoll eingesetzt werden kann. Bei Kulanzfällen ohne Rechtsansprüchen sind Gutscheine ein überlegbarer Kompromiss, weil eine Rückzahlung nicht eingefordert werden kann.
  • Kann ein Händler die bisherige Nutzung in Abzug bringen? Nicht wenn er statt einer Reparatur das Objekt durch ein identisches, aber mangelfreies Objekt ersetzt. Die Nutzung kann nur beim kompletten Rücktritt vom Kauf in Abzug gebracht werden, wo der Kauf rückabgewickelt wird. Das gilt auch bei gescheiterten Reparaturversuchen, wo kein mangelfreier Ersatz gestellt wird.
  • Sind Ihnen bestimmte Eigenschaften wichtig, verlassen Sie sich nicht blind auf die Aussagen des Anbieters. Nehmen Sie die Zusagen immer mit in den Kaufvertrag mit auf (Pflegeleichtigkeit, kein Problem bei Hunden oder Katzen, kann sich nicht verfärben etc.).


Die oben aufgeführten Hilfen und Ratschläge sind nicht vollständig und müssen immer mit einer juristisch fachkundigen Person auf zutreffend geprüft werden.


Weitere Informationen



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