Leder

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Historie

Leder begleitet die Menschheit seit Anbeginn. Zuerst wurden Tiere als Nahrungsmittel gejagt und im Verlauf wurden Knochen, die Haut und Sehnen für weitere Zwecke verwendet. Die Felle oder Häute der erbeuteten Tiere schützten vor Kälte und Nässe in Form von Decken, Bekleidung, Schuhen, Stiefeln oder dienten als Zeltwände, Bootsbespannungen, Riemen, Gurte oder Behälter. Durch die Fähigkeit Leder zu nutzen, war es den Menschen möglich, selbst in den kältesten Regionen unseres Planeten zu überleben und sich insgesamt ein komfortableres Leben zu gestalten.

Heutzutage werden die meisten Leder aus Tieren gemacht, die in der Landwirtschaft gehalten werden. Diese werden zur Fleicherzeugung, zur Milchproduktion oder auch zur Produktion von Wolle gehalten.

2019 aßen 90% aller Menschen Fleisch und trotz zunehmender Anzahl an Menschen, die sich fleischlos ernähren, steigt der Weltbedarf an Fleisch durch zunehmenden Wohlstand und ansteigende Weltbevölkerung.

Rindsleder, Schafs- und Ziegenleder oder Schweinsleder sind die häufigsten Tierarten. Laut einer Umfrage in England gingen 2022 50% der Befragten davon aus, dass Leder von Tieren stammt, die nur für die Lederherstellung gehalte werden (was nicht richtig ist) und nur 24% der befragten wussten, dass Leder ein verarbeitetes Abfallprodukt der landwirtschaftlichen Tierhaltung ist (Fleisch, Milch, Wolle).

Leder ist eine durch Gerben haltbar gemachte Tierhaut, damit diese nicht verwest.

Die Gerbung ist vermutlich eine Zufallsentdeckung. Anfänglich wurden die Häute entfleischt, getrocknet oder geräuchert und mit Fett und Öl eingerieben, um diese zu konservieren, vor der Witterung zu schützen und um diese wasserdicht zu machen.

Irgendwann muss jemand entdeckt haben, dass Tierhäute, welche in Wasser mit bestimmten Pflanzenresten über längere Zeit bleiben, die von den Pflanzenresten im Wasser gelösten Gerbstoffe aufnehmen und dadurch konserviert bzw. zu "Leder" werden. Daraus entwickelten sich ausgefeilte Gerbverfahren, die aus Fellen und Häuten ein langlebiges und strapazierfähiges Endprodukt machten. Die älteste entdeckte Gerbanleitung stammt aus ca. 700 v.Chr.

Die im 19. Jahrhundert entdeckte Chromgerbung ermöglichte durch eine enorm verkürzte Produktionszeit die Industrialisierung der Lederherstellung.

Heute bieten die Gerber unendlich viele Lederarten mit den unterschiedlichsten Lederoberflächen und Färbungen.


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Woraus besteht Leder?

Leder besteht aus Kollagenfasern, einem Eiweißkörper. Diese Fasern sind miteinander verflochten. Jede Kollagenfaser besteht aus bis zu 2 Mio. Fibrillen. Die Dichte der Verflechtung ist von Tierart zu Tierart unterschiedlich. Aber auch innerhalb einer Tierhaut kann die Dichte der Verflechtung erhebliche Unterschiede aufweisen. Ein lockeres Fasergeflecht ist i.d.R. weniger reißfest als ein dichtes Gefüge.


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Leder im Schräg- und Querschnitt. Nach oben hin ist das Fasergeflecht dichter und stabiler.

 

Das gegerbte Leder besteht je nach Lederart, Gerbart und Färbung aus 45-75% Hautsubstanz, 8-45% Gerbstoffen, 1-25% Fett, bis 3% Farbstoffen und Pigmentfarben und 8-15% Feuchtigkeit. Die Gerbstoffe verhindern den Zerfall des Leders, und die Rückfettung und die gebundene Feuchtigkeit machen Leder geschmeidig.

Die Hauptgerbart ist die Chromgerbung. Bekleidungs- und Schuhoberleder sind heute fast ausnahmslos chromgegerbt. Es handelt sich dabei um eine harmlose, in vielen Nahrungsmitteln vorkommende Chromart (Chrom III). Die heutigen Leder aus dem Fachhandeln sind gut kontrolliert und bis auf seltene Ausnahmen frei von Giftstoffen.


Echtes Leder und Kunstleder sind unterschiedliche Materialien, wobei Leder das hochwertigere Material ist. Selbst für Experten ist es nicht einfach, Leder und Kunstleder zu unterscheiden.


Warum Leder?

Leder ist ein edler und natürlicher Rohstoff, der hauptsächlich bei Schuhen, Möbeln, Autos, Bekleidung und Taschen verarbeitet wird. Jährlich werden ca. 500.000 Tonnen Leder produziert, das sind ca. 1,5 Milliarden qm.

Leder ist ein Naturprodukt, strapazierfähig und warm. Leder hat auch einen technischen Vorteil vor alternativen Materialien. Ein Gramm Leder hat bis zu 300 m² innere Oberfläche, da seine feinen Fasern stark miteinander vernetzt sind. Dadurch hat Leder eine hohe Festigkeit gegen Reißen, Dehnen und Biegen und ist alterungs- und temperaturbeständig. Leder hat die Eigenschaft Feuchtigkeit bis zu 30 % des Eigengewichts aufzunehmen, ohne „nass“ zu werden. Leder kann auch Feuchtigkeit innen aufnehmen und nach außen abgeben. Leder wirkt Wärme isolierend und ist atmungsaktiv. Kein Ersatzstoff, kein Kunstleder erreicht diese Fähigkeiten annähernd. Insbesondere bei Schuhen, Jacken oder Handschuhen ist Leder damit deutlich im Vorteil und bietet einen konkurrenzlosen Tragekomfort bei hoher Strapazierfähigkeit. Leder ist dazu ein formbares Material. Ob als Schuh-, Handschuh- oder Bekleidungsleder, Leder passt sich mit der Zeit an die Konturen des Trägers an. Ein weiterer Vorteil von Leder ist die Schwerentflammbarkeit.

Leder ist ein langlebiges Produkt und kann bei pfleglicher Handhabung Jahrhunderte überstehen. Trotzdem ist es biologisch abbaubar (ca. 10-50 Jahre). Alternativprodukte zu Leder haben eine deutliche geringere Haltbarkeit. Von dem dann entstehenden Abfall sind die Grundkomponenten meist synthetische Materialien, die 100 bis 500 Jahre für die biologisch Abbaubarkeit benötigen. Manche Leder entwickeln mit der Zeit eine schöne Patina, wohingegen Alternativprodukte mit der Zeit kaputt gehen. Dazu kann man Lederobjekte viel leichter reparieren als Alternativmaterialien, um diese noch länger zu nutzen.

Leder hat eine unglaubliche Vielfalt. Leder kann von verschiedenen Tieren hergestellt werden. Es gibt die verschiedensten Lederarten. Nubuk, Velours, Anilinleder, Semianilinleder, pigmentiertes Leder, Fettleder, Fell und vieles mehr. Das Narbenbild des Leders kann verstärkt oder abgeflacht werden. Es kann aber auch mit Einzelmotiven punziert oder in der Fläche geprägt werden. Leder kann verformt oder perforiert werden. Man kann butterweiches Bekleidungsleder, sowie standiges (hartes, steifes) Leder für Schuhsohlen und Gürtel herstellen.


Leder aus moderner Produktion sind schön, langlebig und sicher und belasten entgegen vieler Vorurteile nicht die Umwelt!


Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?

Häufig stellt sich die Frage, ob die Bezeichnung, mit der ein Hersteller ein Material beschreibt, tatsächlich so verwendet werden darf. Insbesondere im Online-Geschäft oder bei besonders günstigen Angeboten werden "Leder" häufig falsch deklariert. Der Kunde kann in der Regel nur schwierig feststellen, ob es sich beim vorliegenden Material tatsächlich um "echtes Leder" handelt.

Zum Schutz der Verbraucher und des Ledergewerbes gibt es verschiedene RAL- und DIN-Normen, die die Begrifflichkeiten bei Leder und Lederarten definieren. Diese Normen sind keine Gesetze, werden aber bei Auseinandersetzungen zurate gezogen oder von Gutachtern bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zitiert. Die Normen werden im Laufe der Zeit immer aktualisiert, überschneiden sich und sind nicht immer Deckungsgleich (siehe "Deklaration Spaltleder"). Die Normen dürfen nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden oder vervielfältigt werden. Man muss die aktuellen Normen immer kostenpflichtig erwerben, was eine Orientierung für den Endverbraucher erschwert.

Die wichtigsten Normen:

  • RAL 060 A2 (Ausgabe März 2012): Die RAL 060 A2 definiert die Bezeichnungsvorschrift für Leder und die Abgrenzung des Begriffs "Leder" gegenüber anderen Materialien.
  • DIN EN 15987 (Ausgabe Juli 2015): Die DIN EN 15987 regelt die Bezeichnungsvorschriften des Lederhandels für Leder, Lederarten (Spaltleder, Veloursleder, Anilinleder, Semianilinleder, Nappaleder etc.) und Lederbegriffe (Crustleder, Blöße, Wet Blue, Vollnarbiges Leder, chromfreies Leder etc.).
  • DIN 68871 (Ausgabe November 2001): Die DIN 68871 regelt die Lederbegrifflichkeiten im Einsatz bei Möbeln, insbesondere Polstermöbeln.
  • RAL 061 A1 (Ausgabe März 2016): Die RAL 061 A1 regelt die Abgrenzung der Qualitätsklassen von Polsterleder im Möbelbereich (Anilinleder veredelt (gebrauchsoptimiert).
  • DIN EN 16223 (Ausgabe Februar 2013): Leder - Anforderungen an Bezeichnung und Beschreibung von Leder für Polsterungen und die Innenausstattung von Automobilen.
  • RICHTLINIE 94/11/EG (März 1994): Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Kennzeichnung von Materialien für die Hauptbestandteile von Schuherzeugnissen zum Verkauf an den Verbraucher.
  • ISO 15115 (2019-08) Leder - Begriffe


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Typische Kennzeichnung von Lederprodukten

 

Die Bezeichnung "Leder" laut RAL 060 A2 und DIN EN 15987 (nicht direkter Wortlaut, s.o.)

Ledertypische Begriffe wie Echtes Leder, Nubukleder, Nappaleder, Kalbsleder, Schuhleder, italienisches Leder dürfen nur verwendet werden, wenn es sich eindeutig um ein Leder laut den folgenden Definitionen handelt. Gleiches gilt für Bezeichnungen wie Lederjacke, Lederhose oder Ledermöbel. Wenn es sich nicht um ein Leder entsprechend der Definition handelt, muss das klar und eindeutig gekennzeichnet sein. Ein Hinweis im "Kleingedruckten" reicht nicht aus. Abweichungen hiervon sind ein ausreichender Grund für eine Reklamation.


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Typische Online-Anpreisung mit dem unzulässigen Begriff Leder. Da als Materialart "Kunstleder" angegeben wird, eine unzulässige Produktbezeichnung.

 


Werden lederähnliche Materialien, die nicht aus Haut oder Fell hergestellt werden, mit Wortverbindungen bezeichnet, die auf ein Leder hinweisen könnten, so ist dieses unzulässig. Das Wort Kunstleder darf aber verwendet werden, da es eindeutig ausschließt, dass es sich um Leder handelt.

Dagegen sind Begriffe wie Coskin, Wieleder oder regeneriertes Leder für Nichtledermaterialien irreführend. Auch Bezeichnungen wie Textilleder, Bonded Leder (auch Bonded Rindsleder, Bonded Leather), Napalonleder, Pilotenleder, Bycast-Leder, PU-Leder,Pleather, Pleather, Vegan-Leder, Vegetarisches Leder, Outdoor-Leder, Eco-Leder, Art Leder, Softleder, Achilles Leder, Protein Leder, Mikroleder - Microleder, imi-leder oder Pellissimo werden vom Verband der Deutschen Lederindustrie (VDL) rigoros abgemahnt und Unterlassungserklärungen werden eingefordert. Mercedes bezeichnet seine Kunstleder mitunter als Ledernachbildung. Mit immer neuen Begriffen wird versucht, die korrekte Bezeichnung Kunstleder zu vermeiden.

Abgemahnt wurde auch der Begriff Faux Leder, der in Frankreich und im anglofonen Sprachgebrauch verbreiteter ist. Faux Leather (für Kunstleder oder Lederimitat) und Faux Fur (für Kunstfell) sind auch irreführend, da nicht jeder der französischen Sprache mächtig ist oder sich die Bedeutung vom "Faux pas" herleiten kann.

Bei Begriffen wie Leder-Look oder Lederoptik sollte dem Verbraucher aber klar sein, dass es sich nicht unbedingt um Leder handelt, sondern um Kunstleder oder Stoffe. Trotzdem fehlt der klare Hinweis, dass es sich um Kunstleder handelt, was wohl auch beabsichtigt ist.

Neue Oberflächenmaterialien auf Basis nachhaltiger Komponenten sind auf den Markt gekommen. Diese natürlichen Bestandteile, oft aus Pflanzen, werden mit PU oder PVC kombiniert, um widerstandsfähig genug zu sein. Diese Materialien sind kein Leder, sondern heißen Korkleder, Ananasleder, Mushroom leather, Weinleder etc. Bezeichnungen mit dem Begriff "Leder" oder "Leather" sind dann nicht richtig, da die Materialien kein Leder sind und noch nicht mal beinhalten.

Der Verband der Deutschen Lederindustrie (VDL) verschickt pro Jahr ca. 100 Unterlassungsverpflichtungserklärungen (Abmahnungen) für falsche Verwendungen des Begriffes "Leder" und erwirkt ca. 10 einstweilige Verfügungen und setzt ca. 10 Vertragsstrafen durch. Die Ausreden, warum falsch deklariert wurde, sind vielfältig. Es geht aber immer darum, ein weniger hochwertiges Material als "Leder" erscheinen zu lassen, weil Kunden bereit sind, für echtes Leder mehr Geld auszugeben. Diese Kunden werden dann getäuscht.


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Typische Werbung mit dem unzulässigen Begriff Textilleder. Auch in Kombination mit Lederoptik nicht zulässig.

 

Das Fasergefüge

Als Leder, Echt Leder oder Echtes Leder darf nur ungespaltene oder gespaltene tierische Haut unter Erhaltung der gewachsenen Fasern und ihrer natürlichen Verflechtung bezeichnet werden. Aufgelöste oder gemahlene oder mit Bindemitteln verklebte und zu Bahnen verarbeitete Materialen dürfen nicht als Leder bezeichnet werden. Solche Materialien werden als "Lederfaserstoff" oder abekürzt "Lefa" bezeichnet.


Die Schichtstärke und das Verhältnis verschiedener Schichten

Leder, wo eine Schichtstärke von mehr als 0,15 Millimetern aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.), muss als beschichtetes Leder deklariert werden. Die Schichtstärke darf aber insgesamt nicht mehr als 1/3 der Gesamtstärke ausmachen. Die "Ein Drittel Regel" ist z.B. relevant, wenn harte Oberflächen beschichtet werden (Fotoapparate, Gehäuse etc.). Dann wird sehr dünnes Leder verwendet und zum Schutz beschichtet.

  • > 0,15 mm Beschichtung auf der Oberfläche: "beschichtetes Leder"
  • > 0,15 mm Beschichtung auf der Oberfläche und Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtstärke: Darf nicht als Leder bezeichnet werden.
  • Verbundmaterialien (Uhrenarmband, Gürtel, Handytaschen etc.) mit weniger als 80% Leder an der Gesamtstärke müssen für den Verbraucher klar beschrieben werden (z.B. außen Leder, innen Textil, siehe nächsten Punkt).


Die Mengenproportion zu anderen Materialien

Lederprodukte müssen zum überwiegenden Teil, der für den Gebrauch erheblich ist, aus echtem Leder bestehen oder dürfen ansonsten nicht derart benannt werden. Letzteres ist speziell der Fall, wenn das Produkt vollständig oder zum größten Teil aus Kunstleder hergestellt ist.

Grundsätzlich muss der Werkstoff, der für das Produkt maßgeblich ist, ausgewiesen werden (z. B. als "Kunstledertasche mit Lederdekoration").

Bei Volllederausstattungen in Fahrzeugen müssen alle Flächen aus Leder sein, die optisch einer Lederoberfläche entsprechen.

Ist das Leder in einem Produkt fest mit einem anderen Werkstoff verbunden (z. B. Aufkleben auf textilen Untergrund), so handelt es sich nur dann um ein Lederprodukt, wenn die Gesamtdicke des Produktes zu mindestens 80 Prozent vom Leder bestimmt wird. Ansonsten müssen Außen- und Innenseite etwa eines Uhrarmbandes separat deklariert werden. Im Übrigen ist bei Kunstlederprodukten die genaue Art des verwendeten Kunststoffes anzugeben.

Besteht ein Gegenstand nur zum Teil aus Leder, sind Wortverbindungen mit Leder zur Bezeichnung des Produktes nur erlaubt, wenn Leder den überwiegenden und für die Gebrauchseigenschaften wichtigsten Bestandteil darstellt. Ist dies nicht der Fall, sind die anderen Materialien ebenfalls eindeutig zu bezeichnen.

Auf keinen Fall darf der Eindruck erweckt werden, dass sämtliche Teile aus Leder sind. Das gilt insbesondere für Flächen, die auf den ersten Blick wie Leder aussehen. Beispiele für korrekte Bezeichnungen bei Kombination von Leder mit anderen Materialien bei Ledermöbeln, wo die Kontaktflächen im unteren Preissegment oft aus "Leder" sind, aber die Spannteile aus Kunstleder oder Spaltleder: "Ledersofa - Rückseite und Seitenteile aus Kunstleder" (oder "Spaltleder").

Bei einer Lederhandtasche oder einem Lederkoffer ist dem Endverbraucher aber klar, dass das Innenleben solcher Objekte nicht aus Leder ist. Hier geht man davon aus, dass mit "für die Gebrauchseigenschaften wichtigsten Bestandteil" die äußeren Sichtflächen gemeint sind, die dann auch wie Leder aussehen.


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Spaltleder

Bei der Deklaration von Spaltledern sind die Normen widersprüchlich. Laut der RAL 060 A2 darf ein Spaltleder ohne weiter Angaben als "Leder" bezeichnet werden. Laut der DIN EN 15987 muss ein Spaltleder immer als solches deklariert werden und darf nicht nur als "Leder" bezeichnet werden. Wenn es angegeben wird, taucht hier auch der Begriff Split auf.

Unstreitig ist, dass ein Spaltleder nicht die gleiche Wertigkeit hat wie ein Narbenleder. Wird ein Spaltleder aber so beschichtet,dass es wie ein Narbenleder aussieht, kann der Endverbraucher die Qualität nicht prüfen. Das Leder ist dann wie ein mit Edelholz furniertes geringwertigeres Holz. Wobei die obere Schicht dann die Beschichtung auf einem Velourleder ist und die Narbung durch eine Prägung geschaffen wurde.

Häufig werden bei Möbeln die Kontaktflächen (Rücken, Sitze, Armlehnen und Armlehneninnenseiten) mit Narbenleder bezogen und der Rest mit beschichtetem Spaltleder oder mit Kunstleder. Spaltleder ist nicht erlaubt (RAL-GZ 430/4). In solchen Fällen sollte die Deklaration lauten: "Ledersofa - Rückseite und Seitenteile aus Spaltleder" (RAL-GZ 430/4 und DIN 68871). Leider werden die Käufern von Möbeln sehr häufig nicht richtig informiert. Daher sollte man beim Möbelkauf immer genau nachfragen, um welche Materialien es sich wirklich handelt. Leider sind die Deklarationen insbesondere beim Onlinekauf sehr häufig falsch und werden auch bei Rückfragen nicht korrigiert. Daher die Materialart in solchen Fällen immer auf der Rechnung bestätigen lassen! (siehe "Was man beim Neukauf von Ledermöbeln beachten sollte")

Auch die Fahrzeughersteller bis rauf in die höheren Preisklassen verwenden zunehmend beschichtetes oder geprägtes Spaltleder für die unbelasteten Bereiche (Türverkleidungen, Kopfstützen) ohne entsprechende Deklaration. Der Käufer erwirbt dann gutgläubig eine hochwertige "Lederausstattung" oder "Volllederausstattung" zu einem hohen Aufpreis. Auch hier sollte selbst bei den hochpreisigen Marken nachgefragt werden, und man sollte sich im Vertrag zusichern lassen, dass kein Spaltleder verarbeitet wurde, sondern hochwertigeres "Narbenleder".

Zwar sind die Regelungen der RAL 060 A2 für die Bezeichnung des Materials "Leder" sehr verbraucherorientiert, aber es wäre Wünschenswert, wenn das weniger stabile Spaltleder wie in der DIN EN 15987 auch als solches gekennzeichnet werden müsste, um eine einheitliche Begrifflichkeit zu führen. Hier besteht Nachbesserungsbedarf und Kunden können sich nur so schützen, das sie sich beim Möbel- oder Autokauf im Vertrag schriftlich bestätigen lassen, dass sie das hochwertigere Narbenleder erhalten haben.


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Folienbeschichtung bei Spaltledern - folienbeschichtes PU-Spalteder

 

Filme über die Herstellung von folienbeschichteten Spaltledern.


Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite

Bei diesen Materialien handelt es sich um Kunstleder, wo auf der Rückseite Lederfasern verklebt werden. In der Werbung werden diese Materialien dann als "lederähnlich" gepriesen oder sogar sogar mit dem Begriff "Leder" verknüpft. Diese Bezeichnung ist aber unzulässig. Es darf weder als "Leder", noch als "Echtes Leder" bezeichnet werden.


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Ein Extrembeispiel für Falschdeklarationen

 

Lackleder

Bei Lackledern darf der Begriff "Lackleder" auch dann verwendet werden, wenn die Schichtstärke eigentlich die Bezeichnung "beschichtetes Leder" vorschreibt. Bei Lackledern ist allgemein bekannt, dass eine stärkere Schicht aufgetragen ist.


Die Kennzeichnungspflicht bei Schuhen

Bei Schuhen gibt es im Gegensatz zu Fahrzeug-, Möbel- und Bekleidungsledern eine Kennzeichnungspflicht. Es wäre wünschenswert, wenn es das zum Schutz des Konsumenten auch für andere Lederartikel gäbe.


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Die Kennzeichnung von Ledern und Fellen durch Ledersymbole oder Texte

Manche Kunden wünschen echtes Leder oder echte Felle, andere wollen keine tierischen Produkte. Als Kundeninformation gibt es unterschiedliche Symbole und Texte, um das angebotene Material zu kennzeichnen.


Filme rund ums Thema Leder

Lederherstellung in der Gerberei.


Glattlederarten


Leder nach Tierarten.


Motive auf Leder.


Weitere Informationen




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